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   OVG Berlin, 14.06.2005 - 2 B 8.03   

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https://dejure.org/2005,12388
OVG Berlin, 14.06.2005 - 2 B 8.03 (https://dejure.org/2005,12388)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.06.2005 - 2 B 8.03 (https://dejure.org/2005,12388)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 2 B 8.03 (https://dejure.org/2005,12388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltungsbereich das fernstraßenrechtlichen Anbauverbots; Bauplanungsrechtliche Ausweisung eines Gewerbegebiets; Konflikt zwischen den Festsetzungen des Bebauungsplans und dem straßenrechtlichen Anbauverbot

  • Judicialis

    FStrG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FStrG § 9 Abs. 6; ; FStrG § 9 Abs. 7; ; FStrG § 9 Abs. 8; ; BauO Bln § 62 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werbeanlage an Bundesautobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 1395 (Ls.)
  • BauR 2006, 364
  • ZfBR 2006, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus OVG Berlin, 14.06.2005 - 2 B 8.03
    Zwar sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung als Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO oder - im Falle der Fremdwerbung - bauplanungsrechtlich als eigenständige gewerbliche Nutzung anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992, BVerwGE 91, 234, 239), die in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich zulässig ist.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 59.84

    Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Hochbauten - Art und Umfang der Errichtung

    Auszug aus OVG Berlin, 14.06.2005 - 2 B 8.03
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1986 (BVerwGE 74, 217), wonach "nach dieser Vorschrift ...(gemeint ist § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG) längs der Bundesfernstraßen - und zwar außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten - Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 m bei Bundesautobahnen nicht errichtet werden" dürfen, steht der nur auf Bundesstraßen bezogenen Auslegung der Vorschrift in der durch das Zweite Rechtsbereinigungsgesetz geänderten Fassung nicht entgegen, weil diese Entscheidung noch auf der Grundlage des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vom 4. Juli 1974 (BGBl. I S. 1401) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1974 (BGBl. I S. 2413) ergangen ist, die - wie dargestellt - jedenfalls dem Wortlaut nach die Geltungsbeschränkungen im Bereich der Ortsdurchfahrten auf Bundesfernstraßen bezog und damit definitionsgemäß auch auf Bundesautobahnen erstreckte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - 2 A 18.15

    Normenkontrollantrag: Fehlende Erforderlichkeit einer Bebauungsplanänderung

    Dies setzt voraus, dass das Anbauverbot nachhaltig in das Eigentumsrecht des Straßennachbarn eingreift und ihm dadurch ein erhebliches Opfer auferlegt wird, das über die jedermann treffenden Auswirkungen der gesetzlichen Regelung hinausgeht (vgl. zu § 9 Abs. 8 FStrG BVerwG, Urteile vom 4. April 1975 - IV C 43.72 -, juris Rn. 19 bzw. - IV C 55.74 - juris Rn. 21; Grupp, in: Marschall, a.a.O., § 9 Rn. 16; OVG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2005 - 2 B 8.03 -, juris Rn. 20).
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