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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21 (https://dejure.org/2022,2855)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2022 - 11 S 45.21 (https://dejure.org/2022,2855)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 11 S 45.21 (https://dejure.org/2022,2855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 1 S 2 BImSchG, Nr 7.3 TA Lärm, Anh 4 TA Lärm
    Anordnung der sektoriellen Nachtabschaltung eines Windenergieparks

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    80 Abs. 5 VwGO, § 48 Abs 1 S 1 Nr 3a VwGO, 17 Abs 1 S 2 BImSchG, Nr 7.3 TA Lärm, Anh Nr 4.1.5 TA Lärm, DIN 45680:1997 und Beiblatt 1
    Windpark; Windkraftanlagen; nachträgliche Anordnung; sektorielle Nachtabschaltung; Zuständigkeit des OVG; schädliche Umwelteinwirkungen; erhebliche Belästigungen; Anwohnerbeschwerde; tieffrequente Geräusche; nachrüstung von sog. Serrations; behördeninterne Messungen; ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21
    Zwar entfällt die der TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift für die Verwaltungsbehörden zukommende Bindungswirkung nach außen dann, wenn deren Regelungen aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht mehr entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 1996 - 7 B 164/95 - juris, Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 1220/12

    Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21
    Die TA Lärm sieht bezogen auf tieffrequenten Schall kein Prognoseverfahren vor, denn ob und in welcher Intensität tieffrequente Geräusche auftreten, hängt unter anderem von der Beschaffenheit des Ausbreitungsmediums und auch des Immissionsortes ab (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 22. Mai 2014 - 8 A 1220/12 - juris, Rn. 148 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 11 A 23.13

    Klage gegen Genehmigung des neuen Kraftwerks Klingenberg erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21
    Das ist indes erst dann der Fall, wenn der vorliegende Entwurf der Neufassung die Phase fachlicher und wissenschaftlicher Prüfungen und Beteiligung aller relevanten Stellen hinter sich gebracht hat und damit als gesicherter Stand der Wissenschaft anzusehen ist (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 11. Dezember 2014 - OVG 11 A 23.13 - UA S. 25 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2020 - 5 KS 18/19

    Immissionsschutz: Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21
    Im Unterschied zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO spricht § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO nicht von einem "Verfahren (...) für den Betrieb", vielmehr ist § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO - wie § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 6 VwGO - so gefasst, dass er alle Streitigkeiten einbezieht, die "den" Betrieb der dort bezeichneten Anlagen betreffen, was hier eine anlagenbezogene Zuständigkeit nahelegt (in Bezug auf § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 bzw. 6 VwGO str., vgl. zum Streitstand nur OVG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 KS 18/19 - juris, Rn. 3 ff. und - 5 MR 1/20 - juris, Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2020 - 5 MR 1/20

    Immissionsschutz: Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21
    Im Unterschied zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO spricht § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO nicht von einem "Verfahren (...) für den Betrieb", vielmehr ist § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO - wie § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 6 VwGO - so gefasst, dass er alle Streitigkeiten einbezieht, die "den" Betrieb der dort bezeichneten Anlagen betreffen, was hier eine anlagenbezogene Zuständigkeit nahelegt (in Bezug auf § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 bzw. 6 VwGO str., vgl. zum Streitstand nur OVG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 KS 18/19 - juris, Rn. 3 ff. und - 5 MR 1/20 - juris, Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1999 - 10 S 373/99

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für nachträgliche Anordnung nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21
    Zwar folgt hieraus nicht zwingend, dass auch Streitigkeiten über Anordnungen nach § 17 BImSchG von der Vorschrift erfasst sein müssen, da diese die Genehmigung als solche nicht in Frage stellen und grundsätzlich auch deren Nutzung nicht verhindern (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 10 S 373/99 - juris, Rn. 3 zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO).
  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 1335/20
    Gegen die behördlich angeordnete und für sofort vollziehbar erklärte sektorielle Nachtabschaltung des Windenergieparks legte die Betreiberin Widerspruch ein, dessen aufschiebende Wirkung das Oberverwaltungsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wiederherstellte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 11 S 45/21 -, Rn. 2, juris).

