Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5023
OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03 (https://dejure.org/2006,5023)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2006 - 3 Bf 294/03 (https://dejure.org/2006,5023)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 (https://dejure.org/2006,5023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Durchführung einer Wahl zum Studierendenparlament der Universität Hamburg; Gültigkeit einer beschlossenen Satzungsänderung; Verletzung der Pflicht zur Anhörung des Hochschulsenats; Nichterreichen der erforderlichen Mehrheit in der Sitzung des ...

  • Justiz Hamburg PDF

    Das Oberverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren festgestellt, dass die Wahl zum Studierendenparlament der Universität Hamburg für die Wahlperiode 2001/2002 nicht auf rechtmäßiger Grundlage durchgeführt worden ist.

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; VwGO § ... 78; ; HmbVwVfG § 46; ; HmbHG 1991 (in der Fassung vom 2. Juli 1991, HmbGVBl. S. 249); ; HmbHG 2001 (in der Fassung vom 18. Juli 2001, HmbGVBl. S. 171); ; Satzung 1974 (in der Fassung vom 1. März 1974, Amtl.Anz. S. 34); ; Wahlordnung 1993 (vom 18. März 1993, Amtl.Anz. S. 1042)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Wahl zum Studierendenparlament der Universität nicht auf rechtmäßiger Grundlage erfolgt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 108 (Ls.)
  • DÖV 2007, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    Zwar gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für Satzungen, soweit durch deren Regelungen Eingriffe in grundrechtlich geschützte Positionen Dritter vorgenommen werden, wie dies etwa bei berufsregelnden Normen durch Berufsverbände der Fall sein kann: Insbesondere für Regelungen, die die Freiheit der Berufswahl berühren, müssen ihre Reichweite und ihre Einschränkungen vom Gesetzgeber vorgegeben werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.5.1972, BVerfGE 33 S. 125, 158 ff.; Urt. v. 14.12.1999, BVerfGE 101 S. 312, 322 ff.).

    Die mit dieser Vorschrift gesetzten Grenzen für den Erlass von Rechtsverordnungen sind auf Satzungen nicht übertragbar: Es macht einen erheblichen Unterschied aus, ob der Gesetzgeber Normsetzungsbefugnis an eine Stelle der hierarchisch organisierten Exekutive abgibt oder ob er innerhalb eines von vornherein durch Wesen und Aufgabenstellung der Körperschaft begrenzten Bereichs einen bestimmten Kreis von Bürgern ermächtigt, durch demokratisch legitimierte Organe ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.5.1972, BVerfGE 33 S. 125, 157 f.).

  • VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92

    Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    b) In Anlehnung vor allem an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der in den Fällen, in denen die Ungültigkeit einer Parlamentswahl gerichtlich festgestellt wird, wegen der erforderlichen Rechtssicherheit die bis dahin vorgenommenen Handlungen des Parlaments wirksam bleiben und in ihrer Verbindlichkeit nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, BVerfGE 1 S. 14, 38; Beschl. v. 11.11.1953, BVerfGE 3 S. 41, 44 f.; HmbVerfG, Urt. v. 4.5.1993, DVBl. 1993, S. 1070, 1074; OVG Saarlouis, Urt. v. 20.1.1977, DVBl. 1977 S. 1000, 1001), weist das Berufungsgericht darauf hin, dass die Maßnahmen und Beschlüsse der seit der Wahlperiode 2001/2002 gewählten Studierendenparlamente wirksam bleiben.

