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   OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16   

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OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16 (https://dejure.org/2018,589)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.01.2018 - 1 LA 265/16 (https://dejure.org/2018,589)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - 1 LA 265/16 (https://dejure.org/2018,589)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 123; BremBGG § 12; BremLStrG § 10; BremLStrG § 18; StVO § 43; StVO § 45
    Aufstellung von 2 Sperrpfosten - Anliegergebrauch; Barrierefreiheit; Drittschutz; Poller; Sondernutzung; Sperrpfosten; Straßenbaulast; verkehrsberuhigter Bereich; Verkehrseinrichtungen

  • verkehrslexikon.de

    Verbot der Aufstellung von privat finanzierten Sperrpfosten im verkehrsberuhigten Bereich

  • verkehrslexikon.de

    Verbot der Aufstellung von privat finanzierten Sperrpfosten im verkehrsberuhigten Bereich

  • RA Kotz

    Anspruch auf Sperrpfosten: Verhinderung verbotswidriges Parken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Genehmigung zur Anbringung von Begrenzungspfählen auf der Straße vor dem Grundstück eines Eigentümers zur Verhinderung des verbotswidrigen Parkens; Dienen der Straßenbaulast als öffentliche Aufgabe dem Anliegergebrauch und Drittschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Rechtsprechung, die zudem überholt ist, weil sie nicht berücksichtigt, dass der Anliegergebrauch keine aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ableitbare Rechtsposition vermittelt (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99, NVwZ 1999, 1341 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 7 A 10976/11

    Keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Pater-Fröhlich-Straße in

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16
    Ein subjektiv öffentliches Recht des einzelnen behinderten Menschen vermittelt diese Vorschrift ersichtlich nicht (vgl. zu entsprechenden Regelungen in anderen Landessstraßengesetzen nur OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.05.2012 - 7 A 10976/11, LKRZ 2012, 346 juris Rn. 24).
  • BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84
    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16
    Im Übrigen umfasste der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs immer nur die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz und schützte nicht vor Erschwernissen für den Zugang zum Anliegergrundstück, die sich aus der konkreten verkehrlichen Situation ergaben (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 13.05.1985 - 7 B 229/84, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15), wozu auch das verbotswidrige Parken zu zählen ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 18 U 44/92

    Aufstellen von Blumenkübeln in einem verkehrsberuhigten Bereich

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16
    Soweit er in diesem Zusammenhang rügt, das VG habe die von ihm zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.10.1992 ( 18 U 44/92, NJW 1993, 865 ) zu Unrecht außer Acht gelassen, übersieht er, dass sich diese Entscheidung mit den verkehrssicherungsrechtlichen Folgen der Aufstellung von Blumenkübeln "auf einer für den Fahrzeugverkehr nicht freigegebenen Fläche" auseinandersetzt.
  • OVG Bremen, 08.01.2016 - 1 B 134/15
    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16
    Wie weit er gewährleistet ist, richtet sich allein nach dem einschlägigen Straßenrecht - hier dem Bremischen Landesstraßengesetz -, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am Anliegergrundstück bestimmt (Beschl. des Senats v. 08.01.2016 - 1 B 134/15, NVwZ-RR 2016, 409 = NordÖR 2016, 225 ).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Sperrpfosten sind in § 43 Abs. 1 Satz 1 StVO zwar ausdrücklich genannt, in der abschließenden Darstellung in Anlage 4 zu § 43 Abs. 3 StVO aber nicht aufgeführt (so bereits VG Bremen, Urt. v. 01.09.2016 - 5 K 2508/15 -, juris Rn. 21, dort zur Frage der Klagebefugnis; bestätigt durch OVG Bremen, Beschl. v. 15.01.2018 - 1 LA 265/16 -, juris Rn. 21; ausführlich: VG Koblenz, Urt. v. 22.02.2010 - 4 K 774/09.KO -, juris Rn. 39; Kettler, in: MüKoStVR, 1. Aufl. 2016, StVO § 43 Rn. 2; wohl auch: Friedrich, in: BeckOK StVR, 13.
  • OLG Braunschweig, 10.12.2018 - 11 U 54/18

    Kollision mit Betonpoller - Gemeinde haftet

    Die Anlage 4 enthält keine Sperrpfosten, so dass bloße Poller nicht mehr als Sperrpfosten bzw. als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 StVO n. F. betrachtet werden können (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.01.2018 - 1 LA 265/16 -, juris Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 22.02.2010, a. a. O.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. A., § 43 StVO, Rn. 17; Kettler, in: Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, Bd. 1, § 43 StVO, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2020 - 8 E 563/20

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    vgl. zu straßenverkehrsrechtlichen Sperrpfosten OVG Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 1 LA 265/16 -, juris Rn. 21; Lafontaine, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 9. Juni 2020, § 43 StVO, Rn. 20.
  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 2973/18

    Flurbereinigung; subjektives Recht auf Herstellung des Wegenetzes; wertgleiche

    vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 1 LA 265/16 -, juris Rn. Rn. 11 und 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Juni 2017 - 5 S 2030/16 -, juris Rn. 34; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. Mai 2012 - 7 A 10976/11 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 10. November 1994 - 23 A 2097/93 -, juris Rn. 10 ff.
  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 ZB 19.805

    Umgestaltung eines straßenbegleitenden Kiesstreifens

    Im Übrigen umfasst der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs immer nur die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz und schützt nicht vor Erschwernissen für den Zugang zum Anliegergrundstück, die sich aus der konkreten verkehrlichen Situation ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1985 - 7 B 229/84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15 = juris Rn. 3; OVG Bremen, B.v. 15.1.2018 - 1 LA 265/16 - juris Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 03.03.2020 - B 1 K 18.224

    Erfolglose Klage auf Herstellung einer zweiten Zufahrt zu einem Grundstück

    Im Übrigen umfasst der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs immer nur die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz und schützt nicht vor Erschwernissen für den Zugang zum Anliegergrundstück, die sich aus der konkreten verkehrlichen Situation ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1985 - 7 B 229/84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15 = juris Rn. 3; OVG Bremen, B.v. 15.1.2018 - 1 LA 265/16 - juris Rn. 16).
  • VG Köln, 14.01.2022 - 21 L 2112/21
    vgl. für die jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 1 LA 265/16 -, juris Rn. 17; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Mai 2012 - 7 A 10976/11 -, juris Rn. 24; Häußler , in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Werkstand: 30. EL März 2020, Art. 9 Rn. 10.
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