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   OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98   

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https://dejure.org/2000,3031
OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98 (https://dejure.org/2000,3031)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.03.2000 - 12 U 63/98 (https://dejure.org/2000,3031)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. März 2000 - 12 U 63/98 (https://dejure.org/2000,3031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraranspruch des Architekten bei Mängeln an der ausgeführten Leistung; Zulässige Klageänderung im Hinblick auf neu erstellte Rechnung; Fälligkeit des Schlusszahlungsanspruchs wegen Erbringung der Leistungsphase 9 trotz Mangelhaftigkeit; Grundsätze der Prüffähigkeit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenhonorar: Aufrechnungsverbot für Schadensersatzansprüche gemäß AVA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 631, 635, 638, 387
    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

Besprechungen u.ä. (4)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verkürzung der Gewährleistungverjährung durch Teilabnahme nach Leistungsphase 8 in AGB ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarkürzung bei fehlenden oder nur teilweise erbrachten Grundleistungen? (IBR 2001, 677)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorar gegen Mängelansprüche: Aufrechnung oder Verrechnung? (IBR 2001, 625)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Teilabnahme nach Leistungsphase 8 ist zulässig! (IBR 2001, 679)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1615
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 21 U 4/04

    Verrechnung des Vergütungsanspruchs eines insolventen Werkunternehmers mit

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Anwendungsbereich der sog. Verrechnung im Werkvertragsrecht nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Auftraggeber die Werkleistung insgesamt zurückweist, sondern erstreckt sich auf alle auf Mängeln beruhenden Gegenansprüche (vgl. BGH VII ZR 161/00 - Nichtannahmebeschluß vom 5.4.2001 - bei OLG Naumburg BauR 2001, 1615; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl., Rn. 2577) allenfalls mit Ausnahme solcher wegen entfernter Mangelfolgeschäden, um die es hier aber nicht geht.
  • OLG Hamm, 07.06.2005 - 19 U 100/04

    Verrechnung, Aufrechnung, Steitwert

    Dementsprechend kann der Auftragnehmer nur eine reduzierte Vergütung für seine Leistung verlangen (so Nichtannahmebeschluss des BGH zu OLG Naumburg BauR 2001, 1615 für den Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen Planungsfehlern des Architekten unter Bezugnahme auf BGH BauR 1978, 224; a.A. noch BGH BauR 1982, 290, 292 für unvollständig erbrachte Teilleistungen eines Architekten).
  • OLG Hamm, 10.04.2003 - 21 U 26/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils hinsichtlich der Honorarforderung eines

    Das Aufrechnungsverbot schließt allerdings eine Verrechnung nicht aus, das hat der BGH bereits in BauR 1978, 224 (= BGHZ 70, 240) entschieden und in seinem Nichtannahmebeschluss vom 05.04.2001 zum Urteil des OLG Naumburg BauR 2001, 1615 (1616) noch einmal bestätigt.

    Einige Oberlandesgerichte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, BauR 2001, 290ff; OLG Schleswig-Holstein, BauR 2001, 1615) lassen eine Verrechnung nur dann zu, wenn der Auftraggeber das in Frage stehende Werk vollständig zurückweist, während der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Nichtannahmebeschluss vom 05.04.2001 der Verrechnung auch für einen Anspruch aus § 635 BGB zugestimmt hat, bei dem der Auftraggeber - ebenso wie die Beklagte im vorliegenden Fall - das geschuldete Werk angenommen hatte (so z.B. auch OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1860ff; OLG Naumburg, BauR 2001, 1615ff; KG BauR 2000, 607).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 22 U 108/03

    Keine § 648a BGB-Sicherheit: Ersatz der Kosten für Ersatzvornahme?

