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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18 (https://dejure.org/2019,19903)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2019 - 3 M 47.18 (https://dejure.org/2019,19903)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - 3 M 47.18 (https://dejure.org/2019,19903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 75 VwGO, § 6 Abs 3 AufenthG, § 31 Abs 1 AufenthV, § 166 Abs 1 VwGO, § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG
    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe: Zureichende Gründe für die Nichterteilung eines Visums zum Ehegattennachzug verneint

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 75 VwGO, § 6 Abs 3 AufenthG, § 31 Abs 1 AufenthV, § 166 Abs 1 VwGO, § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG
    Visum; Ehegattennachzug; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; hinreichende Erfolgsaussicht; maßgeblicher Zeitpunkt; Mängel der Erklärung; unterbliebener gerichtlicher Hinweis; Untätigkeitsklage; zureichender Grund; ausstehende Zustimmung der Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Auf die sich aus der Rechtsprechung des Senats ergebenden Mängel ihrer Erklärung ist sie durch das Verwaltungsgericht - entgegen den Anforderungen der beschleunigten Bearbeitung von Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 - juris Rn. 11) - nicht frühzeitig hingewiesen worden, womit ihr die Möglichkeit genommen wurde, noch vor dem Eintritt des erledigenden Ereignisses der Visumerteilung die Grundlagen für eine PKH-Bewilligung rechtzeitig zu vervollständigen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 3 S 9.19

    Vorabzustimmung zur Visumserteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Zwar war die Beklagte durch das Fehlen der nach § 31 Abs. 1 AufenthV erforderlichen Zustimmung der Beigeladenen gehindert, das begehrte Visum zu erteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1985 - 1 A 6.85 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. September 1990 - 1 A 65.90 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2019 - OVG 3 S 9.19 - juris Rn. 3; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: April 2019, § 6 Rn. 170).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.01.2017 - 3 M 122.16

    Rechtsfolge des Ablaufs der in § 75 S 2 VwGO bestimmten Frist; Überlastung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme sowie Eingang der Verwaltungsvorgänge eintritt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2017 - OVG 3 M 122.16 - juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 12. September 2007 - 10 C 39.07 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 166 Rn. 8).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Denn jedenfalls in Visumklageverfahren, in denen eine etwaige Versagung der lediglich verwaltungsintern zu erklärenden und im Verwaltungsrechtsweg nicht selbständig einklagbaren Zustimmung mitüberprüft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1984 - 1 A 4.83 - juris Rn. 15) und eine zusprechende gerichtliche Entscheidung die erforderliche Zustimmungserklärung der beigeladenen Behörde ersetzt (vgl. hierzu Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 6 Rn. 187; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rn. 180), gebietet es der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG eine Untätigkeitsklage nicht nach § 75 Satz 3 VwGO auszusetzen, sondern das Verfahren einer Sachentscheidung zuzuführen, wenn die zur Mitwirkung berufene Behörde ihrerseits keinen zureichenden Grund für ihre unterbliebene Entscheidung hat.
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme sowie Eingang der Verwaltungsvorgänge eintritt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2017 - OVG 3 M 122.16 - juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 12. September 2007 - 10 C 39.07 - juris Rn. 1).
  • BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überspannung der Anforderungen an den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Dies kann nicht zu ihren Lasten gehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - juris Rn. 13 ff.; VGH München, Beschluss vom 6. August 1996 - 7 C 96.1262 - NVwZ-RR 1997, 501; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - juris Rn. 7; zu Hinweispflichten im PKH-Verfahren vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2018 - OVG 3 S 6.18/OVG 3 M 5.18 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 PA 1148/06 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 3 M 92.17

    Prozesskostenhilfe für eine Untätigkeitsklage; Überlastung der Behörde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung des Senats im Fall des Vorliegens zureichender Gründe einer auf die Erteilung eines Visums gerichteten Klage das Verfahren gemäß § 75 Satz 3 VwGO bis zum Ablauf einer vom Gericht bestimmten Frist auszusetzen ist und ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht entscheidungsreif geworden ist, solange die nach § 75 Satz 3 VwGO zu bestimmende Frist noch nicht abgelaufen sein kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 1, 6 und vom 4. September 2017 - OVG 3 M 32.17 - juris Rn. 2), kann ein zureichender Grund hier nicht anerkannt werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Typischerweise sind zureichende Gründe Ausdruck mangelnder Entscheidungsreife infolge noch fehlender, für die Sachverhaltsfeststellung notwendiger Informationen sowie noch ausstehender Verfahrensschritte, wie z.B. eine erforderliche Mitwirkung anderer Stellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 166 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2006 - 2 PA 1148/06

    Versagung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen der Verletzung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09

    Visum; Serbien; Ehegattennachzug; Prozesskostenhilfe; Bewilligung unter

  • VGH Bayern, 06.08.1996 - 7 C 96.1262
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2017 - 3 M 32.17

    Untätigkeitsklage beim Familiennachzug zu Flüchtlingen

  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 07.09.1990 - 1 A 65.90

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks

  • OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98

    PKH; Bewilligungszeitpunkt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 3 S 6.18

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag und bedingte Klageerhebung; Rücknahme eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 12 M 19.09