    Dort hat das Hamburgische Verfassungsgericht erkannt (DVBl. 1993, S. 1070, 1074):.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    b) In Anlehnung vor allem an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der in den Fällen, in denen die Ungültigkeit einer Parlamentswahl gerichtlich festgestellt wird, wegen der erforderlichen Rechtssicherheit die bis dahin vorgenommenen Handlungen des Parlaments wirksam bleiben und in ihrer Verbindlichkeit nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, BVerfGE 1 S. 14, 38; Beschl. v. 11.11.1953, BVerfGE 3 S. 41, 44 f.; HmbVerfG, Urt. v. 4.5.1993, DVBl. 1993, S. 1070, 1074; OVG Saarlouis, Urt. v. 20.1.1977, DVBl. 1977 S. 1000, 1001), weist das Berufungsgericht darauf hin, dass die Maßnahmen und Beschlüsse der seit der Wahlperiode 2001/2002 gewählten Studierendenparlamente wirksam bleiben.
  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    Zwar gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für Satzungen, soweit durch deren Regelungen Eingriffe in grundrechtlich geschützte Positionen Dritter vorgenommen werden, wie dies etwa bei berufsregelnden Normen durch Berufsverbände der Fall sein kann: Insbesondere für Regelungen, die die Freiheit der Berufswahl berühren, müssen ihre Reichweite und ihre Einschränkungen vom Gesetzgeber vorgegeben werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.5.1972, BVerfGE 33 S. 125, 158 ff.; Urt. v. 14.12.1999, BVerfGE 101 S. 312, 322 ff.).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    b) In Anlehnung vor allem an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der in den Fällen, in denen die Ungültigkeit einer Parlamentswahl gerichtlich festgestellt wird, wegen der erforderlichen Rechtssicherheit die bis dahin vorgenommenen Handlungen des Parlaments wirksam bleiben und in ihrer Verbindlichkeit nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, BVerfGE 1 S. 14, 38; Beschl. v. 11.11.1953, BVerfGE 3 S. 41, 44 f.; HmbVerfG, Urt. v. 4.5.1993, DVBl. 1993, S. 1070, 1074; OVG Saarlouis, Urt. v. 20.1.1977, DVBl. 1977 S. 1000, 1001), weist das Berufungsgericht darauf hin, dass die Maßnahmen und Beschlüsse der seit der Wahlperiode 2001/2002 gewählten Studierendenparlamente wirksam bleiben.
  • BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    Dementsprechend ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte anzunehmen, dass die Nachrücker in der Sitzung vom 3. Februar 2000 entsprechend der politischen Linie ihrer Liste abgestimmt haben (zum auch im öffentlichen Recht anwendbaren Anscheinsbeweis vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.12.1995, NWVBl 1996 S. 125, 126; Urt. v. 1.3.1995, NJW 1995 S. 2303, 2305).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    Des weiteren soll die Bestimmung des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO verhindern, dass durch Erhebung einer allgemeinen Feststellungsklage die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, wie etwa die Durchführung des Widerspruchsverfahrens nach § 68 VwGO, umgangen werden (vgl. BVerwG, Urt. 29.4.1997, NJW 1997 S. 2534, 2535; Urt. v. 15.2.1991, NVwZ 1991 S. 580).
  • OVG Hamburg, 07.12.2004 - 3 Bs 531/04

    Studierendenparlament; Wahlverfahren; Wahlanfechtung; Unterscheidbarkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    b) Die vorliegende Feststellungsklage richtet sich nach Maßgabe der in der Berufungsverhandlung erfolgten Klarstellung des Passivrubrums auch gegen die richtige Beklagte, nämlich gegen die Studierendenschaft der Universität Hamburg als der betroffenen rechtsfähigen Gliedkörperschaft der Hochschule (vgl. § 102 Abs. 1 Satz 2 HmbHG 2001; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.12.2004, NVwZ-RR 2005 S. 371).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 1 A 5987/94

    Anfechtung von Wahlen; Werksausschuß; Substaniierung einer Wahlanfechtung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
    Es ist nämlich zweifelhaft, ob das in der Wahlordnung normierte Wahlanfechtungsverfahren eine so begründete "Wahlanfechtung" überhaupt erfasst, weil die Wahlprüfung durch den Ältestenrat nach § 20 der Wahlordnung auf die Prüfung beschränkt sein dürfte, ob sich die Durchführung der Wahlen (vgl. §§ 7 bis 12 ff. WahlO) im Rahmen des geltenden Wahlrechts, also der Satzung und der Wahlordnung, bewegt hat und ob Verfahrensfehler vermieden worden sind; eine Überprüfung der Gültigkeit von Wahlvorschriften, etwa hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, dürfte in solchen Wahlprüfungsverfahren in der Regel nicht stattfinden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.5.1997, NWVBl. 1998 S. 60, 62, zu Wahlprüfungen im Personalvertretungsrecht).
  • BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20

    Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und

    Bleibt der Gesetzgeber aber untätig, so bedeutet das im Umkehrschluss, dass es bei dem Nichtigkeitsdogma bleibt (vgl. zur Unwirksamkeit einer Satzung OVG Hamburg 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 - zu II 2.1 a der Gründe) .
  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 4 KO 395/19

    Rechtliche Anforderungen an hochschulrechtliche Satzungen zur Einführung von

    Insoweit weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass eine Überprüfung der Gültigkeit von Wahlvorschriften, etwa hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, durch den nach Maßgabe des § 12 WahlO gebildeten Wahlprüfungsausschusses im Wahlprüfungsverfahren nicht stattfindet, weil dem Wahlprüfungsausschuss keine Normverwerfungskompetenz zukommt (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, juris Rdnr. 81 ff.).

    Die auf die Geltendmachung der (inzidenten) Unwirksamkeit der Wahlordnung (als satzungsrechtliche Grundlage) gestützte und im Hauptantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der strittigen Wahl gerichtete Klage ist als Feststellungsklage im Sinne des § 43 VwGO statthaft (vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 - juris Rdnr. 72).

  • VG Hamburg, 25.01.2021 - 17 K 4140/20

    Antrag auf Feststellung, dass ein Beschlussantrag angenommen worden ist

    In einem Extremfall könnte eine Satzungsänderung - wie der Kläger in der mündlichen Verhandlung selbst eingeräumt hat - sogar mit einer Ja-Stimme bei 99 Enthaltungen beschlossen werden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.06.2006, 3 Bf 294/03, juris, Rn. 109).
  • VG Düsseldorf, 02.04.2009 - 8 K 1808/07

    Wahl zum Erbentag des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze muss nicht wiederholt

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 9. Juni 1995 - 25 A 3868/92-, NWVBl 1996, 254, und vom 29. April 1998 - 15 A 1261/87 - OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, NVwZ-RR 2007, 108.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. April 1988 - 15 A 1251/87-; OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, a.a.O., die bei einer auf eine Wahlprüfung gerichteten Feststellungsklage das Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr bejahen.

