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   OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15   

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OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15 (https://dejure.org/2016,50108)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.10.2016 - 4 U 46/15 (https://dejure.org/2016,50108)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 4 U 46/15 (https://dejure.org/2016,50108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 398 BGB, § 402 Halbs 1 BGB, § 402 Halbs 2 BGB
    Forderungsabtretung: Umfang der Informationspflichten des Abtretenden bei Abtretung einer Darlehensforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Zessionars nach Abtretung einer Darlehensforderung durch eine Sparkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 402
    Rechtsstellung des Zessionars nach Abtretung einer Darlehensforderung durch eine Sparkasse

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    Sie dient der Verkehrsfähigkeit von Forderungen und damit einem für die Privatrechtsordnung wesentlichen Allgemeinbelang (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708).

    Wenn im Einzelfall das Geheimhaltungsinteresse des Schuldners überwiegt, kann dies allerdings in dem schuldrechtlichen Verhältnis zwischen Schuldner und Zedent zu berücksichtigen sein (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708).

    In einem solchen Fall sind die Zivilgerichte berufen, der grundrechtlichen Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung des Schuldners bei der Auslegung und Anwendung des Zivilrechts Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708).

    Für die Abtretung einer Darlehensforderung durch ein Kreditinstitut - wie hier - lässt sich bei typisierender Betrachtung nicht feststellen, dass dem Geheimhaltungsinteresse des Schuldners der Vorzug zu geben ist (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708).

    Hieran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn Darlehensgeber ein Kreditinstitut ist (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708), wie hier die beklagte Sparkasse.

  • OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11

    Urkundenprozess gegen Gesamtschuldner auf Darlehensrückzahlung: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    Außerdem nahm die Klägerin Frau K. ohne Erfolg auf Rückerstattung eines erstrangigen Teilbetrags eines Darlehens in Höhe von 200.000 ? in Anspruch (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8, Bd. I Bl. 82 ff. d. A.).

    Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8), in der die Inanspruchnahme der Frau K. durch die Klägerin als rechtsmissbräuchlich angesehen worden sei, bestätige gerade, wie sehr die Klägerin auf die streitgegenständlichen Unterlagen angewiesen sei.

    Der Klage fehle auch deshalb das erforderliche Rechtsschutzinteresse, weil in den beiden Urteilen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8) und 08.06.2012 (8 U 426/10 - 12) festgestellt worden sei, dass die Klägerin im Verhältnis zu Frau K. ihre formale Rechtsposition in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise benutzt und zielgerichtet ausschließlich zu deren Nachteil und zu deren Schaden ausnutze.

    Sie hat im Zusammenhang mit dem ihrer Auffassung nach fehlenden Rechtsschutzinteresse der Klägerin vorgetragen, in den beiden Urteilen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8) und 08.06.2012 (8 U 426/10 - 12) sei festgestellt worden, dass die Klägerin im Verhältnis zu Frau K. ihre formale Rechtsposition in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise benutzt und zielgerichtet ausschließlich zu deren Nachteil und zu deren Schaden ausnutze.

  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 472/14

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht bieten die privatrechtlichen Generalklauseln den Zivilgerichten nicht zuletzt die Möglichkeit, die Schutzgebote der Grundrechte zur Geltung zu bringen (BVerfGE 97, 169, 178) und so die gesetzgeberische Erfüllung grundrechtlicher Schutzaufträge zu ergänzen; die Zivilgerichte verhelfen den Grundrechten so in einem Maße zur praktischen Wirkung, das zu leisten der Gesetzgeber im Hinblick auf die unübersehbare Vielfalt möglicher Fallgestaltungen allein kaum in der Lage wäre (BVerfGE 138, 377 ff. Rn. 39).

    Umgekehrt sind die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung demgemäß bei einer Verschlechterung der rechtlichen Situation des Einzelnen enger gesteckt, die Rechtsfindung muss sich umso stärker auf die Umsetzung bereits bestehender Vorgaben des einfachen Gesetzesrechts beschränken, je schwerer die beeinträchtigte Rechtsposition auch verfassungsrechtlich wiegt (BVerfGE 138, 377 ff. Rn. 41).

    Auf eine privatrechtliche Generalklausel lässt sich eine verfassungsrechtlich schwerwiegende Belastung eines Beteiligten dann umso weniger stützen, je weniger sich im einfachgesetzlichen Umfeld Anknüpfungspunkte dafür finden lassen (BVerfGE 138, 377 ff. Rn. 42).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    Dagegen erhält er keine umfassenden Informationen über Kontoinhalte und Kontobewegungen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Geheimhaltungsinteressen des Schuldners darstellen könnten (BGHZ 183, 60 ff. Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Berufung weicht der Senat nicht von der vom BGH in der Entscheidung vom 27.10.2009 (XI ZR 225/08) vertretenen Rechtsansicht und den dort aufgestellten Grundsätzen ab.

    In dem von der Berufungserwiderung angeführten Urteil des BGH vom 27.10.2009 (abgedruckt in BGHZ 183, 60 ff. = NJW 2010, 361 ff.) heißt es in Rn. 22:.

  • BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    An einer weitergehenden Unterrichtung hat der neue Gläubiger kein berechtigtes Interesse (BGH NJW 2000, 3777, 3780 unter II.2.d) aa)).

