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   OLG Schleswig, 24.08.2017 - 7 U 8/17   

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https://dejure.org/2017,61710
OLG Schleswig, 24.08.2017 - 7 U 8/17 (https://dejure.org/2017,61710)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.08.2017 - 7 U 8/17 (https://dejure.org/2017,61710)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. August 2017 - 7 U 8/17 (https://dejure.org/2017,61710)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 30.01.2017 - 7 U 120/16

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Feststellung eines manipulierten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2017 - 7 U 8/17
    Eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine solche Feststellung nach § 286 ZPO (BGH NJW 1978, 2154; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.01.2017, 7 U 120/16).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2017 - 7 U 8/17
    Eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine solche Feststellung nach § 286 ZPO (BGH NJW 1978, 2154; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.01.2017, 7 U 120/16).
  • OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20

    Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten

    Dagegen kann es im Einzelfall entbehrlich sein, ein gegenbeweislich angebotenes Unfallrekonstruktionsgutachten einzuholen, wenn der äußere Unfallhergang als solcher unstreitig ist und auch die Plausibilität des Unfallgeschehens keiner weiteren Klärung und Beurteilung bedarf und lediglich streitig bleibt, ob subjektiv die Kollision absichtlich herbeigeführt wurde oder nicht (siehe OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2017 - 14 U 38/17, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Urteil vom 24.08.2017 - 7 U 8/17, juris Rn. 30; Urteil vom 08.05.2018 - 7 U 52/17, juris Rn. 51, SchlHA 2019, 276).

    Benennung neutraler Zeugen: Gegen die Annahme eines gestellten Unfallgeschehens spricht es sodann, wenn bei einem Unfall, der nach Örtlichkeit und Uhrzeit des Geschehens das Vorhandensein solcher Zeugen erwarten lässt, von den Parteien auch neutrale Zeugen benannt werden (siehe OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2018 - 4 U 187/18, juris Rn. 21, NJW-RR 2019, 230; OLG Koblenz, Urteil vom 06.12.2013 - 10 U 255/13, juris Rn. 36; OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2015 - 4 U 59/13, juris Rn. 37, NJW-RR 2015, 22; Urteil vom 21.05.2015 - 4 U 29/14, juris Rn. 31, VerkMitt 2016 Nr. 27; OLG Schleswig, Urteil vom 24.08.2017 - 7 U 8/17, juris Rn. 28).

    Vorliegen einer konkreten erheblichen Verletzungsgefahr beim Unfall: Ein weiteres typisches Indiz, das gegen die Annahme eines gestellten Unfallgeschehens spricht, ist schließlich auch der Umstand, dass bei dem Unfall eine konkrete erhebliche Verletzungsgefahr bestand (siehe OLG Koblenz, Urteil vom 06.12.2013 - 10 U 255/13, juris Rn. 35; OLG Köln, Beschluss vom 01.06.2016 - I-7 U 53/16, juris Rn. 5, NZV 2017, 33; OLG Schleswig, Urteil vom 24.08.2017 - 7 U 8/17, juris Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.09.2018 - 10 U 137/18, juris Rn. 15), da im Regelfall die Beteiligten einer Unfallmanipulation derartige Verletzungen zu vermeiden suchen werden.

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