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   OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02   

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OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2002,3080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.2002 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2002,3080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 2002 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2002,3080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückständige Wohngeldvorschüsse als einfache Konkursforderungen; Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Ansprüche auf Zahlung rückständiger Wohngelder; Masseverbindlichkeit; Verbindung von allgemeinem Veräußerungsverbot mit der Anordnung der Sequestration; ...

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 28; ; KO § 3; ; KO § 59; ; KO § 106

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 § 28; KO § 3 § 59 § 106
    Rückständige Wohngeldvorschüsse als einfache Konkursforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Wohngeldvorschüsse Konkursforderungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1954
  • ZIP 2002, 1955
  • ZMR 2003, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Aufgaben und Befugnisse des Sequesters beschränken sich nach geltendem Recht auf Maßnahmen der Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 118, 374, 379; BGH ZSP 1993, 48, 49); dem gegenüber entstehen Masseschulden im Sinne von § 59 KO erst aufgrund der endgültigen Verwaltung und ggf. Abwicklung der Masse.

    Der Sequester darf grundsätzlich nicht die gleichmäßige Befriedigung aller Konkursgläubiger im Konkursverfahren beeinträchtigen (vgl. BGHZ 105, 230, 240 m. w. N.; 118, 374, 379).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Wäre die Beklagte nur, wie am 01.07.1998 geschehen, zur Konkursverwalterin über das Vermögen der bestellt worden, nicht aber zuvor zur Sequesterin, wäre die rechtliche Beurteilung klar: Vor dem Konkurs fällig gewordene und begründete Ansprüche gegen die Gemeinschuldnerin auf Zahlung von Wohngeld/Wohngeldvorschüssen sind lediglich einfache Konkursforderungen (BGH ZIP 1994, 720, 721 m. w. N.).

    Denn maßgeblich ist die Fälligkeit des Vorschussanspruchs (BGH ZIP 1994, 720, 721).

  • OLG Hamm, 20.04.1988 - 15 W 168/88

    Verkehrssicherungspflicht; Ordnungsgemäße Verwaltung; Übliche Verhaltensweise der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz lässt sich auch nicht damit begründen, dass dem Sequester nicht nur die Sicherung der künftigen Konkursmasse, sondern im Interesse einer solchen Sicherung auch deren Verwaltung obliegt (so OLG Karlsruhe, ZMR 1988, 270).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    In der dort zitierten Entscheidung BGHZ 130, 38, 41 f. hat der Bundesgerichtshof diese Auffassung wie folgt begründet:.
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    b) Zusätzlich - und entscheidend - gestützt wird diese Wertung durch die Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach selbst Rechtshandlungen des Sequesters keine Massenschuld begründen, sondern nur eine einfache Konkursforderung (BGH NJW 1997, 3028, 3029 - konkret: Keine Masseschuld aus einer vom Sequester abgegebenen Garantieerklärung).
  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Der Sequester darf grundsätzlich nicht die gleichmäßige Befriedigung aller Konkursgläubiger im Konkursverfahren beeinträchtigen (vgl. BGHZ 105, 230, 240 m. w. N.; 118, 374, 379).
  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Damit scheidet hier die Möglichkeit aus, den hier geltend gemachten Vorschussansprüchen deshalb Masseschuldqualität zuzusprechen, weil ihnen ein von der Beklagten als Sequesterin vorgenommenes Rechtsgeschäft zugrunde liegt (vgl. zu dieser - vom BGH nicht geteilten Auffassung - BGHZ 97, 87, 91 - dort m. w. N.).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 68/92

    Keine Haftung des Sequesters für Umsatzsteuerausfall bei Verkäufen im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Demgemäß seien vom Sequester begründete Verbindlichkeiten oder mit seiner Zustimmung vom späteren Gemeinschuldner begründete Verbindlichkeit im anschließenden Konkursverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Masseschulden (BGH ZIP 1993, 48 und 687).
  • AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16

    Wohnraummiete: Relevanz pauschaler Einwendungen gegen eine

    Im Ausgangspunkt ist der Mieter zwar nicht per se gehalten, zur Erhebung einer Einwendung Belegeinsicht zu nehmen, indes muss diese jedenfalls dann vorab wahrgenommen werden, wenn die Belegeinsicht eine Klärung der offenen Fragen ermöglicht (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2003, 57; AG Wedding GE 2014, 945; AG Wetzlar GE 2012, 1235; AG Hanau, Urteil v. 11.04.2012 zum Az.: 37 C 244/10 bei juris; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2010, 1351).
  • AG Berlin-Wedding, 16.06.2014 - 19a C 15/14

    Betriebskostenabrechnung - Einwendungen/Gewährung Belegeinsicht

    Indes muss diese jedenfalls vorab wahrgenommen werden, wenn die Belegeinsicht eine Klärung der offenen Fragen ermöglicht (OLG Düsseldorf ZMR 2003, 57 m. w. N.).
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