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   OVG Bremen, 21.11.2018 - 2 LB 150/18   

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https://dejure.org/2018,41464
OVG Bremen, 21.11.2018 - 2 LB 150/18 (https://dejure.org/2018,41464)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.11.2018 - 2 LB 150/18 (https://dejure.org/2018,41464)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. November 2018 - 2 LB 150/18 (https://dejure.org/2018,41464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    VwGO § 58 Abs 2
    Inhaltliche Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung eines Asylbescheids - irreführende Rechtsbehelfsbelehrung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 55, VwGO § 58, VwGO § 60, VwGO § 81 Abs. 1, VwGO § 86 Abs. 1
    Rechtsmittelbelehrung, Übersetzung, Klagefrist, irreführender Zusatz, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ablehnungsbescheid, Niederschrift des Urkundsbeamten, Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.11.2018 - 2 LB 150/18
    Der Zusatz in der einem Asylbescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage in deutscher Sprache abgefasst sein muss, ist weder fehlerhaft noch irreführend (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6/18 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 29.08.2018 (- BVerwG 1 C 6.18 -, juris) ausgeführt, dass ein objektiver Empfänger in der Situation des Klägers dem zutreffenden Hinweis auf die Gerichtssprache, die nach § 55 VwGO i.V.m. § 184 Satz 1 GVG deutsch sei, die maßgebliche Bedeutung beimessen und dem Verb "abfassen" kein eigenständiges Gewicht einräumen werde.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus OVG Bremen, 21.11.2018 - 2 LB 150/18
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 24.08.2016 - 4 VR 15/16 -, Rn. 6, juris; vom 31.08.2015 - 2 B 61/14 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 2/01 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Bremen, 24.01.2018 - 2 LB 237/17

    Kein Flüchtlingsschutz für Syrer, die nicht der Wehrpflicht unterliegen -

    Auszug aus OVG Bremen, 21.11.2018 - 2 LB 150/18
    Der Senat hat die Berufung mit Beschluss vom 23.05.2018 im Hinblick auf sein Urteil vom 24.01.2018 (- 2 LB 237/17 -, juris) wegen nachträglicher Divergenz zugelassen.
  • BVerwG, 24.08.2016 - 4 VR 15.16

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus OVG Bremen, 21.11.2018 - 2 LB 150/18
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 24.08.2016 - 4 VR 15/16 -, Rn. 6, juris; vom 31.08.2015 - 2 B 61/14 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 2/01 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Bremen, 20.02.2019 - 2 LB 152/18

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

    Nachdem der Senat die Berufung wegen nachträglicher Divergenz zugelassen hat, musste die Beklagte nicht mehr zur Begründung der Berufung ausführen (vgl. Urteil des Senats vom 21.11.2018 - 2 LB 150/18 -, Rn. 21, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 3.8.2016 - 1 B 79/16 -, Rn. 3 f.).
  • OVG Bremen, 29.01.2019 - 2 LB 127/18

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen mit armenischer Volkszugehörigkeit und

    Nachdem der Senat die Berufung wegen nachträglicher Divergenz zugelassen hat, musste die Beklagte nicht mehr zur Begründung der Berufung ausführen (vgl. Urteil des Senats vom 21.11.2018 - 2 LB 150/18 -, Rn. 21, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 3.8.2016 - 1 B 79/16 -, Rn. 3 f.).
  • VGH Hessen, 23.02.2021 - 10 A 1939/20

    Eritrea: Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen

    In asylrechtlichen Streitigkeiten genügt eine Berufungsbegründung regelmäßig dem Berufungsbegründungserfordernis, wenn sie eine entscheidungserhebliche Frage zu den tatsächlichen Verhältnissen im Heimatstaat des Asylbewerbers konkret bezeichnet und hierzu ihre von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht (BVerwG, Beschluss vom 3. August 2016 - 1 B 79/16 - InfAuslR 2006, 449; OVG Bremen, Urteile vom 21. November 2018 - 2 LB 150/18 - und vom 20. Februar 2019 - 2 LB 152/18 - jew. juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. November 2019 - 1 LB 5/19 - juris).
  • VGH Hessen, 03.08.2021 - 10 A 273/20

    Eritrea: Berufung erfolgreich; keine drohende politische Verfolgung wegen Risiko

    November 2018 - 2 LB 150/18-und vom 20. Februar 2019 - 2 LB 152/18 -, jew. juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. November 2019 -1 LB 5/19 -Juris).
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