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   OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15   

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OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15 (https://dejure.org/2016,34033)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.06.2016 - 1 LB 115/15 (https://dejure.org/2016,34033)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 1 LB 115/15 (https://dejure.org/2016,34033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 9 Abs 1 Nr 15; BauGB § 29 Abs 1
    Nachbarschutz im Kleingartengebiet - Gebietserhaltungsanspruch; Dauerkleingarten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebietserhaltungsanspruch eines Nachbarn aus einer bauplanerischen Festsetzung Grünflächen und Dauerkleingärten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebietserhaltungsanspruch eines Nachbarn aus einer bauplanerischen Festsetzung Grünflächen und Dauerkleingärten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung "Dauerkleingärten" begründet keinen Gebietserhaltungsanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Gebietserhaltungsanspruch für Dauerkleingartengebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 773
  • BauR 2017, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Danach hat der Nachbar einen Anspruch auf die Bewahrung der festgesetzten Gebietsart auch dann, wenn das baugebietswidrige Vorhaben im jeweiligen Einzelfall noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 4 B 39/13 -, BauR 2013, 2011).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seither - über den Geltungsbereich der BauNVO und von § 34 Abs. 2 BauGB hinaus - auch für Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung in übergeleiteten Bebauungsplänen einen Gebietserhaltungsanspruch bejaht und allgemein formuliert, dass dann, wenn bauplanerische Festsetzungen - wie für Gebietsfestsetzungen typisch - eine Ausgleichsordnung zugrunde liegt, einer solchen Regelung nach ihrem objektiven Gehalt Schutzfunktion zugunsten des an dem Austauschverhältnis beteiligten und damit genügend bestimmten Kreises von Grundstückseigentümern zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 4 B 39/13 -, BauR 2013, 2011; BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 -, BVerwGE 101, 364 -381, Rn. 53; vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 = DVBl 1987, 476 = NVwZ 1987, 409 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07

    Baurecht: Flächen für Dauerkleingärten; Abwägungsfehler

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Es handelt sich dabei nicht um eine Regelung über die Art der baulichen Nutzung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB , für die die Baunutzungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 9a Nr. 1 BauGB nähere Bestimmungen trifft, sondern es steht die Regelung einer sonstigen insbesondere gärtnerischen Nutzung im Vordergrund (Ernst/Zinkahn/Bielenberg § 9 BauGB Rn. 122; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. Mai 2009 - 3 K 30/07 -, NordÖR 2009, 357-360).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.9.1983 - 4 C 73.80 - BVerwGE 68, 6-12) darf ein im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten festgesetztes Grundstück nur in der Weise genutzt werden, dass die Kleingärtner ihre Parzellen auf Grund von Pachtverträgen oder ähnlichen obligatorischen Verträgen bewirtschaften; Eigentümergärten, die nicht zu den Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zählen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BKleingG ) gehören nicht zu den Dauerkleingärten i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O., und Urteil vom 10.2.2015 - 3 K 25/10 -, [...].).

  • VG Bremen, 02.02.2017 - 5 K 1518/15

    Wasserrechtliche Plangenehmigung, Kompensationsmaßnahme - Jahresfrist;

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Dagegen hat die Klägerin am 21.8.2015 beim Verwaltungsgericht Klage erhoben (5 K 1518/15), über die bisher noch nicht entschieden wurde.

    Die die Anfechtung der Plangenehmigung betreffende Akte des Verwaltungsgerichts 5 K 1518/15 hat dem OVG vorgelegen.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Die Rechtsfigur des Gebietserhaltungsanspruchs hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. September 1993 (- 4 C 28/91 -, BVerwGE 94, 151 -163) näher umrissen.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat seither - über den Geltungsbereich der BauNVO und von § 34 Abs. 2 BauGB hinaus - auch für Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung in übergeleiteten Bebauungsplänen einen Gebietserhaltungsanspruch bejaht und allgemein formuliert, dass dann, wenn bauplanerische Festsetzungen - wie für Gebietsfestsetzungen typisch - eine Ausgleichsordnung zugrunde liegt, einer solchen Regelung nach ihrem objektiven Gehalt Schutzfunktion zugunsten des an dem Austauschverhältnis beteiligten und damit genügend bestimmten Kreises von Grundstückseigentümern zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 4 B 39/13 -, BauR 2013, 2011; BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 -, BVerwGE 101, 364 -381, Rn. 53; vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 = DVBl 1987, 476 = NVwZ 1987, 409 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat seither - über den Geltungsbereich der BauNVO und von § 34 Abs. 2 BauGB hinaus - auch für Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung in übergeleiteten Bebauungsplänen einen Gebietserhaltungsanspruch bejaht und allgemein formuliert, dass dann, wenn bauplanerische Festsetzungen - wie für Gebietsfestsetzungen typisch - eine Ausgleichsordnung zugrunde liegt, einer solchen Regelung nach ihrem objektiven Gehalt Schutzfunktion zugunsten des an dem Austauschverhältnis beteiligten und damit genügend bestimmten Kreises von Grundstückseigentümern zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 4 B 39/13 -, BauR 2013, 2011; BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 -, BVerwGE 101, 364 -381, Rn. 53; vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 = DVBl 1987, 476 = NVwZ 1987, 409 ).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Verlangt wird ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 5/85 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 139, Rn. 26, [...]) dahingehend, dass es dem Betroffenen nicht zumutbar ist, auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen zu werden (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 51.75 -, BVerwGE 54, 211 -225, Rn. 22).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Die Nutzung des Grundeigentums wird durch die Festsetzung eines Dauerkleingartengebiets auf die Möglichkeit zur Verpachtung zur kleingärtnerischen Nutzung - im Hinblick auf die Sozialgebundenheit des Eigentums in grundsätzlich hinzunehmender Weise (BVerfG, Beschluss vom 23. September 1992 - 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87 -, BVerfGE 87, 114 -151, Rn. 99) - beschränkt.
  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93

    Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    In Auslegung des Gesamtinhalts des Bebauungsplans Nr. 1800 nach dessen textlichen und zeichnerischen Darstellungen und unter Heranziehung seiner Begründung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - 4 B 38/93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 116) lässt sich für den konkreten Fall nicht feststellen, dass der Festsetzung "Grünflächen, Dauerkleingärten" nach dem Willen der planenden Gemeinde, der Beklagten, auch eine drittschützende Wirkung zugunsten der Klägerin zukommen sollte.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80

    Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag -

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.9.1983 - 4 C 73.80 - BVerwGE 68, 6-12) darf ein im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten festgesetztes Grundstück nur in der Weise genutzt werden, dass die Kleingärtner ihre Parzellen auf Grund von Pachtverträgen oder ähnlichen obligatorischen Verträgen bewirtschaften; Eigentümergärten, die nicht zu den Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zählen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BKleingG ) gehören nicht zu den Dauerkleingärten i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O., und Urteil vom 10.2.2015 - 3 K 25/10 -, [...].).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 10 B 629/03

    Festsetzung "öffentliche Grünfläche" im Bebauungsplan

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10

    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger

  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 261.94
  • OVG Berlin, 15.09.1994 - 2 S 24.94

    Planerische Ausweisung; Innerstädtischer Grünzug; Allgemeininteressen;

  • VG Bremen, 02.02.2017 - 5 K 1518/15

    Wasserrechtliche Plangenehmigung, Kompensationsmaßnahme - Jahresfrist;

    Auf die Berufung der Beklagten hob das Oberverwaltungsgericht das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab (Urteil vom 14.06.2016 - 1 LB 115/15, juris).

    Die bauplanungsrechtliche Gebietsfestsetzung "Dauerkleingärten" trifft keine Regelung über die Art der baulichen Nutzung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, vielmehr steht die Regelung einer sonstigen, insbesondere gärtnerischen Nutzung im Vordergrund (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14.06.2016, a. a. O.).

  • OVG Bremen, 17.08.2021 - 1 B 93/21

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle - Verstoß gegen das Gebot der

    Der Gebietserhaltungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen, ohne dass dies konkrete tatsächliche Beeinträchtigungen bei der Grundstücksnutzung voraussetzen würde (OVG Bremen, Urt. v. 14.06.2016 - 1 LB 115/15, juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 11.04.2023 - 1 B 295/22

    Nachbarrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehemigung an

    Der Gebietserhaltungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen, ohne dass dies eine konkrete tatsächliche Beeinträchtigung bei der Grundstücksnutzung voraussetzen würde (OVG Bremen, Urt. v. 14.06.2016 - 1 LB 115/15, juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 19.05.2023 - 1 LA 186/22

    Ablehnung der Akteneinsicht mangels Beteiligung am Verfahren; Antrag auf

    Soweit die Klägerin "anregt" eine wirksame Vertretung durch ... zu prüfen, wobei der Hintergrund sei, dass diese die ehemalige Klägerin und Großmutter der Antragstellerin "vorsätzlich ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung [...] mit Psychopharmaka [...] seit dem 17.10.2017 bis zu ihrem Ableben am 11.03.2021 vorsätzlich ,ruhig und willenlos' gestellt" habe, erschließt sich nicht, inwiefern sich daraus ein rechtliches Interesse für eine Akteneinsicht in die Akte des Oberverwaltungsgerichts zum Aktenzeichen 1 LB 115/15 ergeben soll.
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