Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
| 3. Abschnitt - Enteignungsverfahren (§§ 104 - 122) |
(1) 1Der Beschluss der Enteignungsbehörde ist den Beteiligten zuzustellen. 2Der Beschluss ist mit einer Belehrung über Zulässigkeit, Form und Frist des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§ 217) zu versehen.
(2) Gibt die Enteignungsbehörde dem Enteignungsantrag statt, so muss der Beschluss (Enteignungsbeschluss) bezeichnen
(3) In den Fällen der §§ 111 und 112 Abs. 2 ist der Enteignungsbeschluss entsprechend zu beschränken.
(4) 1Kann ein Grundstücksteil noch nicht entsprechend Absatz 2 Nr. 4 Buchstabe a bezeichnet werden, so kann der Enteignungsbeschluss ihn auf Grund fester Merkmale in der Natur oder durch Bezugnahme auf die Eintragung in einen Lageplan bezeichnen. 2Wenn das Ergebnis der Vermessung vorliegt, ist der Enteignungsbeschluss durch einen Nachtragsbeschluss anzupassen.
(5) Ist im Grundbuch die Anordnung der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung eingetragen, gibt die Enteignungsbehörde dem Vollstreckungsgericht von dem Enteignungsbeschluss Kenntnis, wenn dem Enteignungsantrag stattgegeben worden ist.
verfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109Genehmigungspflicht § 110Einigung § 111Teileinigung § 112Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113Enteignungsbeschluss § 114Lauf der Verwendungsfrist § 115Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116Vorzeitige Besitzeinweisung § 117Ausführung des Enteignungs-
beschlusses § 118Hinterlegung § 119Verteilungsverfahren § 120Aufhebung des Enteignungs-
beschlusses § 121Kosten § 122Vollstreckbarer Titel
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Rechtsprechung zu § 113 BauGB
57 Entscheidungen zu § 113 BauGB in unserer Datenbank:
- BFH, 04.05.2022 - I R 25/19
Entschädigungszahlung als vGA
- VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
Anspruch auf wegemäßige Erschließung eines Grundstücks in Bayern (Baugenehmigung ...
- VG Gießen, 02.09.2026 - 2 K 506/22
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22
Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach ...
- BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08
Frage nach dem Gegenstand einer Einigung i.S.v. § 110 Abs. 2 Baugesetzbuch ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2007 - 3 S 918/06
Rückerstattung von Ausgleichsbeiträgen bzw Wegfall einer entsprechenden ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2007 - 3 S 918/06
- VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 UZ 1610/05
Grundstücksveräußerung; Anrechnung von Vorausleistungen; Teilgrundstück
- OLG Brandenburg, 19.06.2015 - 11 Bauland U 1/13
Baulandverfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22
Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht; ...
- LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen ...
Querverweise
Auf § 113 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 226 (Urteil)