Rechtsprechung
OVG Bremen, 07.08.2018 - 1 B 151/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 146 Abs. 4 ; VwGO § 67 Abs. 4
Beschwerdebegründung; Vertretungszwang - rechtsportal.de
VwGO § 67 Abs. 4 ; VwGO § 146 Abs. 4
Anforderungen an eine dem Vertretungszwang unterliegende Beschwerdebegründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.05.2018 - 1 V 481/18
- OVG Bremen, 07.08.2018 - 1 B 151/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen; …
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 1 B 151/18
Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 11.12.2012 - 8 B 58.12, NVwZ-RR 2013, 341 w.m.N.). - BVerwG, 20.07.2000 - 1 B 37.00
Anwaltszwang bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis …
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 1 B 151/18
In diesem Sinne muss eine dem Vertretungszwang unterliegende Rechtsmittelbegründung vom Prozessbevollmächtigten "erarbeitet" sein (BVerwG, Beschl. v. 20.07.2000 - 1 B 37.00, juris;… Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser u.a., 6. Aufl. 2014, § 67 VwGO Rn. 24).
- OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe bestimmter Oberschulen/Gymnasien - Beschwerde; …
Die Begründung muss nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO einen bestimmten Antrag enthalten, die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 07.08.2018 - 1 B 151/18, juris Rn. 3). - OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 225/22
Zuweisung eines Schülers mit Fremdsprachenkenntnis in die fünfte Jahrgangsstufe …
Die Begründung muss nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO einen bestimmten Antrag enthalten, die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 07.08.2018 - 1 B 151/18, juris Rn. 3). - OVG Bremen, 08.09.2022 - 1 B 217/22
Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Oberschule - Aufnahmekapazität; …
Die Begründung muss nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO einen bestimmten Antrag enthalten, die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 07.08.2018 - 1 B 151/18, juris Rn. 3).