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   OLG Rostock, 23.04.2013 - 4 U 79/11   

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https://dejure.org/2013,25543
OLG Rostock, 23.04.2013 - 4 U 79/11 (https://dejure.org/2013,25543)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.04.2013 - 4 U 79/11 (https://dejure.org/2013,25543)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. April 2013 - 4 U 79/11 (https://dejure.org/2013,25543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 2 AVBFernwrmeV, § 4 Abs 2 AVBFernwrmeV, § 315 Abs 2 BGB
    Fernwärmelieferungsvertrag: Preiserhöhung nach der AVBFernwärmeV gegenüber Sonderkunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Sonderkunden im Sinne von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 315 Abs. 3 BGB, § 4 Abs. 2 AVB FernwärmeV
    Zur Anwendbarkeit der AVBFernwärmeV bei Vorliegen eines Sonderkundenvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Sonderkunden im Sinne von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2013 - 4 U 79/11
    Dem von der Klägerin zitierten Urteil lässt sich nur entnehmen, dass ein Recht zur einseitigen Preisänderung nicht besteht, wenn keine Tarifpreise vereinbart sind (BGH NJW 2011, 1342 Rz 24).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2013 - 4 U 79/11
    Diese Bestimmung gilt auch für Haushaltskunden, denen das Versorgungsunternehmen einen Vertragsschluss zu abweichenden Bedingungen anbietet und der Kunde ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden ist (BGH, BB 2011, 1421 Rz 24).
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2013 - 4 U 79/11
    Derjenige, der im Vergleich zum Tarifkunden günstigere Bedingungen mit dem Versorger vereinbart, darf darauf vertrauen, dass eine Änderung ebenfalls nur einvernehmlich und nicht einseitig durch den Versorger erfolgt (BGH NJW 2009, 2662 Rz. 13; BGH NJW 2008, 2172 Rz. 29).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2013 - 4 U 79/11
    Daher ist § 315 Abs. 3 BGB nur auf einseitig erklärte Tariferhöhungen anwendbar (BGH NJW 2007, 2540 Rz. 13).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2013 - 4 U 79/11
    Der Senat übersieht nicht, dass eine Erstattung von Rechtsanwaltskosten nur dann in Betracht kommt, wenn die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts objektiv erforderlich war (BGH NJW 1986, 2244 Rz. 24; BGH NJW-RR 2007, 856 Rz. 12).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2013 - 4 U 79/11
    Derjenige, der im Vergleich zum Tarifkunden günstigere Bedingungen mit dem Versorger vereinbart, darf darauf vertrauen, dass eine Änderung ebenfalls nur einvernehmlich und nicht einseitig durch den Versorger erfolgt (BGH NJW 2009, 2662 Rz. 13; BGH NJW 2008, 2172 Rz. 29).
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