  • OVG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Nc 158/12

    Zulassung zum Masterstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität

    So ist das Beschwerdegericht bereits in Fällen vorgegangen, in denen zwar ein Curricularnormwert durch Rechtsverordnung festgesetzt war, dieser sich aber im Rahmen der kapazitätsrechtlichen Überprüfung als fehlerhaft erwies, was rechtlich zur Nichtigkeit des festgesetzten Werts (rechtlich fehlerhafte Rechtsnormen sind, sofern es keine einschlägigen gesetzlichen Heilungsvorschriften gibt, nichtig, vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2006, 3 Bf 294/03, juris Rn. 90) und damit zu einer vergleichbaren Konsequenz wie im Fall eines von vornherein fehlenden Curricularnormwerts führt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris, Rn. 74 ff.; Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris Rn. 26, 114).
  • VG Düsseldorf, 02.04.2009 - 8 K 1807/07

    Wahl zum Erbentag des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze muss nicht wiederholt

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 9. Juni 1995 - 25 A 3868/92-, NWVBl 1996, 254, und vom 29. April 1998 - 15 A 1261/87 - OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, NVwZ-RR 2007, 108.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. April 1988 - 15 A 1251/87-; OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, a.a.O., die bei einer auf eine Wahlprüfung gerichteten Feststellungsklage das Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr bejahen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 16 A 813/11

    Rechtmäßigkeit der Hinzuwahl einer begrenzten Zahl weiterer Mitglieder durch die

    vgl. für die Wahl zum Studierendenparlament einer Universität Hamb. OVG, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, juris, Rdnr. 76 (= NVwZ-RR 2007, 108 [nur Leitsatz]), mit weiteren Nachweisen.
  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

    Das weitere Verpflichtungsbegehren, die Wahl insoweit zu wiederholen, ist - sofern ihm überhaupt selbstständige Bedeutung zukommt - als Leistungsklage zulässig (so zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.4.1979 - Nr. 2987 VII 78 - VGHE 32, 30/32,36 - Anfechtung einer Hochschulwahl nach § 18 BayHSchWO; vgl. in diesem Sinne auch OVG Hamburg, U.v. 13.6.2006 - 3 Bf 294/03 - juris Rn. 72 - Wahlen zum Studierendenparlament; VG Karlsruhe, U.v. 6.4.2011 - 7 K 390/09 - juris Rn. 23; Anfechtung der Fachbereichsratswahl an einer Fachhochschule; VG Köln, U.v. 27.1.2011 - 6 K 758/09 - juris Rn. 8/14 - Anfechtung der Senatswahl an einer Fachhochschule; a.A. VG Berlin, U.v. 2.11.2010 - 3 K 263.10 - juris Rn. 23 f. - Überprüfung der Wahl des Konzils einer Universität: kombinierte Feststellungs- und Anfechtungsklage; so auch VG Regensburg, U.v. 6.10.2010 - RO 1 K 10.1251 - juris Rn. 6-8/14 - Wahl des Fakultätsrats).
  • VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12

    Anforderungen an die satzungsmäßige Regelung des Wahlverfahrens für Organe eines

    Hierzu gehört das Recht des Klägers, den Ausschuss des Deichverbandes zu wählen, sowie das passive Wahlrecht für dieses Organ und somit auch die Frage, ob die Mitglieder des Verbandsausschusses in einem rechtmäßigen Wahlverfahren gewählt wurden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03-, juris, Rn. 75 ff.).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12

    Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung

    Der weitergehenden Folgerung des Klägers, dass damit Art. 20 Abs. 3 GG direkt zum Tragen käme und daher ein rechtswidriger Verwaltungsakt wegen des sog. Nichtigkeitsdogmas (vgl. zum Nichtigkeitsdogma etwa Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 4 C 22.83 - juris) stets nichtig wäre, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.
  • VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 161.14

    Sitzverteilung in Gremien der WPK

  • VG Münster, 23.03.2023 - 1 L 871/22

    Anordnungsanspruch; Autonomie; Betroffenheit; Bundestagswahl; Deklaratorischer

  • VG Karlsruhe, 08.05.2018 - 11 K 5637/15

    Anspruch auf Rückzahlung von Semesterbeiträgen

  • VG Düsseldorf, 16.03.2011 - 20 K 25/10
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2023 - 10 LC 117/22

    Abstimmung; Ausschüsse; Bezugsgröße; d'Hondt; Hare/Niemeyer-Verfahren;

  • OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11

    Konsequenzen einer zu kurz bemessenen Amtszeit eines zu wählenden Vertreters in

  • VG Hamburg, 04.09.2020 - 3 E 3795/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Zulassung von Sitzungen des

  • VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Durchführung von Sitzungen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht