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   OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11   

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https://dejure.org/2011,70141
OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11 (https://dejure.org/2011,70141)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.05.2011 - 5 U 1/11 (https://dejure.org/2011,70141)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 5 U 1/11 (https://dejure.org/2011,70141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 254 BGB, § 280 BGB, § 634 Abs 4 BGB
    Haftung des Architekten: Schadensersatzpflicht bei Erhöhung der Kosten eines Pauschalpreisvertrages wegen Fehlern der Rohbaumassenermittlung; Mitverschulden des Auftraggebers; Verlagerung des Kalkulationsrisikos bei unangemessen niedrigem Honorar

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Mengenermittlung von Rohbaumassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 634 Abs. 4
    Schadensersatz wegen fehlerhafter Mengenermittlung von Rohbaumassen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftrag "für kleines Geld": Trotzdem volle Haftung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftrag "für kleines Geld" angenommen: Volle Haftung für Planungsmängel! (IBR 2013, 87)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 04.05.2010 - 6 U 174/09

    Abwendung einer Räumungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11
    Das zwischen denselben Parteien insoweit vor dem 6. Zivilsenat geführte Parallelverfahren 6 U 174/09 endete mit einem Prozessvergleich über 90.000,00 Euro unter Kostenaufhebung.

    Dieser Preis lag - anders als im Parallelverfahren 6 U 174/09 - unstreitig unter den Gestehungskosten.

    Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 20.08.2010 im Parallelverfahren 6 U 174/09 ausgeführt hat, gilt dies allerdings dann nicht mehr, wenn die Erhöhung der Kosten nicht nur zu einer Gewinnminderung, sondern von vornherein zu einem Verlust führt; in diesem Fall stellt der Verlust den Schaden dar.

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11
    Zinsen sind im Hinblick auf die erhebliche Zuvielforderung und den Umstand, dass die Beklagte den geschuldeten Betrag nicht zuverlässig ermitteln konnte, erst ab Rechtshängigkeit zuzusprechen (vgl. BGH, NJW 2006, 3271, 3272).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03

    Mitverschulden des Versenders wegen Kenntnis von groben Organisationsmängeln des

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11
    3 Z 75/87">NJW-RR 1988, 98 f; NJW 1991, 165; NJW 1993, 1191, 1192; NJW-RR 2006, 1264, 1266).
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91

    Auswahlverschulden bei Werkvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11
    3 Z 75/87">NJW-RR 1988, 98 f; NJW 1991, 165; NJW 1993, 1191, 1192; NJW-RR 2006, 1264, 1266).
  • BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90

    Schadensersatz bei Schwarzarbeit?

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11
    3 Z 75/87">NJW-RR 1988, 98 f; NJW 1991, 165; NJW 1993, 1191, 1192; NJW-RR 2006, 1264, 1266).
  • ArbG Berlin, 27.09.1973 - 7 Ca 123/73
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11
    Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass eine zulässige Übertragung des Geschäftsrisikos auf den Arbeitnehmer nur dann rechtlich bedenkenfrei ist, wenn der erhöhten Verantwortung und dem damit für den Arbeitnehmer verbundenen Risiko ein entsprechender Ausgleich durch ein entsprechendes Gehalt gegenübersteht (vgl. LAG Berlin, BB 1974, 231 f).
  • OLG Rostock, 29.08.2013 - 4 U 70/12

    Werkvertrag: Mangelhaftigkeit eines zu erstellenden Abgleichs zwischen einem

    Zutreffend weist die Klägerin zwar darauf hin, dass eine unangemessene Vergütung für sich nicht ohne weiteres zu einer verminderten Haftung des Auftragnehmers führt (OLG Naumburg, Urteil vom 27.05.2011, Az. 5 U 1/11, Rz 18 ).
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