    Bezogen auf tieffrequenten Schall sieht die TA Lärm kein Prognoseverfahren vor, denn ob und in welcher Intensität tieffrequente Geräusche auftreten, lässt sich häufig kaum konkret und zuverlässig prognostizieren (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 11 S 45/21 -, Rn. 20, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2014 - 8 A 1220/12 -, Rn. 144, juris).

    Jedoch können danach tieffrequente Geräusche z.B. durch langsam laufende Ventilatoren verursacht werden und listet die Vorschrift diese und andere gewerbliche Schallquellen ohnehin nur beispielhaft auf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 11 S 45/21 -, Rn. 20, juris).

    Erst nach Veröffentlichung einer Neufassung kann die DIN 45680:2020 als gesicherter Stand der Erkenntnis gelten, sofern sich für den Vorschriftengeber unter Berücksichtigung des Entscheidungsspielraums eine neue Wertung ergibt (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 11 S 45/21 -, Rn. 27, juris).

    - 11 S 45/21 -, Rn. 24, juris).

    Die Kammer hat sich den Gründen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in dem Verfahren 11 S 45/21 ( a.a.O ) im Ergebnis angeschlossen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Unzulässigkeit; kein Rechtsschutzbedürfnis /

    Solche nachträglichen Anordnungen wurden u.a. für die Anlagen des Windparks mit der geringsten Entfernung zum Grundstück des Antragstellers - wohl auf dessen Veranlassung - bereits durch das hierfür zuständige Landesamt für Umwelt ausgesprochen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Februar 2022 - OVG 11 S 45/21 -, juris, und - OVG 11 S 43/21 -, nicht veröffentlicht).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2023 - 5 LA 70/22

    Erfolgloser Antrag auf Stilllegung einer Windkraftanlage

    Der im Jahre 2020 vorgelegte Neuentwurf der DIN 45680, auf die sich der Kläger beruft, ist bislang nicht über das Stadium eines Entwurfs hinausgekommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.02.2022 - 11 S 45/21 -, juris Rn. 27;Feldhaus/Schenk/Tegeder, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, 66. Update (227. AL) / Juni 2023, Nr. 7.3 TA Lärm Rn. 29 und Fn. 71).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2024 - 12 KS 2/24

    Sachliche Zuständigkeit; erstinstanzlich Zuständigkeit; Grenzen der

    Nach dem Verständnis des Senats ist darüber hinaus der "Betrieb" von WEA auch dann noch betroffen, wenn um die Rechtmäßigkeit von nachträglichen Betriebseinschränkungen, etwa nach § 3 Abs. 2 BNatSchG (vgl. Senatsurt. v. 5.7.2022 - 12 KS 121/21 -, juris, sowie den vorhergehenden, unveröffentlichten Beschl. v. 12.5.2021 - 12 MS 47/21 -, S. 3 des Abdrucks) oder gemäß § 17 BImSchG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.2.2022 - 11 S 45/21 -, juris, Rn. 15, m. w. N. auch zu abweichenden Ansichten) gestritten wird, weil auch insoweit unmittelbar die im Zentrum des gesetzgeberischen Interesses liegende Energiegewinnung durch den "Betrieb" von WEA betroffen ist.
  • VG Schwerin, 18.12.2023 - 2 A 1879/23

    Erstinstanzliche Zuständigkeit für Verfahren bezüglich des Betriebs von

    Zum einen ist der Klageantrag des Klägers damit auf eine nachträgliche Anordnung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 11 S 45/21 -, juris Rn. 15 zur Zuständigkeit des OVG im Falle der Anfechtung einer nachträglichen Anordnung), mithin eine Änderung der Windenergieanlagen gerichtet.
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