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   OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11   

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https://dejure.org/2011,29747
OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11 (https://dejure.org/2011,29747)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.2011 - 5 U 365/11 (https://dejure.org/2011,29747)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 5 U 365/11 (https://dejure.org/2011,29747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen des lediglichen Angreifens des nach Auffassung des Erstgerichts tragenden Abweisungsgrundes in einer Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3
    Ausreichen des lediglichen Angreifens des nach Auffassung des Erstgerichts tragenden Abweisungsgrundes in einer Berufungsbegründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anforderungen an die Berufungsbegründung bei diffusem Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 29/95

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld - Medizinische Notwendigkeit einer stationären

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO alter Fassung - nunmehr § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO - nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. BGH VersR 2002, 999 ff m.w.N.; BGHZ 143, 169, 171; BGH NJW-RR 1996, 572; BGH NJW 1998, 1081, 1082; BGH NJW 1998, 3126 und VersR 2001, 1304, 1305).

    Der Senat ist daher der Ansicht, dass die Berufung nach Maßgabe der in NJW-RR 1996, 572 abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs unzulässig wäre, wenn das Landgericht die Klageabweisung gleichermaßen auf den fehlenden Anspruchsgrund und darauf gestützt hätte, dass der Klagevortrag zum Anspruchsumfang unzureichend sei.

    Anders als im Fall, der dem Beschluss des BGH vom 10.01.1996 (IV ZB 29/95) zugrunde liegt, hat das angefochtene Urteil die Frage des Anspruchsgrundes aber letztlich offen gelassen, indem die Einzelrichterin mitteilt, dies könne "dahinstehen".

  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Im Falle der uneingeschränkten Anfechtung muss die Berufungsbegründung geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen; bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren Streitgegenständen muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird (vgl. BGH VersR 2004, 1064, 1065 und WM 2004, 442, 443).
  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Auch wenn sich der Rechtsmittelführer nicht mit allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in seiner Berufungsbegründung auseinandersetzen muss, genügt es nicht, um das angefochtene Urteil insgesamt in Frage zu stellen, wenn er sich nur mit einem Berufungsgrund befasst, der nicht den ganzen Streitstoff betrifft (vgl. BGH in NJW 1990, 1184 und in BGH-Report 2001, 482).
  • BGH, 27.11.2003 - IX ZR 250/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung aufgrund mehrerer

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Im Falle der uneingeschränkten Anfechtung muss die Berufungsbegründung geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen; bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren Streitgegenständen muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird (vgl. BGH VersR 2004, 1064, 1065 und WM 2004, 442, 443).
  • BGH, 08.02.2001 - IX ZR 394/99

    Umfang der Berufungsbegründung bei teilbarem Streitgegenstand

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Auch wenn sich der Rechtsmittelführer nicht mit allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in seiner Berufungsbegründung auseinandersetzen muss, genügt es nicht, um das angefochtene Urteil insgesamt in Frage zu stellen, wenn er sich nur mit einem Berufungsgrund befasst, der nicht den ganzen Streitstoff betrifft (vgl. BGH in NJW 1990, 1184 und in BGH-Report 2001, 482).
  • BGH, 25.11.1999 - III ZB 50/99

    Zulässigkeit einer unbeschränkt eingelegten Berufung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO alter Fassung - nunmehr § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO - nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. BGH VersR 2002, 999 ff m.w.N.; BGHZ 143, 169, 171; BGH NJW-RR 1996, 572; BGH NJW 1998, 1081, 1082; BGH NJW 1998, 3126 und VersR 2001, 1304, 1305).
  • BGH, 13.11.2001 - VI ZR 414/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO alter Fassung - nunmehr § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO - nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. BGH VersR 2002, 999 ff m.w.N.; BGHZ 143, 169, 171; BGH NJW-RR 1996, 572; BGH NJW 1998, 1081, 1082; BGH NJW 1998, 3126 und VersR 2001, 1304, 1305).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO alter Fassung - nunmehr § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO - nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. BGH VersR 2002, 999 ff m.w.N.; BGHZ 143, 169, 171; BGH NJW-RR 1996, 572; BGH NJW 1998, 1081, 1082; BGH NJW 1998, 3126 und VersR 2001, 1304, 1305).
  • BGH, 18.07.2001 - IV ZR 306/00

    Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO alter Fassung - nunmehr § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO - nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. BGH VersR 2002, 999 ff m.w.N.; BGHZ 143, 169, 171; BGH NJW-RR 1996, 572; BGH NJW 1998, 1081, 1082; BGH NJW 1998, 3126 und VersR 2001, 1304, 1305).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO alter Fassung - nunmehr § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO - nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. BGH VersR 2002, 999 ff m.w.N.; BGHZ 143, 169, 171; BGH NJW-RR 1996, 572; BGH NJW 1998, 1081, 1082; BGH NJW 1998, 3126 und VersR 2001, 1304, 1305).
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