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   OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20   

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OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20 (https://dejure.org/2021,49584)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.11.2021 - 6 LP 443/20 (https://dejure.org/2021,49584)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2021 - 6 LP 443/20 (https://dejure.org/2021,49584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmer; Demokratieprinzip; Einigungsstelle; Letztentscheidungsrecht; Mitbestimmung; Personalrat; personelle Angelegenheiten; Personalvertretungsrecht; keine Bindungswirkung von Beschlüssen der Einigungsstelle in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer; ...

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung von Beschlüssen der Einigungsstelle in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01

    Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20
    Denn Beschlüsse der Einigungsstelle in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer dürfen unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Tätigkeit hoheitliche Befugnisse ausübt, aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ) nur empfehlenden Charakter haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 22 ff. zu den entsprechenden Vorschriften des saarländischen Personalvertretungsgesetzes und Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 34 ff. zum nordrhein-westfälischen Personalvertretungsgesetz ).

    Hier darf die am Ende des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens stehende Entscheidung der Einigungsstelle nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde haben (BVerfG, Beschl. v. 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ; BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 25; Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 34).

    Tragen Landespersonalvertretungsgesetze, die aus der Zeit vor 1995 stammen, dieser Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht Rechnung, ist diese Lücke durch eine analoge Anwendung der Vorschrift über das Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn in Personalangelegenheiten der Beamten auf die personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer zu schließen (BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 23 ff. zum saarländischen Personalvertretungsgesetz und Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 34 ff. zum nordrhein-westfälischen Personalvertretungsgesetz ).

    Denn es ist anzunehmen, dass es dem mutmaßlichen Willen der Gesetzgeber dieser Länder entspricht, das Personalvertretungsrecht so auszugestalten, dass es (1) verfassungskonform ist, den Rahmen des verfassungsrechtlich zulässigen Maßes an Mitbestimmung also nicht überschreitet, (2) dieses Maß aber auch nicht unterschreitet, sondern den verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen der Mitbestimmung vollständig ausschöpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 32; Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18

    Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20
    Denn Beschlüsse der Einigungsstelle in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer dürfen unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Tätigkeit hoheitliche Befugnisse ausübt, aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ) nur empfehlenden Charakter haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 22 ff. zu den entsprechenden Vorschriften des saarländischen Personalvertretungsgesetzes und Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 34 ff. zum nordrhein-westfälischen Personalvertretungsgesetz ).

    Hier darf die am Ende des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens stehende Entscheidung der Einigungsstelle nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde haben (BVerfG, Beschl. v. 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ; BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 25; Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 34).

    Tragen Landespersonalvertretungsgesetze, die aus der Zeit vor 1995 stammen, dieser Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht Rechnung, ist diese Lücke durch eine analoge Anwendung der Vorschrift über das Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn in Personalangelegenheiten der Beamten auf die personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer zu schließen (BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 23 ff. zum saarländischen Personalvertretungsgesetz und Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 34 ff. zum nordrhein-westfälischen Personalvertretungsgesetz ).

    Denn es ist anzunehmen, dass es dem mutmaßlichen Willen der Gesetzgeber dieser Länder entspricht, das Personalvertretungsrecht so auszugestalten, dass es (1) verfassungskonform ist, den Rahmen des verfassungsrechtlich zulässigen Maßes an Mitbestimmung also nicht überschreitet, (2) dieses Maß aber auch nicht unterschreitet, sondern den verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen der Mitbestimmung vollständig ausschöpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 32; Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 36).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20
    Hier darf die am Ende des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens stehende Entscheidung der Einigungsstelle nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde haben (BVerfG, Beschl. v. 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ; BVerwG, Beschl. v. 15.07.2019 - 5 P 1/18, juris Rn. 25; Beschl. v. 18.06.2002 - 6 P 12.01, juris Rn. 34).

    Eine Anpassung an die Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ff. ist bisher nicht erfolgt.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20
    Davor hatte es nur für die personellen Angelegenheiten der Beamten angenommen, dass eine Befugnis der Einigungsstelle zur verbindlichen Entscheidung gegen das - für die Länder in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG vorgegebene - Demokratieprinzip verstößt (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.04.1959 - 2 BvF 2/58, BVerfGE 9, 268 ).

    Mit dem Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn in personellen Angelegenheiten der Beamten nach § 61 Abs. 4 Satz 3 BremPersVG wollte der bremische Gesetzgeber den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.4.1959 - 2 BvF 2/58, BVerfGE 9, 268ff. - Rechnung tragen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v 31.05.2017 - 6 LP 37/16, juris Rn. 57; Großmann/ Mönch/ Rohr, BremPersVG, 1979, § 61 Rn. 24; Rinken, GK -BremPersVG, 2016, Einleitung Rn. 22 f.).

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20
    Zu den Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer, in denen die Entscheidung der Einigungsstelle aus verfassungsrechtlichen Gründen nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde haben darf, zählt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich die Höhergruppierung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.10.2009 - 6 P 15/08, juris Rn. 51).
  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 37/16

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung -

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20
    Mit dem Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn in personellen Angelegenheiten der Beamten nach § 61 Abs. 4 Satz 3 BremPersVG wollte der bremische Gesetzgeber den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.4.1959 - 2 BvF 2/58, BVerfGE 9, 268ff. - Rechnung tragen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v 31.05.2017 - 6 LP 37/16, juris Rn. 57; Großmann/ Mönch/ Rohr, BremPersVG, 1979, § 61 Rn. 24; Rinken, GK -BremPersVG, 2016, Einleitung Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 6 PB 15.00

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Empfehlung der Einigungsstelle

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20
    Beschlüsse mit bloß empfehlendem Charakter unterliegen dagegen nicht der gerichtlichen Überprüfung, unabhängig davon, ob die in ihnen zum Ausdruck kommende Beurteilung der Rechtslage zutrifft oder nicht (BVerwG, Beschl. v. 24.01.2001 - 6 PB 15/00, juris Rn. 4).
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