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   OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23   

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https://dejure.org/2023,7652
OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23 (https://dejure.org/2023,7652)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.04.2023 - 2 LA 38/23 (https://dejure.org/2023,7652)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. April 2023 - 2 LA 38/23 (https://dejure.org/2023,7652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Form und Frist eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Einreichen des Begründungsschriftsatzes per Fax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufungsbegründung ist beim OVG/VGH einzureichen!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23
    Es entspricht zwar der aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgenden Fürsorgepflicht der Gerichte, einen fehlerhaft adressierten Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 - NJW 2006, 1579 ; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 - NVwZ-RR 2003, 901 ; NdsOVG, Beschl. v. 8.1.2014 - 11 LA 229/13, juris Rn. 5); eine solche Weiterleitung ist nach Aktenlage bis heute nicht erfolgt.
  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23
    Die Versäumung einer gesetzlichen Frist ist dann verschuldet, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist, und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalls zuzumuten war (BVerwG, Beschl. v. 05.12.2016 - 6 B 17.16, juris Rn. 16 m.w.N., BVerwG, Beschl. v. 29.06.2016 - 2 B 18.15, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Bremen, Urt. v. 12.02.2020 - 1 LB 276/19, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23
    Es entspricht zwar der aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgenden Fürsorgepflicht der Gerichte, einen fehlerhaft adressierten Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 - NJW 2006, 1579 ; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 - NVwZ-RR 2003, 901 ; NdsOVG, Beschl. v. 8.1.2014 - 11 LA 229/13, juris Rn. 5); eine solche Weiterleitung ist nach Aktenlage bis heute nicht erfolgt.
  • BVerwG, 05.12.2016 - 6 B 17.16

    Neubewertung schulischer Leistungen; vernichtete Arbeiten; Wiedereinsetzung wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23
    Die Versäumung einer gesetzlichen Frist ist dann verschuldet, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist, und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalls zuzumuten war (BVerwG, Beschl. v. 05.12.2016 - 6 B 17.16, juris Rn. 16 m.w.N., BVerwG, Beschl. v. 29.06.2016 - 2 B 18.15, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Bremen, Urt. v. 12.02.2020 - 1 LB 276/19, juris Rn. 34).
  • OVG Bremen, 12.02.2020 - 1 LB 276/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übersendung eines elektronischen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23
    Die Versäumung einer gesetzlichen Frist ist dann verschuldet, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist, und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalls zuzumuten war (BVerwG, Beschl. v. 05.12.2016 - 6 B 17.16, juris Rn. 16 m.w.N., BVerwG, Beschl. v. 29.06.2016 - 2 B 18.15, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Bremen, Urt. v. 12.02.2020 - 1 LB 276/19, juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39

    Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23
    Wiedereinsetzungsgründe, aus denen sich ergibt, dass es der Klägerbevollmächtigten aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war, den Zulassungsbegründungsschriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln und die erkennen lassen, ob sie die übliche Sorgfalt einer Anwältin angewandt hat und ihr auch kein Organisationsverschulden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.05.2013 - 11 B 12.1522, juris Rn. 11; Beschl. v. 31.3.2022 - 11 ZB 22.39, juris Rn. 3) anzulasten ist, hat die Prozessbevollmächtigte weder bei der Ersatzeinreichung per Fax noch unverzüglich danach vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. § 55d Satz 4 VwGO ).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522

    Verwerfung der Berufung als unzulässig; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23
    Wiedereinsetzungsgründe, aus denen sich ergibt, dass es der Klägerbevollmächtigten aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war, den Zulassungsbegründungsschriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln und die erkennen lassen, ob sie die übliche Sorgfalt einer Anwältin angewandt hat und ihr auch kein Organisationsverschulden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.05.2013 - 11 B 12.1522, juris Rn. 11; Beschl. v. 31.3.2022 - 11 ZB 22.39, juris Rn. 3) anzulasten ist, hat die Prozessbevollmächtigte weder bei der Ersatzeinreichung per Fax noch unverzüglich danach vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. § 55d Satz 4 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 11 LA 229/13

    Weiterleitung von entgegen den gesetzlichen Anforderungen eingereichten,

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23
    Es entspricht zwar der aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgenden Fürsorgepflicht der Gerichte, einen fehlerhaft adressierten Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 - NJW 2006, 1579 ; BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 - NVwZ-RR 2003, 901 ; NdsOVG, Beschl. v. 8.1.2014 - 11 LA 229/13, juris Rn. 5); eine solche Weiterleitung ist nach Aktenlage bis heute nicht erfolgt.
  • VGH Bayern, 13.10.2023 - 10 ZB 23.903

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag wegen Versäunis der Begründungsfrist

    Das gilt auch unter Berücksichtigung einer Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, einen erkennbar fälschlich bei ihm eingereichten Schriftsatz im ordnungsgemäßen Geschäftsgang an das Oberverwaltungsgericht weiterzuleiten (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 124a Rn. 51; Roth in Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand 1.7.2023, § 124a Rn. 59 i.V.m. Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 14.4.2023 - 2 LA 38/23 - juris Rn. 6), denn das Verwaltungsgericht hat den Schriftsatz umgehend weitergeleitet.
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