Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,72438
OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,72438)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.12.2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,72438)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,72438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,72438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung des Ausschlusses von Minderjährigen an der Teilnahme von öffentlichen Glücksspielen durch den Veranstalter; Spürbare Beeinträchtigung der Interessen der Mitbewerber und der Verbraucher durch Verstöße gegen den Glückspielstaatsvertrag (GlüStV); Zurechnung ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 3 S 2 GlüStVtr BW, § 4 Abs 3 S 3 GlüStVtr BW, § 134 BGB, § 8 Abs 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen: Anforderungen an Testkäufe zur Sicherstellung des Minderjährigenschutzes; Sachdienlichkeit einer Klageänderung durch die Einführung neu getätigter Testkäufe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 4 U 187/12

    Abweisung der Klage auf Unterlassung der Ermöglichung der Teilnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12
    Die Klage des aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimierten Klägers (vgl. OLG München, WRP 2009, 1014, bei juris Rz. 22; OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 26) ist mit dem Hauptklageantrag zulässig, aber unbegründet.

    Verstöße gegen den GlüStV sind i.d.R. auch geeignet, die Interessen der Mitbewerber und der Verbraucher spürbar i.S.v. § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen (OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16, 20; KG, GRUR-RR 2010, 29, 31; so Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., 2014, Rn. 11.137c zu § 4 UWG; zu § 4 Abs. 3 GlüStV OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 30).

    Eine etwaige Nichtigkeit des zivilrechtlichen Vertrags ändert nichts an der von der Klägerin behaupteten Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen im Sinne der vorgenannten Regelungen (OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 32, u.H. auf OLG München, Beschluss vom 27.04.2011 - 29 U 697/11).

    Gleichwohl kann nach § 8 Abs. 2 UWG eine Zurechnung des Verhaltens der unmittelbar Verantwortlichen erfolgen (OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 33, u.H. auf OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2010 - 9 U 258/10; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 27. November 2014 - 2 U 175/13).

    Eine solche Verpflichtung ist gerade nicht geregelt worden (OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 36).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12
    Die Einführung immer neuer Testkäufe sei unzulässig (BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02, Rz. 26 - Markenparfümverkäufe).

    Hingegen stellt die spätere Einführung weiterer Verletzungshandlungen in einen Unterlassungsprozess auch ohne Änderung des Klageantrags eine Änderung des Streitgegenstands, d.h. eine Klageänderung dar (§ 263 ZPO), auch wenn sich aus den nachgeschobenen Verletzungsfällen dieselbe Verletzungsform ergibt (vgl. BGHZ 166, 253, bei juris Rz. 26 - Markenparfümverkäufe, m.w.N.).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12
    Dabei kommt für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch (BGH, Urteile vom 06. Februar 2014 - I ZR 86/12, bei juris Rz. 25, GRUR 2014, 363 - Peter Fechter; und vom 09. Juni 2011 - I ZR 17/10, MDR 2012, 299 - Computer Bild), den der Kläger geltend macht, dem Umstand keine entscheidende Bedeutung zu, dass während des Rechtsstreits der § 4 Abs. 3 GlüStV in der Fassung vom 15.12.2011 (GlüStV 2012) zum 01.07.2012 in Kraft getreten ist (vgl. Gesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland) und zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder vom 26.06.2012, GBl. 2012, S. 385, i.V.m. der Bekanntmachung des Staatsministeriums über das Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags vom 10.07.2012, GBl. 2012, S. 515; zur Verfassungskonformität BVerfG, NVwZ 2008, 1338; zur Vereinbarkeit mit Art. 49, 56 AEUV EuGH, WRP 2010, 1338, 1564 - Sportwetten; BGH, WRP 2013, 515, Rn. 13 ff - Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig-Holstein [Vorlagebeschluss zur Frage der Inkohärenz der Regelungen in Deutschland]).

    § 4 GlüStV enthält Marktverhaltensregelungen im Interesse der Spielteilnehmer i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG (BGH, WRP 2008, 1376, Rn. 50 - Post-Wettannahmestelle; BGH, GRUR 2012, 193, Rn. 21 - Sportwetten im Internet II; BGH, WRP 2013, 515, Rn. 11 - Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig-Holstein; OLG Hamburg, GRUR-RR 2012, 21, 25).

  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping - Gemeinschaftsmarkenrechtsverletzung: Online-Verkauf von

    Den in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren erhobenen Vorwurf, auch das Unterlassen weiterer Testkäufe begründe den Vorwurf nachlässiger Prozessführung (OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Dezember 2014, 2 U 158/12), muss die Klägerin sich hier nicht entgegen halten lassen.
  • OLG Stuttgart, 09.07.2020 - 2 U 355/19

    Markenrechtliche Ansprüche aus der Kennzeichnung von Waren; Internationale

    Der normale Testkauf durch einen Mitbewerber oder einen von ihm Beauftragten ist für sich genommen regelmäßig nicht unlauter, weil er nur die Bereitschaft des anderen zu einem bestimmten Verhalten offenlegt, das dieser auch ansonsten an den Tag gelegt hätte (OLG Stuttgart, Urteil vom 04. Dezember 2014 - 2 U 158/12, juris Rn. 56 ff., m.w.N., auch zum Folgenden).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht