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   OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19   

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OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19 (https://dejure.org/2020,3812)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2020 - 4 Bs 216/19 (https://dejure.org/2020,3812)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 4 Bs 216/19 (https://dejure.org/2020,3812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis wegen Steuerschulden; gewerberechtliche Zuverlässigkeit

  • IWW

    § 2 Abs. 5 Nr. 1 HmbSpielhG; § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 HmbVwVfG
    HmbSpielhG; HmbVwVfG

  • Betriebs-Berater

    Gewerbeunzuverlässigkeit wegen Umsatzsteuerschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; Zweifel an der erforderlichen Zuverlässigkeit wegen Steuerschulden in schwankender Höhe; Erheblichkeit der Steuerbarkeit von Umsätzen aus dem Betrieb der Geldspielgeräte für die Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2020, 1187
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Die dort vertretene Auffassung des BMF stehe mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 24. Oktober 2013 (C-440/12) nicht im Einklang.

    Dies habe der Europäische Gerichtshof u.a. bereits in den Urteilen vom 5. Mai 1994 (C-38/93) und vom 24. Oktober 2013 (C-440/12) zu der Frage der Besteuerung von Geldgewinnspielgeräten entschieden.

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 146.80, BVerwGE 65, 1, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.2.1998, 1 B 26.98, juris Rn. 4; Beschl. v. 5.3.1997, 1 B 56.97, juris Rn. 5).

    Ein solches wäre nur dann erheblich, wenn entsprechende Vereinbarungen zum einen vor dem Erlass des Widerspruchsbescheides zustande gekommen wären (vgl. zur Unbeachtlichkeit späterer Entwicklungen grundlegend: BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 146.80, BVerwGE 65, 1, juris Rn. 14) und zum anderen zu erwarten stünde, dass die aufgelaufenen Steuerrückstände regelmäßig innerhalb angemessener Zeit getilgt werden.

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Dies habe der Europäische Gerichtshof u.a. bereits in den Urteilen vom 5. Mai 1994 (C-38/93) und vom 24. Oktober 2013 (C-440/12) zu der Frage der Besteuerung von Geldgewinnspielgeräten entschieden.
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Dies schließt es aus, allein auf eine bestimmte Höhe von Steuerrückständen abzustellen, denn dadurch könnte die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit nur zu einem Teil erfasst werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.4.1997, 1 B 81.97, juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.5.2018, 3 B 334/17, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat, u.a. wegen der Möglichkeit der Wiedergestattung des Gewerbes (z.B. gemäß § 35 Abs. 6 GewO) der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 17.79, BVerwGE 65, 9, juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 16.6.1995, 1 B 83.95, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 146.80, BVerwGE 65, 1, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.2.1998, 1 B 26.98, juris Rn. 4; Beschl. v. 5.3.1997, 1 B 56.97, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 146.80, BVerwGE 65, 1, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.2.1998, 1 B 26.98, juris Rn. 4; Beschl. v. 5.3.1997, 1 B 56.97, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden -

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Die Gewerbeaufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung zu prüfen und in diesen Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.3.1997, 1 B 72.97, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat, u.a. wegen der Möglichkeit der Wiedergestattung des Gewerbes (z.B. gemäß § 35 Abs. 6 GewO) der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 17.79, BVerwGE 65, 9, juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 16.6.1995, 1 B 83.95, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Vertretungsberechtigten; Verletzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
    Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben daher außer Betracht (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.10.2012, 22 ZB 12.888, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98

    Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern

  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 B 334/17

    Gewerbeuntersagung; Steuerschulden

  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592

    (Erweiterte) Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen

    Die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn der Anbieter wirtschaftlich (finanziell) leistungsunfähig ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 30.1.2020 - 4 Bs 216/19 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist Teil der glücksspielrechtlichen Zuverlässigkeit (vgl. OVG NW, B.v. 26.9.2019 - 4 B 256/18 - juris Rn. 43; OVG Hamburg, B.v. 30.1.2020 - 4 Bs 216/19 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    Das Zulassungsvorbringen ist pauschal, unsubstantiiert und findet auch keine Stütze in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 4; B.v. 31.1.2020 - 4 Bs 216/19 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Das Zulassungsvorbringen ist pauschal, unsubstantiiert und findet auch keine Stütze in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 4; B.v. 31.1.2020 - 4 Bs 216/19 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    Das Zulassungsvorbringen ist pauschal, unsubstantiiert und findet auch keine Stütze in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 4; B.v. 31.1.2020 - 4 Bs 216/19 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Das Zulassungsvorbringen ist pauschal, unsubstantiiert und findet auch keine Stütze in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 4; B.v. 31.1.2020 - 4 Bs 216/19 - juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 18.04.2023 - 1 LB 27/23

    Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit;

    Ferner ist anerkannt, dass sich die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aus gewerbebezogenen Rechtsverstößen - insbesondere gegen Strafvorschriften - ergeben kann (HmbOVG, Beschl. v. 31.01.2020 - 4 Bs 216/19, juris Rn. 20; Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO , 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 37 f.).
  • VG Hamburg, 04.08.2022 - 17 E 2680/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen Steuerschulden erfolgten Widerruf einer

    Erforderlich ist nur, dass die Steuerrückstände - um für die Beurteilung der Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender aussagekräftig zu sein - gewerbebezogen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.1.2020, 4 Bs 216/19, juris Rn. 21).
  • VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23

    Erfolglose Klage gegen eine aufgrund rückständiger Sozialversicherungsbeiträge

    Erforderlich ist nur, dass die Steuerrückstände - um für die Beurteilung der Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender aussagekräftig zu sein - gewerbebezogen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.1.2020, 4 Bs 216/19, juris Rn. 21).
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