Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 2 LB 758/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50349
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 2 LB 758/18 (https://dejure.org/2019,50349)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.12.2019 - 2 LB 758/18 (https://dejure.org/2019,50349)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 (https://dejure.org/2019,50349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,50349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Jagdschein für trockenen Alkoholiker bei Vorlage einer Fahrerlaubnis-MPU

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 2 LB 758/18
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.12.1994, - 1 C 31/92 -, zit. n. juris), wonach unter Trunksucht der Hang zum übermäßigen Genuss alkoholischer Getränke zu verstehen ist, "dem zu widerstehen der Betroffene nicht mehr die Kraft hat".
  • VGH Hessen, 22.11.2016 - 4 B 2306/16

    ALKOHOLABHÄNGIGKEIT; ALKOHOLPROBLEMATIK; BEIBRINGUNGSANORDNUNG; BLUTALKOHOLWERT;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 2 LB 758/18
    Ob eine solche körperliche Einschränkung vorliegt, kann nach Waffenrecht und Fahrerlaubnisrecht nur einheitlich beantwortet werden (HessVGH, Beschl. v. 22.11.2016, - 4 B 2306/16 -, zit. n. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2018 - 1 S 1726/17

    Verwertung von Beweisen aus dem erstinstanzlichen Verfahren bei Berufung auf ein

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 2 LB 758/18
    Ein besonderes Risiko stellen dabei Personen dar, die infolge von übermäßigem Alkoholmissbrauch nicht sachgerecht mit Waffen umgehen (vgl. etwa VGH B-W, Urt. v. 26.10.2018, - 1 S 1726/17 -, zit. n. juris).
  • VG Potsdam, 28.10.2022 - 3 K 1967/18
    Insoweit sei aber angemerkt: In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass das mit dem Besitz und Gebrauch von Waffen verbundene Risiko bei Alkoholabhängigen dann nicht erhöht ist, wenn es sich um trockene Alkoholiker handelt und aufgrund der Vorgeschichte und der medizinischen Situation davon auszugehen ist, dass mit einem Rückfall nicht zu rechnen ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 -, juris Rn. 24; vgl. auch VG München, Beschluss vom 11. Juni 2021 - M 7 S 21.185 -, juris Rn. 44).

    Daher wird der Begriff der Alkoholabhängigkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG nicht im Sinne einer medizinischen, lebenslang bestehen bleibenden Alkoholabhängigkeit verstanden, sondern als Abhängigkeit im Sinne eines nicht beherrschbaren Zwangs zum Alkohol (OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 -, juris Rn. 24 unter Verweis auf den Begriff der "Trunksucht" durch das BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - VG München, Beschluss vom 11. Juni 2021 - M 7 S 21.185 -, juris Rn. 44).

  • VG Köln, 14.09.2022 - 8 K 2784/21
    vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris, Rn. 36 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 -, juris, Rn. 21 ff.
  • VG Köln, 08.12.2022 - 8 K 5859/21
    vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris, Rn. 36 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 -, juris, Rn. 21 ff.
  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und

    Zwar ist der Begriff der Alkoholabhängigkeit für das Jagd- und Waffenrecht nicht im Sinne einer medizinischen, lebenslänglich bestehen bleibenden Alkoholabhängigkeit zu verstehen, sondern, wie im Fahrerlaubnisrecht, als Abhängigkeit im Sinne eines nicht beherrschbaren Zwangs zum Alkoholkonsum (vgl. OVG MV, B.v. 19.12.2019 - 2 LB 758/18 - juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 09.06.2020 - 7 B 287/20

    Zur (angenommenen) Rechtswidrigkeit sowohl einer Auflage zu einem laut Urteil des

    Das ist erkennbar vorliegend nicht der Fall, da zum einen die Waffenbesitzkarte ohne eine derartige, insoweit nachträgliche Auflage nach § 9 WaffG schon erteilt worden war und zum zweiten auch der nunmehr ergangene Jagdschein schon nach dem Beschluss des OVG M-V vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 OVG - zu erteilen war, ohne dass dieser Bescheid ausweislich dieser Entscheidung mit einer solchen Auflage zu versehen wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht