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OLG Oldenburg, 24.01.2017 - 4 UF 198/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80
Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern gegenüber unverheirateten Kindern
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.01.2017 - 4 UF 198/16
Zwar gewährt § 1612 Abs. 2 BGB dem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil die Möglichkeit, durch die Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung seine Unterhaltslast zu erleichtern; er darf dieses Recht jedoch nicht missbräuchlich ausüben (BGH, FamRZ 1981, 250, 252) und muss schutzwürdige Interessen des anderen Elternteils beachten. - BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 56/87
Unterhaltsbestimmungsrecht gegenüber einem volljährigen Kind
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.01.2017 - 4 UF 198/16
Die Belange des anderen Elternteils werden andererseits durch die Unterhaltsbestimmung vor allem dann tangiert, wenn die angeordnete Art der Unterhaltsgewährung einen Eingriff in seine Lebensgestaltung und seine Lebensverhältnisse zur Folge hat (vgl.BGH, Urteil vom 27. April 1988 - IVb ZR 56/87 -, BGHZ 104, 224 -232, Rn. 10). - OLG Köln, 20.02.2015 - 4 UF 168/14
Anspruch eines unterhaltsberechtigten Kindes auf Übernahme der Kosten der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.01.2017 - 4 UF 198/16
Zwar kommt bei der gebotenen Abwägung wirtschaftlichen Gründen, die vorliegend der Antragsgegner für sich als Barunterhaltsschuldner in Anspruch nimmt, ein besonderes Gewicht zu (vgl. OLG Köln, FamRZ 2015, 1812 ), diesen ist bei der gebotenen Interessenabwägung jedoch keine derartige Bedeutung beizumessen, dass sie die schutzwürdigen Belange der Kindesmutter überwiegen und der Kindesmutter die Übernahme der Krankenversicherung durch den Antragsgegner zugemutet werden kann.