Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 - 35) |
Unterabschnitt 3 - Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen (§§ 24 - 27) |
(1) 1Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. 2Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1.
(2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.
(3) 1Leistungen können für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Darlehen erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet. 2Eine besondere Härte ist auch anzunehmen, wenn Auszubildenden, deren Bedarf sich nach §§ 12 oder 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keine Leistungen zustehen, diese Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung der oder des Auszubildenden in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ohne die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht; in diesem Fall sind Leistungen als Zuschuss zu erbringen. 3Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 Satz 1 erbracht werden. 4Leistungen nach Satz 1 sind gegenüber den Leistungen nach Absatz 2 nachrangig.
Fassung aufgrund des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
01.01.2021 | Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze | 09.12.2020 | |
01.08.2016 | Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht | 26.07.2016 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 | |
01.08.2006 | Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 20.07.2006 |
Rechtsprechung zu § 27 SGB II
635 Entscheidungen zu § 27 SGB II in unserer Datenbank:
- BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 40/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung - Beteiligte - Klagehäufung - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
Besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 SGB II
- LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
- BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 27/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 09.02.2015 - L 1 AS 5146/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende - ...
- LSG Baden-Württemberg, 09.02.2015 - L 1 AS 5146/13
- BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
SGB-XII -Leistungen
- LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
- LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 4 AS 97/23
- BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von ...
Zum selben Verfahren:
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 99/14
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ...
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 99/14
- LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 95/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Förderungsfähigkeit eines Studiums
Querverweise
Auf § 27 SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Fördern und Fordern
- § 6 (Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Anspruchsvoraussetzungen
- § 7 (Leistungsberechtigte)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 42a (Darlehen)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Haushaltsmitglieder
- § 7 (Ausschluss vom Wohngeld)