Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
3. Abschnitt - Enteignungsverfahren (§§ 104 - 122) |
(1) 1Die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vollstreckung von Urteilen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet statt
2Die Zwangsvollstreckung wegen einer Ausgleichszahlung ist erst zulässig, wenn die Ausführungsanordnung wirksam und unanfechtbar geworden ist.
(2) 1Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erteilt, in dessen Bezirk die Enteignungsbehörde ihren Sitz hat und, wenn das Verfahren bei einem Gericht anhängig ist, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts. 2In den Fällen der §§ 731, 767 bis 770, 785 und 786 der Zivilprozessordnung tritt das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Enteignungsbehörde ihren Sitz hat, an die Stelle des Prozessgerichts.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
20.09.2013 | Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts | 11.06.2013 | |
01.01.1998 | Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften | 15.12.1997 |
Rechtsprechung zu § 122 BauGB
21 Entscheidungen zu § 122 BauGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 19.01.2017 - 16 W (Baul) 1/16
Baulandsachen; Umlegungsverfahren; vorzeitige Besitzeinweisung; Aussetzung der ...
- AG Ludwigslust, 01.03.2011 - 5 C 27/11
Sachliche Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklage gegen einen ...
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 09.04.2010 - 9 U 1/08
Eigentumsverdrängende Sanierung: Rechtswirkung einer Sanierungsverordnung im ...
- KG, 09.04.2010 - 9 U 1/08
- KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme: Isolierter Geldentschädigungsanspruch bei ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
Baulandverfahren: Anspruch auf Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 1/15
Zulässigkeit der Klage in Baulandsachen nach Versterben des Klägers; ...
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 1/15
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 2/15
Baulandverfahren: Zulässigkeit einer als unzulässig verworfenen Klage im ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 2/15
Zulässigkeit der Klage in Baulandsachen nach Versterben des Klägers; ...
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 2/15
Querverweise
Auf § 122 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sicherung der Bauleitplanung
- Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
- § 18 (Entschädigung bei Veränderungssperre)
- Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 28 (Verfahren und Entschädigung)
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Entschädigung
- § 43 (Entschädigung und Verfahren)
- Bodenordnung
- Umlegung
- § 77 (Vorzeitige Besitzeinweisung)