Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53) |
| Abschnitt 1 - Zustandekommen des Verwaltungsaktes (§§ 35 - 42a) |
(1) 1Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. 2In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. 3Die Begründung von Ermessensentscheidungen soll auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
(2) Einer Begründung bedarf es nicht,
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.08.2002
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.02.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften | 21.08.2002 |
belehrung § 38Zusicherung § 39Begründung des Verwaltungsaktes § 40Ermessen § 41Bekanntgabe des Verwaltungsaktes § 42Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt § 42aGenehmigungsfiktion
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Rechtsprechung zu § 39 BVwVfG
2.691 Entscheidungen zu § 39 BVwVfG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 13.08.2026 - 2 WDB 3.26
Teilweise Aufhebung einer ermessensfehlerhaften Anordnung der Einbehaltung von ...
- VG Hannover, 29.07.2026 - 10 B 3876/26
Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nds. SÜG
- VG Frankfurt/Main, 22.09.2026 - 9 L 4447/26
Standortbestimmung im Rückkehrgrenzverfahren durch schlicht-hoheitliches Handeln ...
- OLG Düsseldorf, 21.07.2026 - Kart 5/25
Anordnung derr aufschiebenden Wirkung gegen ergangegnen Auskunftsbeschluss ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2026 - 13 B 350/26
- BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 52.25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2026 - 13 B 226/26
- OVG Niedersachsen, 07.07.2026 - 12 LC 45/22
Vorhabenträgerwechsel; Bagatellgrenze; Bagatellschwelle; Irrelevanzschwelle; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2026 - 7 A 38/24
Rechtmäßige Verfügung der beklagten Behörde zur Untersagung der Fortführung von ...
- OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21
Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche ...
§ 39 BVwVfG in Nachschlagewerken
- § 39 BVwVfG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verwaltungsakt (Deutschland)
Querverweise
Auf § 39 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Besondere Verfahrensarten
- Förmliches Verwaltungsverfahren
- § 69 (Entscheidung)
- Schlussvorschriften
- § 95 (Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 5 (Ablehnung des Antrags)