Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53) |
| 1. Abschnitt - Gerichte (§§ 1 - 14) |
(1) Durch Gesetz werden angeordnet
| 1. | die Errichtung und Aufhebung eines Verwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts, | |
| 2. | die Verlegung eines Gerichtssitzes, | |
| 3. | Änderungen in der Abgrenzung der Gerichtsbezirke, | |
| 4. | die Zuweisung einzelner Sachgebiete an ein Verwaltungsgericht für die Bezirke mehrerer Verwaltungsgerichte, | |
| 4a. | die Zuweisung von Verfahren, bei denen sich die örtliche Zuständigkeit nach § 52 Nr. 2 Satz 1, 2 oder 5 bestimmt, an ein anderes Verwaltungsgericht oder an mehrere Verwaltungsgerichte des Landes, | |
| 5. | die Errichtung einzelner Kammern des Verwaltungsgerichts oder einzelner Senate des Oberverwaltungsgerichts an anderen Orten, | |
| 6. | der Übergang anhängiger Verfahren auf ein anderes Gericht bei Maßnahmen nach den Nummern 1, 3, 4 und 4a, wenn sich die Zuständigkeit nicht nach den bisher geltenden Vorschriften richten soll. |
(2) Mehrere Länder können die Errichtung eines gemeinsamen Gerichts oder gemeinsamer Spruchkörper eines Gerichts oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus, auch für einzelne Sachgebiete, vereinbaren.
Fassung aufgrund des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 24.10.2015 | Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz | 20.10.2015 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) | 20.12.2001 |
gerichtsbarkeit] § 2[Dreistufiger Aufbau der Verwaltungs-
gerichtsbarkeit] § 3[Gerichtsorganisation] § 4[Präsidium und Geschäftsverteilung] § 5[Besetzung und Gliederung des Verwaltungsgerichts] § 6[Einzelrichter] § 7- § 8 (weggefallen) § 9[Besetzung und Gliederung des Ober-
verwaltungsgerichts] § 10[Besetzung und Gliederung des Bundes-
verwaltungsgerichts] § 11[Großer Senat beim Bundes-
verwaltungsgericht] § 12[Großer Senat beim Ober-
verwaltungsgericht] § 13[Geschäftsstelle] § 14[Rechts- und Amtshilfe]
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Rechtsprechung zu § 3 VwGO
486 Entscheidungen zu § 3 VwGO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung ...
- VerfGH Bayern, 27.06.2023 - 12-VIII-22
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Wahlen zu den Vorschlagslisten für die Wahlen der (richterlichen) ständigen ...
Querverweise
Auf § 3 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Ehrenamtliche Richter
- § 26 [Wahlausschuss, Vertrauensleute]