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   OLG Oldenburg, 09.02.2015 - 2 Ss (OWi) 20/15   

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https://dejure.org/2015,2055
OLG Oldenburg, 09.02.2015 - 2 Ss (OWi) 20/15 (https://dejure.org/2015,2055)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.02.2015 - 2 Ss (OWi) 20/15 (https://dejure.org/2015,2055)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 2 Ss (OWi) 20/15 (https://dejure.org/2015,2055)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Erkennbarer Beifahrer auf dem Radarfoto

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kein Verwertungsverbot eines Lichtbilds, auf dem auch der Beifahrer zu erkennen ist und aus dem sich Rückschlüsse auf den Fahrer ziehen lassen

  • bussgeldsiegen.de

    Verwertbarkeit Bildaufnahme des Beifahrers bei Verkehrsüberwachungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 100h Abs. 3
    Kein Verwertungsverbot eines Lichtbilds, auf dem auch der Beifahrer zu erkennen ist und aus dem sich Rückschlüsse auf den Fahrer ziehen lassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lichtbild mit Beifahrerin?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beifahrer auf Messfoto - kein Verwertungsverbot

  • heise.de (Pressebericht, 24.04.2015)

    Blitzerfoto darf auch den Beifahrer zeigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beifahrer mitgeblitzt - Foto nicht verwertbar?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit eines Radarfotos mit nicht unkenntlich gemachtem Beifahrer

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gericht kann aus Lichtbild von Beifahrer bei Verkehrsüberwachung auf Identität des Fahrzeugsführers schließen

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Blitzerfoto vom Beifahrer kann zur Identifizierung des Fahrzeugführers verwertet werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn auf einem im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbild auch der Beifahrer erkennbar ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückschlüsse aus Lichtbild mit Beifahrer erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Mitgeblitzte" Beifahrerin: Blitzerfoto kann zur Identifizierung des Fahrers verwertet werden - Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beifahrerin für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrzeugführer unbeachtlich

Besprechungen u.ä.

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Schöne Regeln, die nichts bringen

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1398
  • NZV 2015, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2015 - 2 Ss OWi 20/15
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 2009, 3293 f) hatte bei einem Sachverhalt, in dem von einem Fahrzeugführer eine verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung gefertigt worden war und die Fachgerichte als Rechtsgrundlage einen Ministerialerlass herangezogen hatten, es (nur) als zumindest möglich angesehen, dass die Fachgerichte einen Rechtsverstoß annähmen, der ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehe.
  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2015 - 2 Ss OWi 20/15
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 2010, 2717 f) hat es als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen, dass die Gerichte als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO angesehen haben.
  • AG Herford, 12.04.2010 - 11 OWi 2835/09

    Vernichtung und Nichtverwendung eines im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2015 - 2 Ss OWi 20/15
    Da es nach Auffassung des Senates unvermeidbar ist, dass bei Anfertigung eines Fotos im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme auch der Beifahrer mit abgebildet wird, sieht er die Anfertigung des Lichtbildes als durch § 100h Abs. 3 StPO gedeckt an (so auch bereits Amtsgericht Herford, DAR 2010, 592 f).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2015 - 2 Ss OWi 20/15
    Im Beschluss vom 07.12.2011 (2 BvR 2500/09) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass ein Beweisverwertungsverbot eine begründungsbedürftige Ausnahme darstelle und insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden seien, geboten sein könne (juris Rn. 117).
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