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   OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16   

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OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16 (https://dejure.org/2016,38738)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.2016 - 10 U 2269/16 (https://dejure.org/2016,38738)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 10 U 2269/16 (https://dejure.org/2016,38738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - auf die Verdienstausfallentschädigung zu entrichtende Einkommensteuer

  • rewis.io

    Keine Berücksichtigung verjährter Entschädigungsleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Versteuerung von Entschädigungsleistungen

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Versteuerung von Entschädigungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Die danach fällig werdenden oder schon fällig gewordenen unterliegen der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB (BGH NJW-RR 1989, 215).

    Diese Auslegung hat nicht die vom Kläger beklagte Systemwidrigkeit und Zwitterstellung des § 197 II BGB (Schriftsatz v. 05.10.2016, S. 2/3 = Bl. 111/112 d. A.) zur Folge, denn der entscheidende gesetzliche Anknüpfungspunkt für die Unterscheidung zwischen den Ansprüchen auf künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende, sowie sonstige Leistungen ist nicht die Verjährungsfrist, sondern die Art des Anspruchs und sein Entstehungszeitpunkt (BGH NJW-RR 1989, 215: "... unterliegen der dreißigjährigen Verjährung des § 218 I BGB alle Ansprüche, die bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft fällig geworden sind, einer kürzeren Verjährung (§ 218 II BGB) die danach fällig werdenden").

    Zum dritten betont der BGH (für die - insoweit aber unveränderte - Rechtslage vor dem 01.01.2002), dass § 197 II BGB [§ 218 BGB a. F.] die sonst bestimmten Verjährungsfristen verdrängt, während von sonstigen Verjährungsregelungen, insbesondere dem Beginn der Verjährungsfrist, nicht die Rede ist (BGH NJW-RR 1989, 215).

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

    Eine grundsätzliche Bedeutung hätte nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2014, 505) eine Aufbereitung erfordert, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die aufgeworfene Frage umstritten sei, wobei naturgemäß die Auffassung des Klägers für sich allein, aber auch eine Kommentarzeile ohne Begründung nicht ausreichend sein können.

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Bei gegenteiliger Auffassung wären die gerade für noch nicht bezifferbare Schadensersatzansprüche vorgesehenen Feststellungs- oder Stufenklage ohne Anwendungsbereich (BGH DStR 2005, 659; GRUR 2012, 1248).

    Zum zweiten hält der BGH bei Ansprüchen, die mangels genauer Kenntnis noch nicht beziffert werden können, eine Feststellungsklage zur Hemmung der Verjährung ausdrücklich für zumutbar (BGH GRUR 2012, 1248).

  • BGH, 21.02.2005 - II ZR 112/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Geschäftsführer

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Bei gegenteiliger Auffassung wären die gerade für noch nicht bezifferbare Schadensersatzansprüche vorgesehenen Feststellungs- oder Stufenklage ohne Anwendungsbereich (BGH DStR 2005, 659; GRUR 2012, 1248).

    Zum ersten hat der BGH in anderem Zusammenhang entschieden, dass der Lauf der Verjährungsfrist auch dann beginnen kann, wenn der dem Grunde nach eingetretene Schaden noch nicht bezifferbar ist (BGH DStR 2005, 659).

  • OLG München, 29.08.1980 - 10 U 1469/80

    Infraktion; Infraktion der rechten Kniescheibe; Gehirnerschütterung;

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Zuletzt zeigt eine Entscheidung des Senats (VersR 1981, 169) unabweisbar, dass ein Unfallgeschädigter bereits dann einen Anspruch auf Erstattung der auf die Verdienstausfallentschädigung zu entrichtenden Einkommenssteuern hat, wenn deren Höhe noch nicht abschließend bewertet werden kann.
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 10.01.2012 - VI ZR 96/11

    Beihilfe, Pflegegeld und Halbwaisenrente für ein durch ärztlichen

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Deshalb konnten und können Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen bereits vor Kenntniserlangung verjährt sein (BGH, Urt. v. 10.01.2012 - VI ZR 96/11 [IBRRS 2012, 0497]).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Aus der erstinstanzlichen Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [BeckRS 2015, 13736]; Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13 [juris, Rz. 16]), die von den Parteien nicht beanstandet wurde und mangels offensichtlicher Lücken, Widersprüchlich oder Unrichtigkeiten für den Senat gemäß § 529 I Nr. 1 bindend sind, sowie den ergänzenden Feststellungen des Senats (Protokoll d. mdl. Verhandlung v. 14.10.2016, S. 2/3 = Bl. 115/116 d. A.) folgt zwingend, dass der Kläger Kenntnis von den die Ansprüche begründenden Umständen bereits in dem Zeitpunkt hatte, in welchem er unrichtige Steuererklärungen abgegeben hat.
  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
    Aus der erstinstanzlichen Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [BeckRS 2015, 13736]; Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13 [juris, Rz. 16]), die von den Parteien nicht beanstandet wurde und mangels offensichtlicher Lücken, Widersprüchlich oder Unrichtigkeiten für den Senat gemäß § 529 I Nr. 1 bindend sind, sowie den ergänzenden Feststellungen des Senats (Protokoll d. mdl. Verhandlung v. 14.10.2016, S. 2/3 = Bl. 115/116 d. A.) folgt zwingend, dass der Kläger Kenntnis von den die Ansprüche begründenden Umständen bereits in dem Zeitpunkt hatte, in welchem er unrichtige Steuererklärungen abgegeben hat.
  • BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98

    Übergehen eines Beweisangebots

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

  • OLG Hamm, 08.06.2006 - 18 U 163/05

    Beweislast für den Umstand, dass es sich bei Zahlungen um Vorschusszahlungen auf

  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 57/09

    Ausscheiden eines Gesellschafters: Erstellung der Abfindungsbilanz ist keine

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BGH, 23.04.2015 - IX ZR 176/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater nach altem Recht:

  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

  • BGH, 16.04.2014 - IV ZR 153/13

    Gebäudeversicherung: Verjährung von Prämienansprüchen aus

  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 47/96

    Vollverzinsung: rückwirkend erhöhte Kaufpreisforderung

  • BFH, 30.09.1987 - II R 42/84

    Bekanntgabe eines für Schenkungsteuerschulden des Erblassers erlassenen

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