Rechtsprechung
OVG Hamburg, 02.05.2007 - 3 Bs 403/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Aufenthaltserlaubnisverfahren; Bestehen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts bei einem Asylbewerber; Vorliegen eines rechtmäßigen Zusammenlebens in einer ehelichen Lebensgemeinschaft für mindestens zwei Jahre ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 72 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 7
Sri Lanka, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ausländerbehörde, Bundesamt, Beteiligung, Beteiligungserfordernis - Judicialis
AufenthG § 72 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 72 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.12.2005 - 13 E 3370/05
- OVG Hamburg, 02.05.2007 - 3 Bs 403/05
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 62 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16
Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs
Zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse wurden für die Klägerin allerdings nicht mit dem erforderlichen Mindestmaß an Plausibilität gelten gemacht, das nach Sinn und Zweck der Regelung in § 72 Abs. 2 AufenthG eine Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfordert (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 3 Bs 403/05 - juris Rn. 15 ff.;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 72 AufenthG Rn. 11 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 18 B 806/12
Statthaftigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im Verfahren des …
Nach teilweise vertretener Auffassung besteht das Beteiligungserfordernis nach dem Gesetzeszweck nicht, wenn das individuelle Vorbringen des Ausländers keinen Anlass dafür bietet, eine bestimmte klärungsbedürftige Frage hinsichtlich der allgemeinen Verhältnisse in dem Zielstaat zu beantworten und dafür die besondere Sachkunde des Bundesamts zu nutzen, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Mai 2007 3 Bs 403/05 -, AuAS 2007, 200 = juris, Rdnr. 14 ff. - OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
Rechtswidrigkeit der Abschiebung in einen anderen Staat als in den in der …
Eine Beteiligung des Bundesamts mag entbehrlich sein, wenn kein Asylverfahren mit der Prüfung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 5, Abs. 7 AufenthG durch das Bundesamt durchgeführt wurde (vgl. zu diesem Fall: OVG Hamburg, Beschl. v. 02.05.2007 3 Bs 403/05 , AuAS 2007, 200).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 17 B 751/12
Bestehen eines Beteiligungserfordernisses des § 72 Abs. 2 AufenthG für einen …
Nach teilweise vertretener Auffassung besteht das Beteiligungserfordernis nach dem Gesetzeszweck nicht, wenn das individuelle Vorbringen des Ausländers keinen Anlass dafür bietet, eine bestimmte klärungsbedürftige Frage hinsichtlich der allgemeinen Verhältnisse in dem Zielstaat zu beantworten und dafür die besondere Sachkunde des Bundesamts zu nutzen, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Mai 2007 3 Bs 403/05 -, AuAS 2007, 200 = juris, Rdnr. 14 ff. - VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus § 25 Abs 3 AufenthG 2004
Dass die untere Ausländerbehörde entgegen § 72 Abs. 2 AufenthG (zum Zweck der Vorschrift: Hamb. OVG, Beschl. v. 2.5.2007 - 3 Bs 403/05 - AuAS 2007, 200) bei ihrer Entscheidung über das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nicht das Bundesamt beteiligt hat, ist schließlich ebenfalls unschädlich. - VG Hamburg, 17.08.2009 - 15 K 652/08
Aufenthaltserlaubnis: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen …
Angesichts der höchstpersönlichen Gründe der Kläger für einen weiteren Verbleib im Bundesgebiet bedarf es auch keiner Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 72 Abs. 2 AufenthG (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2.5.2007, AuAs 2007, 200 f., Rn. 8 ff.).