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   OLG Schleswig, 27.12.1995 - 2 W 60/95   

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https://dejure.org/1995,3961
OLG Schleswig, 27.12.1995 - 2 W 60/95 (https://dejure.org/1995,3961)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.12.1995 - 2 W 60/95 (https://dejure.org/1995,3961)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Dezember 1995 - 2 W 60/95 (https://dejure.org/1995,3961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 746; WEG § 10 § 15
    Übergang von Sondernutzungsrechten bei Veräußerung von Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Norderstedt - 31 II 22/94
  • LG Kiel - 3 T 18/95
  • OLG Schleswig, 27.12.1995 - 2 W 60/95

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 56
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 09.02.1996 - 2 W 57/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.1995 - 2 W 60/95
    Daß die Beteiligten zu 2) selbst ihre eingeschränkte Genehmigung als Genehmigung des Verkaufs als solchen verstanden, ergibt sich aus der Antragserwiderung vom 26.11.1993 und aus der Beschwerdeerwiderung vom 25.7.1994 in dem Parallelverfahren gegen die Verkäuferin (2 W 57/95).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91

    Auslegung von Regelungen über das Verhältnis der künftigen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.1995 - 2 W 60/95
    Die Tatsache, daß diese Regelung nicht zur Eintragung vorgesehen wurde, ist für die Auslegung neutral, aus ihr kann nicht auf den von den Beteiligten zu 2) vertretenen Parteiwillen geschlossen werden (BayObLG WuM 1992, 149 ).
  • OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16

    Liegenschaftsrecht - Zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden

    Das Grundbuchamt hat der Beschwerde mit Beschluss vom 15. Juli 2016 nicht abgeholfen und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 27. Dezember 1995 (NJWE-MietR 1996, S. 84 f.) weitere Ausführungen dazu gemacht, dass Vereinbarungen der Wohnungseigentümer jeweils auch ohne grundbuchliche Eintragung zugunsten des Sonderrechtsnachfolgers eines Berechtigten gelten würden.

    Es ist für sich zwar richtig, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Begünstigten sich auf dessen Vereinbarungen mit den anderen Wohnungseigentümern auch dann berufen kann, wenn die jeweilige Abrede nicht im Grundbuch eingetragen ist (Senat, NJWE-MietR 1996, S. 84 f.; OLG Hamm, ZMR 1998, S. 718 ff.; Schultzky in: Jennißen, a. a. O., § 13 Rn. 106, m. w. N.).

  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19

    Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung

    Jedoch beschränkt sich ohne Eintragung die Wirkung der Änderungsvereinbarung nach h.M. auf die Beteiligten und auf durch die Neuregelung begünstigte Rechtsnachfolger (OLG Düsseldorf ZWE 2001, 383; Staudinger/Bub (2005) WEG § 16, Rn. 274; BayObLG NJW-RR 1994, 781 (782); ZMR 1997, 427; 2002, 528 (529); NZM 2003, 321 (322); OLG Düsseldorf ZMR 2001, 649; OLG Frankfurt a. M. ZWE 2006, 489 (491); OLG Hamm ZMR 1998, 718 (719); OLG Schleswig NJWE-MietR 1996, 84 (85); Schnauder FS Bärmann und Weitnauer 1990, 567 (580); Weitnauer DNotZ 1990, 385 (391); Hauger PiG 39, 225 (228); Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 31; a.A.: Bärmann/Suilmann, 14. Aufl. 2018, WEG § 10 Rn. 122).
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