Rechtsprechung
OLG Naumburg, 11.04.2006 - 1 U 30/06 (Hs) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch einen Steuerberater; Einziehung überzahlter Honorarvorschüsse neuer eigener Mandanten beim vormaligen Steuerberater; Begriff der Geschäftsmäßigkeit
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; RBerG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; RBerG § 5 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Geschäftsmäßigkeit einer Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch einen Steuerberater
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 21.02.2006 - 3 O 7/06
- OLG Naumburg, 11.04.2006 - 1 U 30/06 (Hs)
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1200
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.11.2004 - BLw 11/04
Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen gegen eine LPG zum Zwecke der …
Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 1 U 30/06
Geschäftsmäßig handelt nur, wer beabsichtigt, die Tätigkeit - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen, um sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 286 m.w.N., u.a. auch BGH WM 2002, 2104 - von den Parteien selbst zitiert -).An der Wiederholungsabsicht fehlt es hier gleichwohl, denn die Aufforderung zur Zahlung erfolgte in einem Schreiben, richtete sich an eine identische Schuldnerin und erfolgte aus jeweils demselben Rechtsgrund (vgl. zu gleichartigen Konstellationen auch BGH NJW 2001, 756; BGH NJW-RR 2005, 286 m.w.N.).
- BGH, 27.11.2000 - II ZR 190/99
Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen
Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 1 U 30/06
An der Wiederholungsabsicht fehlt es hier gleichwohl, denn die Aufforderung zur Zahlung erfolgte in einem Schreiben, richtete sich an eine identische Schuldnerin und erfolgte aus jeweils demselben Rechtsgrund (vgl. zu gleichartigen Konstellationen auch BGH NJW 2001, 756; BGH NJW-RR 2005, 286 m.w.N.). - BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen
Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 1 U 30/06
Soweit man das Schreiben vom 5. Januar 2006 bereits dahin versteht, dass klargestellt ist, dass die Mandanten für die Verfolgung und Durchsetzung ihrer jeweiligen Rückzahlungsansprüche selbst tätig werden müssen - wofür hier vieles spricht -, läge in der bloßen "gebündelten" Weiterleitung dieser Aufforderungen keine Rechtsbesorgung, sondern eine Hilfestellung, die keinerlei juristischer Fachkenntnisse bedarf, nur der Vereinfachung der Zahlungsabwicklung dient und deshalb nicht dem Erlaubnisvorbehalt für Rechtsberatung unterliegt (vgl. zum Einfordern von Mietwagenkosten durch Mietwagenunternehmen im Namen des Kunden BGH, Urteil v. 5. Juli 2005, VI ZR 173/04 m.w.N.). - BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98
Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater
Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 1 U 30/06
Anders als in dem von ihr zitierten Fall (BGH NJW 2000, 1560) beharrt die Verfügungsbeklagte hier jedoch nicht auf einem vermeidbaren Rechtsirrtum.
- LG Düsseldorf, 21.05.2010 - 14e O 2/07
Zahlungen wegen Unwirksamkeit von gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden …
Indizien für eine Geschäftsmäßigkeit können unter anderem die Entgeltlichkeit der Hilfeleistung oder konkrete äußere Anzeichen dafür sein, dass der Handelnde beabsichtigt, seine berufliche Tätigkeit regelmäßig auf solche Rechtsbesorgungen zu erstrecken (OLG Naumburg, DStRE 2006, 830).