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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 - 6 B 13.10   

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https://dejure.org/2011,30005
OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 - 6 B 13.10 (https://dejure.org/2011,30005)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2011 - 6 B 13.10 (https://dejure.org/2011,30005)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 6 B 13.10 (https://dejure.org/2011,30005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Nr 2 BEDBPStruktG, § 4 Abs 1 BEDBPStruktG, § 4 Abs 4 S 2 PostPersRG, § 4 Abs 4 S 3 PostPersRG, Art 33 Abs 5 GG
    Postnachfolgeunternehmen; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; betriebswirtschaftliche Belange

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Nr 2 BEDBPStruktG, § 4 Abs 1 BEDBPStruktG, § 4 Abs 4 S 2 PostPersRG, § 4 Abs 4 S 3 PostPersRG, § 8 PostPersRG, Art 33 Abs 5 GG, Art 143b Abs 3 GG, § 18 BBesG
    Berufung; Postnachfolgeunternehmen; Deutsche Post AG; Versetzung in den Ruhestand; vorzeitige Zurruhesetzung; Personalüberhang; betriebliche Belange; Aushilfsposten; amtsangemessene Beschäftigung; abstrakt-funktionelles Amt; konkret-funktionelles Amt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 - 6 B 13.10
    Dieser Begriff bringt das Interesse an der sachgerechten und möglichst reibungslosen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Geltung; er soll die Berücksichtigung der Nachteile ermöglichen, die die Teilzeitbeschäftigung voraussichtlich für den Dienstbetrieb mit sich bringt (BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 23.05 -, DÖV 2006, 786 zu § 76c DRiG und § 6c Abs. 1 LRiGNRW, Rn. 16 bei Juris; BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382 zu § 88a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LBG Schleswig-Holstein, Rn. 10 ff bei Juris).

    Da diese Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend durch verwaltungspolitische bzw. hier unternehmerische Entscheidungen geprägt werden, steht diesem insoweit ein nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegender Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O., vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 24. März 2011 - VG 7 A 148.08).

    Als "dringend" hat das Bundesverwaltungsgericht solche dienstlichen Belange angesehen, deren Bedeutung über das Normalmaß hinausgeht, die also mit erhöhter Prioritätsstufe ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen erfordern, um einen effektiven dienstlichen Betrieb zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O., Rn. 12 bei Juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein dringender dienstlicher Belang, der der Bewilligung von Altersteilzeit entgegensteht, auch in dem kumulierten, also vom Einzelfall losgelösten fiskalischen Interesse bestehen kann, die Kosten für das im öffentlichen Dienst beschäftigte Personal niedrig zu halten, wenn die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, Neueinstellungen aber aus Mangel an Haushaltsmitteln scheitern; ein solcher Belang kann auch generalisierend festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O., Rn. 15 f bei Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2007 - OVG 4 S 38.07 -, Rn. 2 bei Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. November 2004 - 1 A 3477/03 -, Rn. 30, 38 bei Juris).

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 - 6 B 13.10
    Dieser Begriff bringt das Interesse an der sachgerechten und möglichst reibungslosen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Geltung; er soll die Berücksichtigung der Nachteile ermöglichen, die die Teilzeitbeschäftigung voraussichtlich für den Dienstbetrieb mit sich bringt (BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 23.05 -, DÖV 2006, 786 zu § 76c DRiG und § 6c Abs. 1 LRiGNRW, Rn. 16 bei Juris; BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382 zu § 88a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LBG Schleswig-Holstein, Rn. 10 ff bei Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2004 - 1 A 3477/03

    Anspruch eines Bematen auf Bewilligung von Altersteilzeit ; Mitberücksichtigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 - 6 B 13.10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein dringender dienstlicher Belang, der der Bewilligung von Altersteilzeit entgegensteht, auch in dem kumulierten, also vom Einzelfall losgelösten fiskalischen Interesse bestehen kann, die Kosten für das im öffentlichen Dienst beschäftigte Personal niedrig zu halten, wenn die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, Neueinstellungen aber aus Mangel an Haushaltsmitteln scheitern; ein solcher Belang kann auch generalisierend festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O., Rn. 15 f bei Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2007 - OVG 4 S 38.07 -, Rn. 2 bei Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. November 2004 - 1 A 3477/03 -, Rn. 30, 38 bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2007 - 4 S 38.07

    Öffentlicher Dienst: Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell im Eilverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 - 6 B 13.10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein dringender dienstlicher Belang, der der Bewilligung von Altersteilzeit entgegensteht, auch in dem kumulierten, also vom Einzelfall losgelösten fiskalischen Interesse bestehen kann, die Kosten für das im öffentlichen Dienst beschäftigte Personal niedrig zu halten, wenn die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, Neueinstellungen aber aus Mangel an Haushaltsmitteln scheitern; ein solcher Belang kann auch generalisierend festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O., Rn. 15 f bei Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2007 - OVG 4 S 38.07 -, Rn. 2 bei Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. November 2004 - 1 A 3477/03 -, Rn. 30, 38 bei Juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2012 - 5 LA 32/11

    Gewichtung einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bei Vorliegen von

    Einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand entgegenstehende betriebswirtschaftliche Gründe im Sinne des § 4 I Nr. 3, 2. Fall BEDBPStruktG müssen kein herausgehobenes Gewicht haben (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2011- 6 B 13.10 -, juris).

    Mehr als die Wiedergabe des Gesetzesinhalts lässt sich der Gesetzesbegründung im Hinblick auf § 4 Abs. 1 Nr. 3 BEDBPStruktG demnach nicht entnehmen (so auch das - das o. a. Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ändernde - Urteil des OVG Berlin-Brandb. vom 14.12.2011 - 6 B 13.10 -, juris Rn. 16).

  • VG Darmstadt, 30.05.2012 - 1 K 6/12

    Versorgungsrecht

    Dies gilt umso mehr, als die die vorzeitige Ruhestandsversetzung ermöglichende Vorschrift des § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen in der Fassung vom 10.11.2006 (BGBl. I S. 2589) primär den wirtschaftlichen Interessen der Postnachfolgeunternehmen dient (vgl. in diesem Zusammenhang OVG B-Stadt-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2011 - OVG 6 B 13.10.
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