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   OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09   

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https://dejure.org/2009,29536
OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09 (https://dejure.org/2009,29536)
OLG München, Entscheidung vom 04.03.2009 - 5St RR 38/09 (https://dejure.org/2009,29536)
OLG München, Entscheidung vom 04. März 2009 - 5St RR 38/09 (https://dejure.org/2009,29536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Uneidliche Falschaussage: Abgrenzung zu falscher Verdächtigung bei Ausschmückung eines zutreffenden Kerngeschehens mit Übertreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbarkeit wegen Übertreibung einer im Kern zutreffenden und nicht die rechtliche Qualifikation des Sachverhalts ändernden Zeugenaussage; Abgrenzung der uneidlichen Falschaussage nach § 153 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) von einer falschen Verdächtigung gem. § 164 Abs. 1 StGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Furien-Fall

    § 164 StGB
    Straftaten gegen die Rechtspflege, falsche uneidliche Aussage, falsche Verdächtigung, wahrheitswidrige Angaben zu den Begleitumständen und Folgen einer Straftat

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Übertreibung

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3043
  • NStZ 2010, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82

    Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens

    Auszug aus OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09
    Trifft jedoch der Berufungsrichter Feststellungen, die die Tatvorwürfe in einem wesentlichen milderen Licht erscheinen lassen oder geht er sogar von einem deutlich geringeren Schuldumfang aus, verhängt er jedoch die gleiche oder gar - wie vorliegend - eine höhere Strafe, bedarf dieser Rechtsfolgenausspruch eingehender Begründung (BGH NJW 1983, 54 und ständige Rechtsprechung des Senats in NJW 2009, 160 und 161).

    Denn anderenfalls kann bei dem Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Strafe nicht nach vom Gesetz vorgesehenen oder sonst gültigen objektiven Wertmaßstäben bestimmt wurde (BGH NJW 1983, 54; OLG München NJW 2009, 160 und 161).

  • OLG München, 15.10.2008 - 5St RR 130/08

    Strafzumessung in der Berufung: Schuldausgleich bei Wegfall eines erstinstanzlich

    Auszug aus OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09
    Trifft jedoch der Berufungsrichter Feststellungen, die die Tatvorwürfe in einem wesentlichen milderen Licht erscheinen lassen oder geht er sogar von einem deutlich geringeren Schuldumfang aus, verhängt er jedoch die gleiche oder gar - wie vorliegend - eine höhere Strafe, bedarf dieser Rechtsfolgenausspruch eingehender Begründung (BGH NJW 1983, 54 und ständige Rechtsprechung des Senats in NJW 2009, 160 und 161).

    Denn anderenfalls kann bei dem Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Strafe nicht nach vom Gesetz vorgesehenen oder sonst gültigen objektiven Wertmaßstäben bestimmt wurde (BGH NJW 1983, 54; OLG München NJW 2009, 160 und 161).

  • RG, 30.05.1896 - 1293/96

    Ist wegen wissentlich falscher Anschuldigung zu bestrafen, wer in einer Anzeige

    Auszug aus OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09
    Übertreibungen, Ausschmückungen, Entstellungen und andere Unrichtigkeiten, die für das Maß der Schuld und für die Strafzumessung Bedeutung haben, sind nach § 164 Abs. 1 StGB jedoch nur dann tatbestandsrelevant, wenn damit eine Qualifikation eines Tatbestands vorgetäuscht oder der Anschein erweckt wird, dass mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt worden ist (RGSt 27, 229/230; 28, 390/393 f.; BGH bei Dallinger MDR 1956, 270; BayObLGSt 1952, 274; 1955, 225/226; Ruß, LK-StGB, § 164 Rn. 11 m. w. N.; Zopfs, MK-StGB, § 164 Rn. 36).
  • RG, 16.10.1885 - 2140/85

    Liegt der Thatbestand der falschen Anschuldigung nach §. 164 St.G.B.'s vor, wenn

    Auszug aus OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die unwahren Erweiterungen eines wahren Kernsachverhalts zu einer Charakterveränderung der wirklich begangenen Tat führen, sich nunmehr der Kernsachverhalt in der Hauptsache als falsch oder sich in seinem wesentlichen Inhalt als falsch erweist (RGSt 13, 12/13; 15, 391/395; Zopfs, MK-StGB, § 164 Rn. 35; Ruß, LK-StGB, § 164 Rn. 11).
  • RG, 14.05.1895 - 1580/95

    Kann der Thatbestand der falschen Anschuldigung in einer Anzeige gefunden werden,

    Auszug aus OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09
    Übertreibungen, Ausschmückungen, Entstellungen und andere Unrichtigkeiten, die für das Maß der Schuld und für die Strafzumessung Bedeutung haben, sind nach § 164 Abs. 1 StGB jedoch nur dann tatbestandsrelevant, wenn damit eine Qualifikation eines Tatbestands vorgetäuscht oder der Anschein erweckt wird, dass mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt worden ist (RGSt 27, 229/230; 28, 390/393 f.; BGH bei Dallinger MDR 1956, 270; BayObLGSt 1952, 274; 1955, 225/226; Ruß, LK-StGB, § 164 Rn. 11 m. w. N.; Zopfs, MK-StGB, § 164 Rn. 36).
  • RG, 29.03.1887 - 539/87

    Ist der Vermieter kraft des ihm zustehenden Pfandrechtes an den Illaten zum

    Auszug aus OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die unwahren Erweiterungen eines wahren Kernsachverhalts zu einer Charakterveränderung der wirklich begangenen Tat führen, sich nunmehr der Kernsachverhalt in der Hauptsache als falsch oder sich in seinem wesentlichen Inhalt als falsch erweist (RGSt 13, 12/13; 15, 391/395; Zopfs, MK-StGB, § 164 Rn. 35; Ruß, LK-StGB, § 164 Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2019 - 1 OLG 2 Ss 12/19

    Falsche Verdächtigung: Unrichtigkeit der Schilderung des angeblichen

    Dabei kommen als Tathandlungen nur solche falsche Verdächtigungen in Betracht, die den wesentlichen Kern des den Behörden unterbreiteten Sachverhaltsmaterials betreffen; Übertreibungen, Ausschmückungen, Entstellungen und andere Unrichtigkeiten, die für das Maß der Schuld und die Strafzumessung Bedeutung haben, sind nach § 164 Abs. 1 StGB nur dann tatbestandsrelevant, wenn damit eine Qualifikation eines Tatbestands vorgetäuscht oder der Anschein erweckt wird, dass mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt worden ist (OLG München, Beschluss vom 4. März 2009 - 5 StRR 38/09 -, juris Rn. 9).
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