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   OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 4 Rb 33 Ss 897/18   

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https://dejure.org/2018,41646
OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 4 Rb 33 Ss 897/18 (https://dejure.org/2018,41646)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.11.2018 - 4 Rb 33 Ss 897/18 (https://dejure.org/2018,41646)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 2018 - 4 Rb 33 Ss 897/18 (https://dejure.org/2018,41646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • bussgeldsiegen.de

    Errichten einer baulichen Anlage ohne Genehmigung ordnungswidrig - Bußgeld

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO BaWü § 49; LBO BaWü § 51
    Anforderungen an die Feststellungen bei Verhängung eines Bußgeldes wegen des Errichtens einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidriges Errichten einer baulichen Anlage ohne Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungswidriges Errichten einer baulichen Anlage ohne Baugenehmigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidriges Errichten einer baulichen Anlage ohne Baugenehmigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 4 Rb 33 Ss 897/18
    Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen gehören Umstände, die geeignet sind, die Fähigkeit des Betroffenen, eine bestimmte Geldbuße aufzubringen, zu beeinflussen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - IV-2 Ss (OWi) 83/07 - (OWi) 64/07 III, juris Rn. 30).
  • BayObLG, 27.06.1990 - 3 ObOWi 35/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 4 Rb 33 Ss 897/18
    Weiter wird das Tatgericht auf den bereits in der Zuschrift der Generalstaatsanwaltschaft enthaltenen Hinweis (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 1990 - 3 Ob OWi 35/90, NVwZ-RR 1990, 535; Hofmeister/Mayer in BeckOK Bauordnungsrecht BW, § 75 LBO Rn. 45 (Stand September 2018)) zu achten haben, dass angesichts der Baueinstellungsverfügung vom 2. Februar 2016 das bis dahin möglicherweise unbefugte Bauen durch die Zustellung einer Baueinstellungsanordnung als (auch prozessual) selbständiger Verstoß zu bewerten ist.
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