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   OVG Bremen, 18.02.2020 - 2 S 43/20   

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https://dejure.org/2020,6390
OVG Bremen, 18.02.2020 - 2 S 43/20 (https://dejure.org/2020,6390)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.02.2020 - 2 S 43/20 (https://dejure.org/2020,6390)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 2 S 43/20 (https://dejure.org/2020,6390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung zur Nachtzeit; Ausländerrecht Durchsuchung

  • rechtsportal.de

    BremVwVG § 16 Abs. 2 S. 3; GG Art. 13 Abs. 1
    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung einer Wohnung zur Nachtzeit zur zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht einer Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 660
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 30.09.2019 - 2 S 262/19
    Auszug aus OVG Bremen, 18.02.2020 - 2 S 43/20
    Flugzeit und -ort sind für die Antragsgegnerin regelmäßig kaum steuerbar, so dass aus diesen Umständen grundsätzlich nicht eine fehlende Notwendigkeit der Durchsuchung zur Nachtzeit abgeleitet werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 22).

    Soweit nur eine erwachsene ausreisepflichtige Person betroffen ist, führt das trotzdem regelmäßig nicht zur Unverhältnismäßigkeit (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.09.2019 - 2 S 262/19).

    Diese wäre aufgrund ihrer Dauer als Freiheitsentziehung zu werten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00, juris Rn. 28; vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 21).

  • OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 F 211/19
    Auszug aus OVG Bremen, 18.02.2020 - 2 S 43/20
    So wäre es den Vollstreckungsorganen verwehrt, die betreffenden Wohnräume zu durchsuchen, wenn der Antragsgegner bei Beginn der Vollstreckung hierzu keinen Anlass bietet, weil er etwa den Vollstreckungsorganen freiwillig die Wohnungstür öffnet und sich als die gesuchte Person zu erkennen gibt (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 05.08.2019 - 2 F 211/19, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OVG Bremen, 18.02.2020 - 2 S 43/20
    Diese wäre aufgrund ihrer Dauer als Freiheitsentziehung zu werten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00, juris Rn. 28; vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Gleichwohl finden auch auf die Durchführung der Abschiebung grundsätzlich die landesrechtlichen Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts Anwendung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 LVwVG; dazu, dass diese Vorschrift den Anwendungsbereich des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes auf die Vollstreckung von nicht durch Verwaltungsakte geregelten Pflichten erstreckt, LT-Drs. 10/4374, S. 20; zum insoweit entsprechenden Landesrecht anderer Bundesländer OVG Bremen Beschl. v. 18.02.2020 - 2 S 43/20 - NVwZ-RR 2020, 660, v. 30.09.2019 - 2 S 262/19 - juris, und v. Beschl. v. 05.08.2019 - 2 F 211/19 - juris, m.w.N.; HambOVG, Ur. v. 18.08.2020 - 4 Bf 160/19 - NVwZ-RR 2021, 322; VG Hamburg, Urt. v. 15.02.2019 - 9 K 1669/18 - juris; Gordzielik, a.a.O., § 58 AufenthG Rn. 3 m.w.N.; Kluth, a.a.O., § 58 AufenthG Rn. 7 m.w.N.; Albracht/Naujoks, NVwZ 1986, 26 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23

    Durchsuchung zur Nachtzeit; Durchsuchungsanordnung

    Die negativen Auswirkungen der Art und Weise der Durchführung der Durchsuchungsmaßnahme auf sie sind in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen (BVerfG, Beschl. v. 03.07 2006 - 2 BvR 299/06, juris Rn. 29; OVG Bremen, Beschl. v. 18.02.2020 - 2 S 43/20, juris Rn. 8).
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