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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23   

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https://dejure.org/2023,8572
OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23 (https://dejure.org/2023,8572)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2023 - 6 N 5.23 (https://dejure.org/2023,8572)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2023 - 6 N 5.23 (https://dejure.org/2023,8572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
    Notenverbesserung der ersten juristischen Prüfung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 36 Abs 4 JAO BE, § 9 Abs 1 S 2 JAO BE, § 16 Abs 2 JAO BE, § 19 Abs 2 JAG BE, § 99 Abs 2 S 1 HSchulG BE, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 21 VwVfG, § 9 Abs 1 S 3 JAO BE
    Erste juristische Prüfung; Notenverbesserung; Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensrügen; Darlegungsanforderungen; Amtsermittlung; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - 14 A 1082/20

    Zu wenig Hochschullehrer korrigieren juristische Examensklausuren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Der Hinweis auf das Urteil des OVG Münster vom 19. April 2021 - 14 A 1082/20 -, DVBl. 2021, 1575 ff., juris) rechtfertigt keine andere Einschätzung.

    ob diese Vorschrift jedenfalls eine drittschützende Norm darstellt (so wie es das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.04.2021 - 14 A 1082/20 zu § 14 Abs. 2 JAG NRW bereits für eine "Soll-Vorschrift" entschieden hat),.

    Dort führt das Verwaltungsgericht aus, dass das Urteil des OVG Münster vom 19. April 2021 - 14 A 1082/20 - auf Regelungen im JAG NRW beruhe, die nicht mit der Regelung in § 36 Abs. 4 Satz 2 JAO Berlin inhaltsgleich seien.

  • VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Anderenfalls könnte das Erfordernis der Unverzüglichkeit einer Rüge des Prüfungsverfahrens beliebig umgangen werden, sofern der Prüfling nur irgendeinen Punkt des Verfahrens rechtzeitig gerügt hat (VGH München, Urteil vom 20. Januar 1999 - 7 B 98.2357 -, juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 08.02.2000 - 8 UZ 4400/99

    Prüfung: Unverzüglichkeit einer Befangenheitsrüge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Dies gilt entsprechend, wenn die Befangenheitsrüge zwar begründet worden ist, andere eigenständige Befangenheitsgründe aber erst später genannt werden (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 8 ZU 4400/99 -, ESVGH 50, 182 ff., juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 19 A 3522/19
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Der Vortrag der Klägerin, wonach im Vordergrund der ersten juristischen Staatsprüfung die an den Universitäten vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten stünden und Praxisanteile lediglich angemessen zu berücksichtigen seien, so dass auch vom Prüfungsgegenstand die Beteiligung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern "zwingend geboten" sei, lässt außer Acht, dass auch Prüfer aus anderen Bereichen mit den an den Universitäten vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten vertraut und damit in der Lage und auch fachlich qualifiziert sind (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 9. November 2020 - 19 A 3522/19 -, juris Rn. 14), die Prüfungen den Anforderungen des JAG entsprechend zu bewerten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 13.16
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Sofern eine ausreichende Zahl an Hochschullehrern für die Korrekturen der Aufsichtsarbeiten einer Prüfungskampagne nicht zur Verfügung stünden, bleibe dem Beklagten nichts anderes übrig, als auf die Beteiligung von Hochschullehrern bei den Prüfungen zu verzichten (Senatsurteile vom 13. September 2016 - OVG 6 B 12.16 -, juris Rn. 113 f. und vom 23. Mai 2017 - OVG 6 B 13.16 -, NvwZ 2018, 347 ff., juris Rn. 65 ff. jeweils zur früheren Parallelvorschrift in § 5 Abs. 1 Satz 2 JAO Brandenburg).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Die Klägerin zeigt nicht zwei divergierende abstrakte Rechtssätze auf, sondern macht geltend, dass das Verwaltungsgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - (BVerwGE 165, 202 ff, juris Rn. 24) "verkennt".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2012 - 12 A 1823/11

    Notwendigkeit rechtzeitiger Rüge eines Verfahrensmangels vor dem Tatsachengericht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Die Geltendmachung der Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung setzt unter anderem die Darlegung voraus, dass die unterlassene gerichtliche Aufklärung vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder sich dem Gericht auch ohne ein solches hinwirken hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 2 B 7.21 -, juris Rn. 19 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 12 A 1823/11 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21

    Disziplinare Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Die Geltendmachung der Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung setzt unter anderem die Darlegung voraus, dass die unterlassene gerichtliche Aufklärung vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder sich dem Gericht auch ohne ein solches hinwirken hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 2 B 7.21 -, juris Rn. 19 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 12 A 1823/11 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2017 - 6 N 42.17

    Dokumentationspflicht über die Durchführung der Bestimmung neuer Prüfer im ersten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Das Verwaltungsgericht hat durch die Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2017 - OVG 6 N 42.17 -, juris Rn. 14) angenommen, dass nach § 36 Abs. 4 Satz 1 JAO Berlin an der Bewertung von Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung zwar Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mitwirken; nach Satz 2 der Vorschrift bestehe jedoch kein Anspruch des Prüflings auf eine bestimmte Zusammensetzung des Prüfungsausschusses.
  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
    Der eine Rechtssatz muss dem angegriffenen Urteil entnommen werden und dort tragend sein, der andere - von dem abgewichen sein soll - muss einem Judikat des anderen Gerichts entnommen und dort ebenfalls tragend gewesen sein (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 4 B 21/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 260 m.w.N., juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung;

  • BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" -

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