Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
8. Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q) |
(1) 1Auch ohne Wissen der betroffenen Personen dürfen außerhalb von Wohnungen
1. | Bildaufnahmen hergestellt werden, | |
2. | sonstige besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel verwendet werden, |
wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre. 2Eine Maßnahme nach Satz 1 Nr. 2 ist nur zulässig, wenn Gegenstand der Untersuchung eine Straftat von erheblicher Bedeutung ist.
(2) 1Die Maßnahmen dürfen sich nur gegen einen Beschuldigten richten. 2Gegen andere Personen sind
(3) Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar mitbetroffen werden.
(4) § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 20.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.11.2019 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 | 20.11.2019 | |
01.01.2008 | Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG | 21.12.2007 | |
14.08.2002 | Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung | 06.08.2002 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung | 20.12.2001 |
überwachung § 100bOnline-Durchsuchung § 100cAkustische Wohnraumüberwachung § 100dKernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungs-
berechtigte § 100eVerfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c § 100fAkustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100gErhebung von Verkehrsdaten § 100hWeitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100iTechnische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100jBestandsdaten-
auskunft § 100kErhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten § 101Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen § 101aGerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -
auswertung; Benachrichtigungs-
pflichten bei Verkehrs-
und Nutzungsdaten § 101bStatistische Erfassung; Berichtspflichten § 102Durchsuchung bei Beschuldigten § 103Durchsuchung bei anderen Personen § 104Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105Verfahren bei der Durchsuchung § 106Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107Durchsuchungs-
bescheinigung; Beschlagnahme-
verzeichnis § 108Beschlagnahme anderer Gegenstände § 109Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände § 110Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien § 110aVerdeckter Ermittler § 110bVerfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers § 110cBefugnisse des Verdeckten Ermittlers § 110dBesonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach den §§ 176e und 184b des Strafgesetzbuches § 110e(weggefallen) § 111Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten § 111aVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111bBeschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung § 111cVollziehung der Beschlagnahme § 111dWirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen § 111eVermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung § 111fVollziehung des Vermögensarrestes § 111gAufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111hWirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111iInsolvenzverfahren § 111jVerfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111kVerfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111lMitteilungen § 111mVerwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände § 111nHerausgabe beweglicher Sachen § 111oVerfahren bei der Herausgabe § 111pNotveräußerung § 111qBeschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen
Rechtsprechung zu § 100h StPO
240 Entscheidungen zu § 100h StPO in unserer Datenbank:
- LG Bamberg, 08.05.2023 - 13 Qs 22/23
Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Anordnung, Erforderlichkeit, Verfahren, ...
- BGH, 13.04.2023 - 4 StR 389/22
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10
Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss
- BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10
Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 22.02.2010 - 1 Ss OWi 23 Z/10
Verkehrsordnungswidrigkeit: Herstellung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen ...
- OLG Brandenburg, 22.02.2010 - 1 Ss OWi 23 Z/10
- AG Herford, 08.12.2010 - 11 OWi 442/10
Ermächtigungsgrundlage für Bildaufnahmen im Straßenverkehr; Verfolgungstätigkeit ...
- VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19
Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LC 79/19
Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle
- OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LC 79/19
- OLG Bamberg, 04.08.2015 - 3 Ss OWi 874/15
Verwertbarkeit anlassbezogener Videoaufzeichnungen mit Abstandsmessgerät VKS 3.0
- OLG Köln, 06.09.2016 - 1 RBs 246/16
Vereinbarkeit von Videoverkehrsaufzeichnungen mit dem Recht auf informationelle ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 100h StPO
09.12.2004 | Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100g, 100h StPO | BGBl. I S. 3231 |
Querverweise
Auf § 100h StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 101 (Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 100h StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Schutz und Verwendung von Daten
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 477 II 2 (Datenübermittlung von Amts wegen)