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   OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06   

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https://dejure.org/2008,4823
OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06 (https://dejure.org/2008,4823)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.01.2008 - 5 U 92/06 (https://dejure.org/2008,4823)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 5 U 92/06 (https://dejure.org/2008,4823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftung für Behandlungsfehler bei einer Operation: Umfang der Dokumentationspflicht in Bezug auf die Krankenakte eines Patienten und in Bezug auf den Operationsbericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Vertretenmüssen des eingetretenen gesundheitlichen Schadens durch den behandelnden Arzt; Anforderungen an eine Beweiserbringung im Falle der Berufung auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Vertretenmüssen des eingetretenen gesundheitlichen Schadens durch den behandelnden Arzt; Anforderungen an eine Beweiserbringung im Falle der Berufung auf ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 823
    Anforderungen an den Inhalt eines Operationsberichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Erforderlicher Dokumentationsumfang eines Operationsberichtes - hier: Prostatektomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 32
  • VersR 2008, 691
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
    Dagegen bezweckt diese nicht die Sicherung von Beweisen für einen späteren Haftungsprozess: Eine Dokumentation, die aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist, ist auch aus Rechtsgründen nicht geboten (Bundesgerichtshof VersR 1999, S. 1282, 1283. Müller, a.a.O.. Hausch, a.a.O.).

    Zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs könne es - so der Bundesgerichtshof - nur kommen, wenn die Dokumentationslücke einen groben Behandlungsfehler indiziere, der als solcher die Grundlage für Beweiserleichterungen bilde, oder der Arzt bei der Behandlung gegen seine Pflicht verstoßen hat, medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde zu erheben und zu sichern (Bundesgerichtshof NJW 1989, S. 80, 80. VersR 1999, S. 1282, 1283).

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
    Zu berichten ist daher regelmäßig über den Operationssitus, die angewandte Technik mit stichwortartiger Beschreibung der jeweiligen tatsächlichen Eingriffe (Schmid, NJW 1987, S. 681, 686. Bundesgerichtshof VersR 1984, S. 386, 387).

    Erforderliche Routinemaßnahmen, wozu regelmäßig die Überprüfungen bestimmter Sachverhalte gehören, muss er nicht im OP-Bericht niederlegen (vgl. Schmid, a.a.O.. Bundesgerichtshof VersR 1984, S. 386, 387) Vielmehr reicht es aus, die wichtigsten Daten und Maßnahmen niederzulegen, so dass für den Nachbehandler das Vorgeschehen ausreichend an Klarheit gewinnt (Frahm/Nixdorf, a.a.O. Rdnr. 126).

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
    Beweiserleichterungen, die bis zur Umkehr der Beweislast reichen können, seien immer dann und insoweit geboten, als nach tatrichterlichem Ermessen dem Patienten die volle Beweislast für einen Arztfehler angesichts der vom Arzt verschuldeten Aufklärungshindernisse billigerweise nicht mehr zugemutet werden könne (BGHZ 72, S. 132, 139).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
    Danach reicht es zur Annahme einer Beweislastumkehr in Bezug auf den Ursachenzusammenhang nicht aus, wenn sich anhand von Lücken in dem Operationsbericht nicht beurteilen lässt, welche konkrete Ursache für den Zustand des Patienten verantwortlich ist (vgl. Bundesgerichtshof VersR 1989, S. 80, 80 f.. dazu Hausch, a.a.O, S. 614).
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
    a.) Wie schon oben ausgeführt, kommt der Lokalisation der Nähte keine entscheidende Bedeutung bei, so dass keine Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dem Beklagten zu 2.) sei bei der Setzung der Anastomosenähte ein grober Fehler unterlaufen, also ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. Bundesgerichtshof VersR 2001, S. 1115, 1115. VersR 2001, S. 1116, 1117).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
    a.) Wie schon oben ausgeführt, kommt der Lokalisation der Nähte keine entscheidende Bedeutung bei, so dass keine Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dem Beklagten zu 2.) sei bei der Setzung der Anastomosenähte ein grober Fehler unterlaufen, also ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. Bundesgerichtshof VersR 2001, S. 1115, 1115. VersR 2001, S. 1116, 1117).
  • BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83

    Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
    Ein solcher Fall kann nämlich nicht mit einer sog. Anfängeroperation verglichen werden (vgl. dazu Bundesgerichtshof VersR 1985, S. 782, 784. Steffen/Pauge, a.a.O., Rdnr. 257, 260).
  • OLG Koblenz, 27.07.2006 - 5 U 212/05

    Anforderungen an die Dokumentation eines Heileingriffs im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
    In der Regel ergibt sich schon aus dem Schweigen des Berichts zu den üblichen, jedoch medizinisch unwesentlichen Zwischenschritten, dass diese unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden sind (Oberlandesgericht Koblenz, MedR 2007, S. 305, 307).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 1 U 27/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Beweislastumkehr bei Nichtwahrnehmung von

    Damit liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit aber in dem eine Krankheit abklärenden Bereich und nicht im Bereich der eigentlichen operativen Behandlung (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Januar 2008 - 5 U 92/06 -, juris, Absatz-Nr. 32, zu einer intraoperativ unterlassenen Dichtigkeitsprüfung).
  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 1 U 31/11

    Arzthaftungsprozess: Beweiswert eines Operationsberichts

    Nicht erforderlich ist die Wiedergabe von medizinischen Selbstverständlichkeiten (OLG Oldenburg Urteil vom 30.1.2008 - 5 U 92/06 - [NJW-RR 2009, 32]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 70/12

    Neufestsetzung der Honorare eines Facharztes wegen fehlerhaft abgerechneter

    Zu berichten ist daher regelmäßig über den Operationssitus und die angewandte Technik mit stichwortartiger Beschreibung der jeweiligen tatsächlichen Eingriffe ( OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Januar 2008 - 5 U 92/06 - juris, unter Hinweis auf Bundesgerichtshof VersR 1984, 386 f; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2013 - L 5 KA 3347/11 - juris ).
  • OLG Braunschweig, 18.11.2021 - 9 U 67/18

    Therapeutische Aufklärung und Dokumentation

    Maßnahmen sind nur dann in den Krankenunterlagen zu dokumentieren, wenn dies erforderlich ist, um Ärzte und Pflegepersonal über den Verlauf der Krankheit und die bisherige Behandlung im Hinblick auf medizinische Entscheidungen ausreichend zu informieren (OLG Oldenburg NJW-RR 2009, 32, 33).

    Regelmäßig ist der Arzt auch nicht gehalten, detailgetreu an jeder Stelle festzuhalten, dass er sämtliche in Betracht kommenden Fehler und Versäumnisse vermieden hat (OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Januar 2008 - 5 U 92/06, Rn. 20, juris).

  • OLG Jena, 27.02.2008 - 4 U 2/04

    Unterlassene "arterielle" Blutdruckmerssung als Indiz für eine fehlerhafte

    In der Regel ergibt sich nämlich aus dem Schweigen des Berichts zu den üblichen, jedoch medizinisch unwesentlichen Zwischenschritten, dass diese unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden sind (OLG Oldenburg, Urteil vom 30.1.2008, Az.: 5 U 92/06, zitiert nach juris; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 405 - 406).
  • OLG Naumburg, 31.05.2012 - 1 U 97/11

    Arzthaftung: Erforderlichkeit von Wirbelsäulenaufnahmen bei einem

    Dass aus medizinischen Gründen im Interesse der Heilung des Klägers mehr zu dokumentieren war (vgl. zum Umfang der Dokumentation BGH NJW 1993, 2375, 2376 m.w.N.; OLG Oldenburg NJW-RR 2009, 32, 33; Wagner, in: MünchKomm.-BGB, 5. Aufl., § 823 Rdn. 818 ff.), deuten kein Gutachten und keine Stellungnahme der Sachverständigen Sch., Prof. Dr. W., Dr. E. und Prof. Dr. M. und kein Bescheid der Schlichtungsstelle an.
  • LG Münster, 27.09.2017 - 108 O 15/16
    So sind erforderliche Routinemaßnahmen nicht im Operationsbericht niederzulegen (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2009, 32).
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