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug,

  • VG Berlin, 08.01.2020 - 38 L 106.20

    Eilverfahren auf Erteilung von Visa zum Familiennachzug der Eltern zu ihrem

    Eine Ersetzung einer verweigerten Zustimmung ist nur dem Gericht möglich (zur Wirkung der gerichtlichen Entscheidung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 11 S 1325/19

    Pflicht zur Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Beschaffung eines

    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (BVerwG, Beschluss vom 12.09.2007 - 10 C 39.07 u.a. -, Rn. 1; OVG Bln.-Bbg, Beschlüsse vom 08.07.2019 - 3 M 47.18 -, juris Rn. 7, und vom 27.07.2017 - 3 M 92.17 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 11.02.2014 - 10 C 11.1680 -, juris Rn. 3); außerdem setzt die Entscheidungsreife regelmäßig voraus, dass dem Gericht die einschlägigen Verwaltungsvorgänge zugänglich gemacht worden sind (OVG Bln.-Bbg., a.a.O.).
  • VG Berlin, 07.01.2022 - 38 K 380.21
    Während dem Gericht die Ersetzung der rechtswidrig versagten Zustimmung des Beigeladenen möglich ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18 -, juris Rn. 4 m.w.N), war die Beklagte an die Versagung der Zustimmung gebunden (Hailbronner, in: Hailbronner, AuslR, Stand: 1. März 2020, § 6 AufenthG Rn. 90, 108; Winkelmann/Kolber, in: Bergmann/ Dienelt, AusländerR, 13. Aufl. 2020, § 6 AufenthG Rn. 66), so dass ihr die Berücksichtigung der Visumsanträge verwehrt war.
  • VG Berlin, 09.03.2023 - 38 K 919.21

    Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten: Kindernachzug eines

    Während dem Gericht die Ersetzung der rechtswidrig versagten Zustimmung der Beigeladenen möglich ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18 -, juris Rn. 4 m. w. N.), war die Beklagte, die zu jeder Zeit sowohl des Verwaltungs- als auch des Gerichtsverfahrens zur Erteilung des Visums bereit war, an die Versagung der Zustimmung gebunden, so dass ihr die Berücksichtigung des Visumsantrages des Klägers bei der Auswahlentscheidung nach § 36a Abs. 2 Satz 2 AufenthG verwehrt war.
  • VG Berlin, 22.08.2022 - 38 K 437.21
    Während dem Gericht die Ersetzung der rechtswidrig versagten Zustimmung des Beigeladenen möglich ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18 -, juris Rn. 4 m.w.N), war die Beklagte an die Versagung der Zustimmung gebunden (Hailbronner, in: Hailbronner, AuslR, Stand: März 2022, § 6 AufenthG Rn. 90, 108), so dass ihr die Berücksichtigung der Visumsanträge verwehrt war.
  • VG Berlin, 21.08.2023 - 12 L 275.23
    Während dem Gericht die Ersetzung der rechtswidrig versagten Zustimmung der Beigeladenen möglich ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18, juris Rn. 4 m.w.N), war die Antragsgegnerin an die Versagung der Zustimmung gebunden (Hailbronner, in: Hailbronner, AuslR, Stand: 1. März 2020, § 6 AufenthG Rn. 90, 108; Kolber, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 6 AufenthG Rn. 66).
  • VG Cottbus, 06.08.2019 - 3 L 151/19

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis für

    Sofern die Visumserteilung aufgrund einer fehlenden Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV versagt würde, wäre in diesem Verfahren die Ersetzung der Zustimmung möglich (vgl. zur nicht erteilten Zustimmung wegen nicht berechtigter Zweifel an der Echtheit der ausländischen Heiratsurkunde: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08. Juli 2019 - 3 M 47.18 -, juris, Rn. 4).
  • VG Berlin, 31.08.2023 - 24 K 55.23

    Visaerteilung zum Zweck der Familienzusammenführung

    Während dem Gericht die Ersetzung der rechtswidrig versagten Zustimmung des Beigeladenen möglich ist, war die Beklagte an die Versagung der Zustimmung gebunden, so dass ihr die Berücksichtigung der Visumsanträge verwehrt war (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18 - juris, Rn. 4 m.w.N).
  • VG Berlin, 05.03.2020 - 38 K 450.19
    Zwar ist die Erteilung des begehrten Visums (zunächst) allein an der für die Beklagte bindenden fehlenden Zustimmung nach § 31 Aufenthaltsverordnung gescheitert, da eine Ersetzung einer rechtswidrig verweigerten Zustimmung nur dem Gericht möglich ist (zur Wirkung der gerichtlichen Entscheidung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Berlin, 29.12.2022 - 8 L 613.22
    Während dem Gericht die Ersetzung der rechtswidrig versagten Zustimmung der Beigeladenen möglich ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18, juris Rn. 4 m.w.N), war die Antragsgegnerin an die Versagung der Zustimmung gebunden (Hailbronner, in: Hailbronner, AuslR, Stand: 1. März 2020, § 6 AufenthG Rn. 90, 108; Kolber, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 6 AufenthG Rn. 66).
  • VG Berlin, 17.02.2020 - 38 K 69.19
  • VG Berlin, 27.12.2019 - 38 K 375.19
  • VG Berlin, 11.04.2023 - 12 K 403.21
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