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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11   

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https://dejure.org/2016,9458
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11 (https://dejure.org/2016,9458)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.01.2016 - 3 L 161/11 (https://dejure.org/2016,9458)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 3 L 161/11 (https://dejure.org/2016,9458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baunutzungsuntersagung - und das intendierte Ermessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 729
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2015 - 3 M 38/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Hier:

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgebend, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt (OVG Greifswald, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, NordÖR 2015, 322 - zitiert nach juris; Urt. v. 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, NordÖR 2013, 514).

    Hierfür spricht der Ermessenszweck, der auf die Herstellung rechtmäßiger Zustände gerichtet ist (vgl. zum Ganzen m.w.N. OVG Greifswald, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, NordÖR 2015, 322 - zitiert nach juris).

    Bei einem trotz Genehmigungsbedürftigkeit ungenehmigt genutzten Bauwerk müssen daher erhebliche bzw. besondere Gründe vorgebracht werden, weshalb ausnahmsweise die Nutzung bis zur Entscheidung über die materielle Legalität weiter ausgeübt werden darf (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, NordÖR 2015, 322 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.05.1996 - 3 C 13.94 -, Buchholz 451.513 Sonst Marktordnungsrecht Nr. 1 - zitiert nach juris; Beschl. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 - zitiert nach juris).

    Der Senat hat bereits entscheiden, dass ein Absehen von dem Erlass einer Nutzungsuntersagung - nur - ausnahmsweise in Betracht kommen kann, wenn offensichtlich ist, dass die formell illegale Nutzung materiell genehmigungsfähig ist (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, NordÖR 2015, 322 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Bei einem trotz Genehmigungsbedürftigkeit ungenehmigt genutzten Bauwerk müssen daher erhebliche bzw. besondere Gründe vorgebracht werden, weshalb ausnahmsweise die Nutzung bis zur Entscheidung über die materielle Legalität weiter ausgeübt werden darf (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, NordÖR 2015, 322 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.05.1996 - 3 C 13.94 -, Buchholz 451.513 Sonst Marktordnungsrecht Nr. 1 - zitiert nach juris; Beschl. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 - zitiert nach juris).

    Soweit aber Gründe, die eine andere als die gesetzlich intendierte Entscheidung erfordern oder rechtfertigen könnten, weder von den Beteiligten geltend gemacht werden noch für die Behörde sonst ersichtlich sind, erübrigt sich zugleich eine diesbezügliche Begründung, wenn nach der Regel entschieden wird (zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 23.05.1996 - 3 C 13.94 -, Buchholz 451.513 Sonst Marktordnungsrecht Nr. 1 - zitiert nach juris; Beschl. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 - zitiert nach juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl., § 39 Rn. 29 und § 40 Rn. 65).

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Bei einem trotz Genehmigungsbedürftigkeit ungenehmigt genutzten Bauwerk müssen daher erhebliche bzw. besondere Gründe vorgebracht werden, weshalb ausnahmsweise die Nutzung bis zur Entscheidung über die materielle Legalität weiter ausgeübt werden darf (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, NordÖR 2015, 322 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.05.1996 - 3 C 13.94 -, Buchholz 451.513 Sonst Marktordnungsrecht Nr. 1 - zitiert nach juris; Beschl. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 - zitiert nach juris).

    Soweit aber Gründe, die eine andere als die gesetzlich intendierte Entscheidung erfordern oder rechtfertigen könnten, weder von den Beteiligten geltend gemacht werden noch für die Behörde sonst ersichtlich sind, erübrigt sich zugleich eine diesbezügliche Begründung, wenn nach der Regel entschieden wird (zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 23.05.1996 - 3 C 13.94 -, Buchholz 451.513 Sonst Marktordnungsrecht Nr. 1 - zitiert nach juris; Beschl. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 - zitiert nach juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl., § 39 Rn. 29 und § 40 Rn. 65).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Maßstabsbildend im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Umgebung, insoweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (stRspr des BVerwG; vgl. Beschl. v.13.05.2014 - 4 B 38/13 -, NVwZ 2014, 1246).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Diese Beschränkung ist zwar nicht ganz frei von wertenden Elementen; sie knüpft stark an die Feststellung des tatsächlich Gegebenen an (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 108/11

