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   OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 16 UF 107/10   

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https://dejure.org/2010,23039
OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 16 UF 107/10 (https://dejure.org/2010,23039)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2010 - 16 UF 107/10 (https://dejure.org/2010,23039)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2010 - 16 UF 107/10 (https://dejure.org/2010,23039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer zum Zweck einer Aufenthaltserlaubnis erklärten Vaterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung durch das Jugendamt; Begriff der sozial-familiären Beziehung i.S. von § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04

    Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 16 UF 107/10
    Voraussetzung ist dabei eine gewisse Nachhaltigkeit - es genügt nicht nur die Übernahme von Verantwortung, sondern sie muss auch getragen werden (vgl. BGHZ 170, 161).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 150/06

    Darlegungs- und Beweislast und Umfang der Amtsaufklärung im Verfahren der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 16 UF 107/10
    Die Übernahme und das Tragen der Verantwortung ist aufgrund einer prognoseähnlichen Beurteilung (BGH FamRZ 2008, 1821) aus den objektiven Lebensumständen zu erschließen.
  • OLG Stuttgart, 24.11.1998 - 16 WF 477/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 16 UF 107/10
    Es ist gerade keine kumulative Anwendung vorgesehen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 610).
  • OLG Hamm, 11.02.2016 - 12 UF 244/14

    Fragen der rechtlichen Vaterschaft

    Die Übernahme tatsächlicher Verantwortung im Sinne des § 1600 Abs. 4 Satz 1 BGB kann sich vielmehr nur aus der Wahrnehmung typischer Elternrechte und -pflichten ergeben (OLG Stuttgart, ZAR 2011, 67).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2011 - 9 UF 134/10

    Vaterschaftsanfechtung: Fristbeginn für eine behördliche Anfechtung; Darlegungs-

    Die Übernahme und das - auf Dauer angelegte - Tragen der Verantwortung ist aufgrund einer prognoseähnlichen Beurteilung aus den objektiven Lebensumständen zu erschließen (BGH FamRZ 2008, 1821; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2010, Az. 16 UF 107/10 - Rdnr. 32 bei juris).
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