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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18 OVG   

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https://dejure.org/2023,42098
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18 OVG (https://dejure.org/2023,42098)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.12.2023 - 2 LB 989/18 OVG (https://dejure.org/2023,42098)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 2 LB 989/18 OVG (https://dejure.org/2023,42098)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 33 Abs 2 GG, § 48 VwVfG
    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsstichtag; erneute dienstliche Beurteilung durch aktuellen Vorgesetzten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Der Dienstposten hingegen entspricht dem Amt im konkret-funktionellen Sinn (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.1980 - 2 C 30/78 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16

    Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Dieses Amt wird durch die Amtsbezeichnung, das ihm vom Besoldungsgesetzgeber zugewiesene Endgrundgehalt und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe bestimmt (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 13/16 -, juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Um die für die Beurteilung erforderlichen tatsächlichen Kenntnisse über die Leistungen des Beamten zu erhalten, kann der Beurteiler des Weiteren insbesondere schriftliche Arbeiten des zu Beurteilenden heranziehen und auswerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2016 - 2 A 1/14 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und die Aufhebung bereits eröffneter Beurteilung von Amts wegen, die erst das Bedürfnis nach einer Neubeurteilung entstehen lassen würde, erfolgt gemäß Ziffer 8.3 BeurtRL allerdings in entsprechender Anwendung des § 48 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V); vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf die Aufhebung dienstlicher Beurteilungen BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 2 A 4/15 -, juris Rn. 16. § 48 VwVfG M-V räumt Ermessen hinsichtlich der Aufhebung von Verwaltungsakten - hier von dienstlichen Beurteilungen - ein, sodass von einem zwingenden Erfordernis der Neubeurteilung aller der Vergleichsgruppe angehörenden Beamten nicht ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Der Einwand des Beklagten, diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei im Hinblick auf dessen Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60/11 - überholt, überzeugt nicht, da sich dieser Entscheidung zur Frage des Rechtsschutzinteresses bei Klagen gegen - ältere - dienstliche Beurteilungen keine und erst recht keine anderslautende Aussage entnehmen lässt.
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Ansonsten könnte das Gesamturteil seine zentrale Funktion, maßgebliches Kriterium im Rahmen eines Auswahlverfahrens zur Vergabe eines Beförderungsamtes zu sein, nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.2018 - 2 A 10/17 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Bei der dienstlichen Beurteilung handelt es sich mangels Regelungswirkung nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V), sondern um einen Realakt (vgl. m.w.N. BVerwG, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 B 108/13 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Eine zwischenzeitliche Beförderung oder erneute Beurteilung lassen das Rechtsschutzinteresse für eine gegen eine dienstliche Beurteilung gerichtete Klage hingegen nicht entfallen (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
    Daneben können aber ältere dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel berücksichtigt werden, anhand derer insbesondere positive oder negative Entwicklungstendenzen des Beamten im Hinblick auf Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen beurteilt werden können (BVerwG, Urteil vom 07.07.2021 - 2 C 2/21 -, juris Rn. 12).
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