    Umnutzung eines Zeltplatzes als Wochenendplatz; Untersagung statt Beseitigung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgebend, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt (OVG Greifswald, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, NordÖR 2015, 322 - zitiert nach juris; Urt. v. 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, NordÖR 2013, 514).
  • OVG Sachsen, 26.01.1999 - 1 S 287/98

    Verwaltungsgericht; Durchführung eines Augenscheins; Ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 3 L 161/11
    Hat das Verwaltungsgericht âEURŽseine Entscheidung nach Durchführung eines Augenscheins getroffen, so bestehen âEURŽregelmäßig keine solche ernstlichen Zweifel, wenn es von zutreffenden rechtlichen Vorgaben âEURŽausgegangen ist und seine Würdigung der Tatsachen in sich logisch ist; die nur abstrakte âEURŽMöglichkeit, dass das Oberverwaltungsgericht die Sachlage nach einer eigenen, erneuten âEURŽBeweisaufnahme anders beurteilen könnte als das Verwaltungsgericht, reicht für den âEURŽZulassungsgrund der ernstlichen Zweifel grundsätzlich nicht aus (OVG Bautzen, Beschl. v. âEURŽâEURŽ26.01.1999 - 1 S 287/98 -, SächsVBl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2001 - 1 L 225/01

    Verwaltungsprozessrecht, Berufung, Zulassung, ernstliche Zweifel, Darlegung,

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Zeichnet die Norm für den Regelfall eine Ermessensausübung im Sinne einer bestimmten Rechtsfolge vor, bedarf jedenfalls die behördliche Entscheidung im Sinne des gesetzlichen Regelfalls keiner besonderen Begründung nach § 39 Abs. 1 Satz 3 LVwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1985 - 8 C 22.83 -, juris Rn. 22; Urt. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 14; HambOVG, Beschl. v. 04.05.2001 - 1 Bf 388/98 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Beschl. v. 23.08.2007 - 5 LA 123/06 -, juris Rn. 12; OVG MV, Beschl. v. 19.01.2016 - 3 L 161/11 -, juris Rn. 20; NK-VwGO/Heinrich Amadeus Wolff, 5. Aufl., VwGO § 114 Rn. 144; Schoch/Schneider/Riese, 41. EL Juli 2021, VwGO § 114 Rn. 47; Schoch/Schneider VwVfG/Schuler-Harms, VwVfG § 39 Rn. 73).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

    In einem solchen Fall versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst, so dass es insoweit auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung bedarf (BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2016 - 4 A 466/14 -, juris Rn. 56; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.01.2016 - 3 L 161/11 -, juris Rn. 20; Senatsurteil vom 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 71; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 29 (keine besonderen Ermessenserwägungen erforderlich)).
  • VG Neustadt, 04.01.2024 - 4 L 1213/23

    Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als

    (3) Steht daher die formelle Illegalität der Nutzung des Einfamilienhauses als Arbeitnehmerunterkunft nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung fest, ist der Erlass einer Nutzungsuntersagung im Regelfall allein ermessensgerecht, denn es liegt ein Fall des sog. intendierten Ermessens vor (st. Rspr. vgl. nur: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2023 - OVG 10 S 15/23 -, juris Rn. 16 unter Verweis auf Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 2 S 17/20 -, juris, Rn. 11; Bay.VGH, Urteil vom 8. Juli 2022 - 15 B 22.772 -, juris, Rn. 62; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. August 2019 - 2 M 85/19 -, juris, Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 L 161/11 -, juris; Rn. 18; Thüringer OVG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 1 KO 674/95 -, juris, Rn. 43ff.; VG Trier, Urteil vom 18. März 2020 - 5 K 4872/19.TR -, juris, Rn. 40 ).
  • VG Greifswald, 14.09.2016 - 5 B 1466/16

    Baustopp für Ferienhaus; erneuter Lauf der Entscheidungsfrist der Baubehörde nach

    Auf die Ausführungen des Antragsgegners bzgl. der materiellen Baurechtswidrigkeit jenseits der Prüfung der Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt, kommt es grundsätzlich nicht an (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 L 161/11 -, Rn. 21, juris).
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