Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3365
OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anlage des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung "Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neubau einer Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege; Begriff des "Betreuten Wohnens"; Bindungswirkung eines Vorbescheides; Ermächtigung zur standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsfläche

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsrecht: Begriff des "Betreuten Wohnens" (IMR 2009, 181)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 321 (Ls.)
  • DVBl 2009, 262 (Ls.)
  • BauR 2009, 1110
  • BauR 2009, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Hamburg, 25.03.2014 - 2 Bs 43/14

    Nachbarrechtsschutz gegen Bebauung eines als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen

    Die Ermächtigung zur standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen in § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. f BBauG/§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB trägt einem besonderen Nutzungsinteresse der Allgemeinheit und dem gesteigerten Gemeinwohlbezug dieser Anlagen Rechnung und erlaubt dem Plangeber, mit der standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsanlagen die Infrastruktur wirksamer zu steuern (BVerwG, Urt. v. 30.6.2004, BVerwGE 121, 205; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2008, NordÖR 2009, 121; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: August 2013, § 9 BauGB Rn. 56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht