Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
3. Abschnitt - Enteignungsverfahren (§§ 104 - 122) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 105 BauGB
4 Entscheidungen zu § 105 BauGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 19.06.2015 - 11 Bauland U 1/13
Baulandverfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen ...
- VG Schwerin, 24.08.2016 - 2 B 1907/15
Einstellung der Vollstreckung aus einem Urteil
- VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998
Aktive Prozessführungsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Enteignung; ...
- OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 KN 138/10
Zulässigkeit der Orientierung des Bekanntmachungshinweises bei einem ...
Querverweise
Auf § 105 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Enteignung
- Entschädigung
- § 102 (Rückenteignung)