Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
6. Teil - Erschließung (§§ 123 - 135) |
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 123 - 126) |
(1) Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
(2) Die Erschließungsanlagen sollen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht.
(4) Die Unterhaltung der Erschließungsanlagen richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Rechtsprechung zu § 123 BauGB
600 Entscheidungen zu § 123 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 48/21
Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen ...
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2023 - 2 S 2452/22
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
- VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Keine Baugenehmigung für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mangels ...
- VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
Anspruch auf wegemäßige Erschließung eines Grundstücks in Bayern (Baugenehmigung ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
Verurteilung eines Grundstückseigentümers zur Durchführung von ...
- BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15
Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter ...
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15
Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 35/14
Heranziehung der Grundstückseigentümer zu einem Erschließungsbeitrag; ...
- OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 35/14
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15
Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 123 BauGB:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan) (zu §§ 123 ff)