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   OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09   

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https://dejure.org/2010,17269
OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09 (https://dejure.org/2010,17269)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2010 - 1 U 1355/09 (https://dejure.org/2010,17269)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 1 U 1355/09 (https://dejure.org/2010,17269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 145 BGB, § 311 Abs 1 BGB
    Bestimmtheitsanforderungen an den Antrag auf Abschluss eines atypischen Vertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Angebots auf Abschluss eines Internet-System-Vertrages als Zusatzvereinbarung zu einem Software-Überlassungs- und Pflegevertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 145; BGB § 311 Abs. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Angebots auf Abschluss eines Internet-System-Vertrages als Zusatzvereinbarung zu einem Software-Überlassungs- und Pflegevertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Zur Bestimmtheit des Angebotes bei Internetvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09
    Der vereinbarte Vertragszweck bleibt im Unklaren; eine Zuordnung zu den Vertragstypen des BGB kann nicht vorgenommen werden (vgl. BGH NJW 2010, 1449 ff. zum sog. "Internet-System-Vertrag"; s. auch BGH NJW 2007, 2394 ff. zum sog. ASP-Vertrag).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09
    Der vereinbarte Vertragszweck bleibt im Unklaren; eine Zuordnung zu den Vertragstypen des BGB kann nicht vorgenommen werden (vgl. BGH NJW 2010, 1449 ff. zum sog. "Internet-System-Vertrag"; s. auch BGH NJW 2007, 2394 ff. zum sog. ASP-Vertrag).
  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09
    Gegebenenfalls kann auf überkommene allgemeine Grundsätze der gelebten Vertragspraxis zurückgegriffen werden (vgl. etwa BGH NJW 1997, 2671: angemessener und ortsüblicher Mietzins ).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09
    Die Klägerin vermag, wie sie einräumen musste, die in die hier gegenständliche Zusatzvereinbarung einbezogenen Schriftstücke - Produktschein und Preisliste zum Produkt "[...] internet services" - nicht mehr vorzulegen (vgl. zum Beweisantritt §§ 420 ff. ZPO; s. auch BGH NJW-RR 1993, 1379 ff. zur freien Würdigung des materiellen Inhalts einer Urkunde).
  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69

    Vertragsverlängerung durch Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09
    Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung einer Leistung muss so konkret sein, dass Gegenstand und Dauer der geschuldeten Leistung zumindest bestimmbar sind; ist dies nicht der Fall, so fehlt es an einer wirksamen Bindung der Vertragsparteien (BGHZ 55, 248, 250; NJW-RR 1990, 270 ff.; H.W. Eckert in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 145 Rn. 34; Grüneberg/Sutschet in: Bamberger/Roth a.a.O. § 241 Rn. 39).
  • BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 203/88

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Vereinbarung im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09
    Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung einer Leistung muss so konkret sein, dass Gegenstand und Dauer der geschuldeten Leistung zumindest bestimmbar sind; ist dies nicht der Fall, so fehlt es an einer wirksamen Bindung der Vertragsparteien (BGHZ 55, 248, 250; NJW-RR 1990, 270 ff.; H.W. Eckert in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 145 Rn. 34; Grüneberg/Sutschet in: Bamberger/Roth a.a.O. § 241 Rn. 39).
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