    Denn Schadensersatzansprüche des Bestellers sowie Ansprüche des Bestellers auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten sind auch dann bloße Rechnungspositionen bei der Ermittlung der Restvergütung, wenn der Besteller am Vertrag festhält und das mangelhafte Werk behalten will (vgl. dazu Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 2576 ff.; s. auch OLG Düsseldorf (5. Zivilsenat( BauR 1984, 308; OLG Naumburg BauR 2001, 1615 (1617( i.V.m. dem Nichtannahmebeschluss des BGH vom 05.04.2001 - VII ZR 161/00 - a.A. OLG Düsseldorf (21. Zivilsenat( BauR 2001, 290).
  • OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 2278/02

    Aufrechnung oder Saldierung der Ansprüche des Werkunternehmers und des Bestellers

    b) Auf eine Verrechnung, die nicht alle Erfordernisse der Aufrechnung voraussetzt, weisen dagegen Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdn. 2576 ff., Ingenstau/Korbion, VOB 14. Aufl. Teil B § 8 Rdn. 79 ff., Kuß, VOB A und B, 3. Aufl., § 8 VOB/B Rdn. 72 sowie die neuere Rechtsprechung (OLG Dresden, 2. Zivilsenat, NZI 2000, 269; OLG Naumburg, BauR 2001, 1615) hin.
  • OLG Köln, 04.05.2005 - 11 U 167/04

    Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen in Gestalt von

    Diese Abrechnungsweise ergibt sich aus den Grundsätzen zur sog. Differenztheorie, der zufolge der Bauherr Geldersatz nur in dem Umfange fordern kann, der unter Verrechnung berechtigter Werklohnforderungen des Unternehmers ("unter dem Strich") als sein wirklicher Schaden verbleibt (vgl. BGH a.a.O.; OLG Koblenz, BauR 2002, 1124; OLG Köln, IBR 2001, 381; OLG Naumburg, BauR 2001, 1615; KG, BauR 2000, 607; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 84; Schepp, IBR 1993, 325).
  • OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02

    Vorbehaltsurteil bei konnexen Gegenforderungen nach § 302 Zivilprozessordnung

    Demgegenüber hat das OLG Naumburg in einem Rechtsstreit - dessen Gegenstand ebenfalls restliches Architektenhonorar war, wobei diesem Anspruch Schadensersatzansprüche entgegengehalten wurden - entschieden, dass es sich nicht um eine Aufrechnung handele, vielmehr die wechselseitigen Ansprüche lediglich bloße Rechnungsposten seien, somit eine Verrechnung vorliege (OLG Naumburg, Baurecht 2001, 1615 ff.).
  • OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00

    Verrechnung statt Aufrechnung bei Geltendmachung von Gegenansprüchen auf

    Es handelt sich demnach um eine Verrechnung und nicht um eine Aufrechnung im Sinne der §§ 387 ff. BGB (BGH und OLG Naumburg BauR 01, 1615 ff.; BGH NJW 92, 317 f; OLG Düsseldorf BauR 84, 308; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdnr. 2576 f.; Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdnr. 1170, 2960 f., 3075).
  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 2 U 825/01

    Rechtsnatur der Berufung auf Gegenansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Werks beim

    Während einige Gerichte einschränkungslos unter solchen Umständen ein Abrechnungsverhältnis annehmen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 141, 142 f.; OLG Düsseldorf BauR 1984, 308; OLG Naumburg BauR 2001, 1615 f.), wird von anderen als weitere Voraussetzung eines Abrechnungs- oder Verrechnungsverhältnisses, in das Vergütungsansprüche und Ersatzforderungen als unselbständige Rechnungsposten eingehen, gefordert, dass das Werk insgesamt zurückgewiesen werde (OLG Düsseldorf BauR 1984, 543 f.; OLG Schleswig-Holstein BauR 2001, 1615).
  • OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03

    Zulässigkeit eines Aufrechnungsvorbehaltsurteils im Abrechnungsverhältnis

    Dem Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs lag das Urteil des OLG Naumburg vom 1. März 2000 (BauR 2001, 1615 ff) zugrunde, in welchem das Oberlandesgericht die Differenztheorie auf einen Fall angewendet hatte, in welchem der Bauherr die mangelhafte Werkleistung (eines Architekten) nicht vollständig zurückgewiesen hatte, sondern Schadensersatzansprüche für genau beschriebene Mängel geltend gemacht hatte.
  • KG, 12.02.2004 - 4 U 162/02

    Haftung des Architekten: Beginn der Verjährung wegen der Verletzung der

  • OLG München, 17.12.2002 - 9 U 4269/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einem

  • OLG Köln, 04.05.2005 - 11 U 167/05

    Abrechnung nach Kündigung: Verrechnung von Mängelansprüchen

  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05

    Streitwert: Außergerichtliche Anwaltskosten als streitwertneutrale

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