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   OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11   

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OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11 (https://dejure.org/2012,18943)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.02.2012 - 5 U 320/11 (https://dejure.org/2012,18943)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 5 U 320/11 (https://dejure.org/2012,18943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage nach § 84 AMG bei vorhandenen Risikofaktoren des Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage nach § 84 AMG bei vorhandenen Risikofaktoren des Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Nebenwirkungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines später vom Markt

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH v. 16.03.2010, VI ZR 64/09, NJW-RR 2010, 1331 in Bestätigung der Entscheidung des Senates vom 05.02.2009, 5 U 1116/08) ist in Fällen der vorliegenden Art kein Raum für Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des "groben Behandlungsfehlers".

    In die Bewertung sind alle bekannten Umstände, sei es, dass der Kläger selbst sie vorträgt oder dass sie unstreitig oder vom Gericht selbst festgestellt sind, einzubeziehen (Senat v. 05.02.2009, 5 U 1116/08).

    Ein Beweis des ersten Anscheins wird nämlich durch feststehende, d.h. erwiesene oder unstreitige Tatsachen entkräftet, nach welchen die Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs ernsthaft in Betracht kommt (BGH MDR 2010, 806 = NJW-RR 2010, 1331 = MedR 2011, 575; BGH VersR 1997, 835 ; BGH NJW 1994, 46 jeweils m. w. N.; Senat v. 05.02.2009, 5 U 1116/08, MedR 2010, 332).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09

    Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH v. 16.03.2010, VI ZR 64/09, NJW-RR 2010, 1331 in Bestätigung der Entscheidung des Senates vom 05.02.2009, 5 U 1116/08) ist in Fällen der vorliegenden Art kein Raum für Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des "groben Behandlungsfehlers".

    Ein Beweis des ersten Anscheins wird nämlich durch feststehende, d.h. erwiesene oder unstreitige Tatsachen entkräftet, nach welchen die Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs ernsthaft in Betracht kommt (BGH MDR 2010, 806 = NJW-RR 2010, 1331 = MedR 2011, 575; BGH VersR 1997, 835 ; BGH NJW 1994, 46 jeweils m. w. N.; Senat v. 05.02.2009, 5 U 1116/08, MedR 2010, 332).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Vielmehr ist ein an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausreichend, die vernünftigen Zweifeln Einhalt gebietet, ohne solche Zweifel völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 ; BGHZ 61, 169; BGH NJW 1993, 935 ; Zöller-Greger, ZPO , 29. Aufl. 2012, § 286 Rn. 19).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Diese sind im Produkthaftungsprozess in Fällen der Verletzung von Warnpflichten durch einen Hersteller nicht anzuwenden (BGH NJW 1992, 560 ).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Vielmehr ist ein an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausreichend, die vernünftigen Zweifeln Einhalt gebietet, ohne solche Zweifel völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 ; BGHZ 61, 169; BGH NJW 1993, 935 ; Zöller-Greger, ZPO , 29. Aufl. 2012, § 286 Rn. 19).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Dass dieser Auskunftsanspruch mit dem Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG verbunden werden kann, steht nicht in Frage (BGH v. 29.03.2011, VI ZR 117/10, MDR 2011, 939 = NJW 2011, 1815 = VersR 2011, 1330).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96

    Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Ein Beweis des ersten Anscheins wird nämlich durch feststehende, d.h. erwiesene oder unstreitige Tatsachen entkräftet, nach welchen die Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs ernsthaft in Betracht kommt (BGH MDR 2010, 806 = NJW-RR 2010, 1331 = MedR 2011, 575; BGH VersR 1997, 835 ; BGH NJW 1994, 46 jeweils m. w. N.; Senat v. 05.02.2009, 5 U 1116/08, MedR 2010, 332).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises ist, dass im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (st.Rspr. vgl. nur BGH VersR 2011, 1390; BGHZ 100, 214 ; BGH VersR 1978, 74).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 287/07

    Anforderungen an die Darlegung der Anspruchsgründe bei Arzneimittelhaftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Auf den Umfang der Darlegungslast des Patienten (hierzu BGH v. 1.7.2008, VI ZR 287/07, NJW 2008, 2994 ) kommt es damit im Berufungsverfahren nicht mehr an.
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 151/09

    Luftfahrzeug-Kaskoversicherung: Anscheinsbeweis für Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises ist, dass im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (st.Rspr. vgl. nur BGH VersR 2011, 1390; BGHZ 100, 214 ; BGH VersR 1978, 74).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

  • BGH, 26.01.2010 - VI ZR 72/09

    Voraussetzungen für das Eingreifen der in § 84 Abs. 2 S. 1, 2 Arzneimittelgesetz

  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in PharmR 2012, 301 veröffentlicht ist, verneint einen Auskunftsanspruch gemäß § 84a AMG.
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