    Erst wenn der Schuldner Einwendungen erhebt, die der Zessionar aus eigenem Wissen nicht entkräften kann, hat der Zedent ihm auf gezielte Anfrage mitzuteilen, was er zur Entgegnung auf jene Einwendungen beitragen kann (BGH NJW 2000, 3777, 3780 unter II.2.d) aa); jurisPK-BGB/Rosch, 7. Aufl. § 402 Rn. 18; Palandt/Grüneberg, aaO Rn. 2; a. A. Erman/H. P. Westermann, BGB 14. Aufl. § 402 Rn. 4).

  • BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94

    Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    (2) Der BGH ist in mehreren Entscheidungen zur Nichtigkeit von Forderungsabtretungen jeweils von einer "umfassenden" Auskunftspflicht nach § 402 BGB ausgegangen (BGH NJW 1995, 2915; 1996, 775; 2013, 1505, 1506).

    Der BGH ist in mehreren Entscheidungen zur Nichtigkeit von Forderungsabtretungen jeweils von einer "umfassenden" Auskunftspflicht nach § 402 BGB ausgegangen (BGH NJW 1995, 2915; 1996, 775; 2013, 1505, 1506).

  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 121/93

    Abtretung einer Arzt-Honorarforderung ohne Zustimmung des Patienten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    (2) Der BGH ist in mehreren Entscheidungen zur Nichtigkeit von Forderungsabtretungen jeweils von einer "umfassenden" Auskunftspflicht nach § 402 BGB ausgegangen (BGH NJW 1995, 2915; 1996, 775; 2013, 1505, 1506).

    Der BGH ist in mehreren Entscheidungen zur Nichtigkeit von Forderungsabtretungen jeweils von einer "umfassenden" Auskunftspflicht nach § 402 BGB ausgegangen (BGH NJW 1995, 2915; 1996, 775; 2013, 1505, 1506).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    Dieses Erfordernis soll verhindern, dass Rechtsstreitigkeiten in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die ersichtlich des Rechtsschutzes durch eine solche Prüfung nicht bedürfen (BGH NJW 1987, 3138).

    Bei Leistungsklagen - zu denen die vorliegende Stufenklage auf Auskunft und Herausgabe gehört - ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis deshalb regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BGH NJW 2013, 464, 470 Rn. 51), dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH NJW 1987, 3138; NJW-RR 1993, 1129, 1130).

  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    Bei Leistungsklagen - zu denen die vorliegende Stufenklage auf Auskunft und Herausgabe gehört - ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis deshalb regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BGH NJW 2013, 464, 470 Rn. 51), dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH NJW 1987, 3138; NJW-RR 1993, 1129, 1130).

    Es bedarf besonderer Gründe, die ausnahmsweise die Verneinung eines Rechtsschutzbedürfnisses rechtfertigen und damit das Verlangen der klagenden Partei, in die materiell-rechtliche Prüfung ihres Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BGH NJW-RR 1993, 1129, 1130; Bacher in Vorwerk/Wolf, aaO).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
    Zwar ist schöpferische Rechtsfindung durch gerichtliche Rechtsauslegung und Rechtsfortbildung praktisch unentbehrlich und wird vom Bundesverfassungsgericht seit jeher anerkannt (BVerfGE 34, 269, 287 f.; 49, 304, 318; 132, 99, 127 Rn. 74).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

  • BGH, 10.05.2011 - II ZR 227/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft gegen den

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 274/99

    Behandlung eines gegenstandslosen Antrags auf Wertermittlung im Rahmen einer

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 219/87

    Haftung eines Treuhänders im Rahmen eines Bauherrenmodells

  • OLG Bamberg, 28.01.2016 - 1 U 146/15

    Berechnung der Verjährung fehlerhaft

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

  • BGH, 24.05.1995 - VIII ZR 146/94

    Umfang der Entscheidung des Berufungsgerichts im Falle einer Stufenklage

  • BGH, 29.09.1958 - II ZR 342/56

    Rechtsmittel

  • OLG Bremen, 02.10.2013 - 1 U 6/13

    Pflicht einer anlageberatenden Tochtergesellschaft einer Sparkasse zur Aufklärung

  • RG, 17.06.1914 - V 21/14

    Arrestvollziehung in ein Grundstück.

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

  • BGH, 12.03.2015 - V ZR 86/14

    Urkundenbeweis: Echtheit von Privaturkunden; Nachweis eines Blankettmissbrauchs

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

  • BGH, 04.07.2013 - V ZR 151/12

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Wiedereröffnung der mündlichen

  • BGH, 14.08.2013 - I ZB 76/10

    Zwangsmittelfestsetzung

  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96

    Datenbankabgleich

  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

  • BGH, 23.05.1989 - IX ZR 57/88

    Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17

    Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer

    Für eine Ausübung des dem Senat durch § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO eingeräumten Ermessens im Sinne einer Zurückverweisung in Bezug auf das Betragsverfahren spricht jedoch, dass den Parteien gerade im Arzthaftungsprozess ein Verzicht auf eine zweite Tatsacheninstanz nicht zumutbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 30.07.2013 - 8 U 165/12 -, juris; Urteil vom 22.03.2016 - 8 U 48/14, Entscheidungsumdruck, S. 27; Urteil vom 11.07.2017 - 8 U 150/16 -, juris; KG, Urteil vom 14.06.2007 - 20 U 5/06 -, NJW-RR 2008, 371, 373; in diesem Sinne für Fälle außerhalb des Arzthaftungsrechts etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013 - I-21 U 140/12 -, NZBau 2013, 768, 772; OLG Hamm, Urteil vom 14.01.2014 - I-24 U 186/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2016 - 4 U 46/15 -, juris).
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