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   OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00   

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https://dejure.org/2001,5537
OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00 (https://dejure.org/2001,5537)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.09.2001 - 9 UF 535/00 (https://dejure.org/2001,5537)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. September 2001 - 9 UF 535/00 (https://dejure.org/2001,5537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderungsklage; Berechnungsmethode; Unterhalt; Vorsorgeunterhalt; Elementarunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 2

  • RA Kotz

    Differenzmethode des BGH und Zahlung von Vorsorgeunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2
    Begriff der Mutwilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Das angefochtene Urteil des Familiengerichts entsprach eigentlich - bis auf eine etwas zu hoch eingeschätzte fiktive Rente zu Lasten der Beklagten - der Sach- und Rechtslage bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2001 (FamRZ 2001, 986 ) zum Nachscheidungsunterhalt, mit dem der BGH seine Rechtsprechung zur Anrechnungsmethode aufgegeben hat.

    Durch seine Entscheidung vom 13. Juni 2001 ( FamRZ 2001, 986 ), der der Senat sich anschliesst, hat der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang die Erwerbstätigkeit, die erst nach der Scheidung von dem Ehegatten aufgenommen wurde, der bis dahin nur den Haushalt geführt hat, als eheprägend angesehen, weil die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Gesamtheit aller wirtschaftlich relevanten Faktoren mitbestimmt werden, also auch durch die Haushaltsführung und Kinderbetreuung des nicht erwerbstätigen Ehepartners, die ansonsten durch Fremdleistung erkauft werden müssten, weshalb es nicht gerechtfertigt sei, diesen Beitrag bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse ausser Betracht zu lassen.

  • BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93

    Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Die rechtliche Bindung des Abänderungsrichters an die Grundlagen des Ersturteils erfasst nicht die von der unterhaltsrechtlichen Praxis entwickelten Unterhaltsrichtlinien, Tabellen, Verteilungsschlüssel oder sonstige Berechnungsmethoden ( BGH FamRZ 1994, 1100, 1102 ).
  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 4 UF 183/89

    Unterhaltsberechtigter; Verschweigen eigener Renten-Einkünfte; Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt ist begrenzt bis zum Eintritt der Vollendung des 65 Lebensjahres ( BGH FamRZ 2000 351, 354; OLG Ffm FamRZ 1990, 1363), das ist hier der 27. Juli 1999.
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Dadurch ermäßige sich der Unterhaltsanspruch auf den Unterschiedsbetrag zwischen diesem Teil der Rente und dem eheangemessenen Unterhalt (vgl. BGH FamRZ 1982, 470, 471).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt ist begrenzt bis zum Eintritt der Vollendung des 65 Lebensjahres ( BGH FamRZ 2000 351, 354; OLG Ffm FamRZ 1990, 1363), das ist hier der 27. Juli 1999.
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (std. Rspr. vgl. BGH FamRZ 1984, 374, 375, FamRZ 1986, 790, FamRZ 1990, 280, 281, FamRZ 1994, 1101 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 95/88

    Prozeßkostenvorschußpflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (std. Rspr. vgl. BGH FamRZ 1984, 374, 375, FamRZ 1986, 790, FamRZ 1990, 280, 281, FamRZ 1994, 1101 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Allerdings entsprach es bisher ständiger Rechtsprechung, dass auch bei Anwendung der Differenzmethode dieser Teil der Versorgung durch Anrechnung zu berücksichtigen ist ( vgl. BGH FamRZ 1987, 459 ).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 104/98

    Entscheidung über zeitliche Grenzen des Unterhaltsanspruchs im Ausgangsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Eine Abänderungsklage ist nur insoweit zulässig, als behauptet wird, dass die Gründe, auf die sie gestützt wird, erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung, in der der Einwand spätestens hätte geltend gemacht werden können, entstanden seien (BGH FamRZ 2001, 905, 906).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (std. Rspr. vgl. BGH FamRZ 1984, 374, 375, FamRZ 1986, 790, FamRZ 1990, 280, 281, FamRZ 1994, 1101 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

    Das Oberlandesgericht (dessen Urteil in OLG Koblenz OLGR 2002, 11 veröffentlicht ist) hat ausgeführt, der Beklagten stehe ab August 1999 kein nachehelicher Unterhalt mehr zu.
  • OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02

    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts durch den Selbstbehalt

    Soweit die Rente der Beklagten auf dem bei Ehescheidung durchgeführten Versorgungsausgleich beruht, handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des BGH gleichsam um ein Surrogat für ihre Haushaltsführung in der Ehe und ist daher ebenfalls als Ehe prägendes Einkommen in die Bedarfsbemessung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001, NJW 2002, 436 ff.; so auch schon der erkennende Senat im Urteil vom 26. September 2001, 9 UF 535/00).
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