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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 11 N 117.15   

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https://dejure.org/2017,5251
OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 11 N 117.15 (https://dejure.org/2017,5251)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2017 - 11 N 117.15 (https://dejure.org/2017,5251)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 11 N 117.15 (https://dejure.org/2017,5251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Empfängern von Zuschüssen zu den ungedeckten Unterkunftskosten gemäß § 27 Abs. 2 SGB II (juris: SGB 2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 1 Nr 5b RdFunkBeitrStVtr BE, § 4 Abs 2 RdFunkBeitrStVtr BE, § 27 Abs 3 aF SGB 2, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Rundfunkbeitrag; Befreiung; kein Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe; Zuschuss § 27 Abs. 3 SGB II; Härtefall; atypische Konstellation nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2015 - 11 B 7.13

    Rundfunkgebührenbefreiung; Rundfunkbeitragsbefreiung; Versagung von Leistungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 11 N 117.15
    Hierzu hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Oktober 2015 - OVG 11 B 7.13 - juris, Rn. 28) ausgeführt, der Fall der Klägerin weise keine atypische, vom Gesetzgeber bei der Regelung der speziellen Befreiungstatbestände des § 4 Abs. 1 RBStV übersehene Sachverhaltskonstellation auf.

    Soweit sich die Klägerin auf einen höheren Bedarf gemäß §§ 61 ff. SGB III beruft, ist sie darauf zu verweisen, dass eine Korrektur der Entscheidung der Sozialbehörden diesen gegenüber durchgesetzt werden muss und nicht über die Annahme eines besonderen Härtefalls zur Begründung der Rundfunkgebührenbefreiung kompensiert werden kann (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 2015, a.a.O., Rn. 28).

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