Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53) |
| Abschnitt 1 - Zustandekommen des Verwaltungsaktes (§§ 35 - 42a) |
1Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. 2Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
belehrung § 38Zusicherung § 39Begründung des Verwaltungsaktes § 40Ermessen § 41Bekanntgabe des Verwaltungsaktes § 42Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt § 42aGenehmigungsfiktion
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 35 BVwVfG
5.642 Entscheidungen zu § 35 BVwVfG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 12.10.2026 - 2 LA 57/25
Attestpflicht; Schulrecht; Verwaltungsakt
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2026 - 3 S 95.26
- BGH, 31.08.2026 - KVB 18/26
Beschwerdezuständigkeit
- OVG Thüringen, 15.06.2026 - 3 EO 13/26
Beschwerde: Mitteilung der Absage an unterlegende Bewerber vor Abschluss eines ...
- VG Neustadt, 07.09.2026 - 3 K 1530/25
Entgeltliche Weinbergsrundfahrten mit Planwagen sind keine ...
- BGH, 14.08.2026 - AnwZ (Brfg) 23/26
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Strenge ...
- VG Hannover, 29.07.2026 - 10 B 3876/26
Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nds. SÜG
- VG Gera, 26.08.2026 - 3 E 1400/26
Sicherheitsauflagen für Fußballrisikospiele
- VG Düsseldorf, 02.09.2026 - 18 L 2138/26
Klassenfahrt trotz Herzkrankheit: Schule darf Schüler nicht ausschließen
- VGH Bayern, 25.09.2026 - 3 CE 26.1798
Verfügung der Beendigung einer beamtenrechtlichen Zuweisung, ...
§ 35 BVwVfG in Nachschlagewerken
- § 35 BVwVfG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Außenwirkungsfinalität
Handlungsformen der Verwaltung
Verwaltungsakt (Deutschland)
Querverweise
Auf § 35 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
Redaktionelle Querverweise zu § 35 BVwVfG:
- § 160 I 1, 2. HS
- Abgabenordnung (AO)
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Verwaltungsakte
- § 118 (Begriff des Verwaltungsakts)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
- § 42 [Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, Klagebefugnis]