Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53) |
| 1. Abschnitt - Gerichte (§§ 1 - 14) |
(1) 1Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn
| 1. | die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und | |
| 2. | die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. |
2Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung nicht Einzelrichter sein.
(2) Der Rechtsstreit darf dem Einzelrichter nicht übertragen werden, wenn bereits vor der Kammer mündlich verhandelt worden ist, es sei denn, daß inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- oder Zwischenurteil ergangen ist.
(3) 1Der Einzelrichter kann nach Anhörung der Beteiligten den Rechtsstreit auf die Kammer zurückübertragen, wenn sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage ergibt, daß die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. 2Eine erneute Übertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.
(4) 1Beschlüsse nach den Absätzen 1 und 3 sind unanfechtbar. 2Auf eine unterlassene Übertragung kann ein Rechtsbehelf nicht gestützt werden.
gerichtsbarkeit] § 2[Dreistufiger Aufbau der Verwaltungs-
gerichtsbarkeit] § 3[Gerichtsorganisation] § 4[Präsidium und Geschäftsverteilung] § 5[Besetzung und Gliederung des Verwaltungsgerichts] § 6[Einzelrichter] § 7- § 8 (weggefallen) § 9[Besetzung und Gliederung des Ober-
verwaltungsgerichts] § 10[Besetzung und Gliederung des Bundes-
verwaltungsgerichts] § 11[Großer Senat beim Bundes-
verwaltungsgericht] § 12[Großer Senat beim Ober-
verwaltungsgericht] § 13[Geschäftsstelle] § 14[Rechts- und Amtshilfe]
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 6 VwGO
6.878 Entscheidungen zu § 6 VwGO in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2026 - 6 S 142.26 Corona
- VGH Bayern, 06.08.2026 - 10 ZB 26.1207
Teilzulassung der Berufung, ernstliche Richtigkeitszweifel, (rechtmäßige) ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - 6 B 426/26
Beschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des hauptamtlichen ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2026 - 1 L 44/26
Darlegungsanforderungen an den Zulassungsgrund hinsichtlich einer nicht ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2025 - 14 S 1737/24
Deutsche Bahn kann keine Beiträge zur Finanzierung der weiteren Mehrkosten des ...
- OVG 6 S, 02.09.2026 - 6 S 142/26
Krankentransport-Genehmigung widerrufen: Zwei Fahrten genügen
- VGH Bayern, 30.09.2025 - 11 ZB 25.1383
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2026 - 1 E 595/26
- VGH Bayern, 25.02.2025 - 11 ZB 24.1336
Ausnahmegenehmigung zum Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt in einer ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 11 N 102.19
Rundfunkbeitrag - Verfahrensfehler - Einzelrichter - ein Jahr ernannt - ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 6 VwGO:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 87a II, III [Entscheidung durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter]
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
- § 21g III